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Sachverhalt: In der Aufsichtsratssitzung der
Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (Klinikum) am 16.08.2010 ist
u.a. die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen
Klinikum GmbH (Ambulanzzentrum) und die Eigenkapitalerhöhung
durch Bildung einer Kapitalrücklage des Ambulanzzentrums besprochen worden. In
der nächsten Gesellschafterversammlung des Klinikums und des Ambulanzzentrums
werden die Änderung des
Gesellschaftsvertrages (Ambulanzzentrum) und die Eigenkapitalerhöhung
durch Bildung einer Kapitalrücklage des Ambulanzzentrums behandelt. Das
Ambulanzzentrum ist eine GmbH und damit ein gewerblicher Betrieb. Der
Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH hat in seiner
Sitzung am 16.08.2010 über die Vergabe einer Bürgschaftserklärung unter
Verzicht der Einrede der Vorausklage entschieden. Hintergrund dafür sind die Forderungen
der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen gem. § 7 des
Gesellschaftsvertrages und § 95 SGB gegen die Gesellschaft aus deren
vertragsärztlicher Tätigkeit. Während das Geben dieser Bürgschaftserklärung
nach juristischer Einschätzung unschädlich ist, ist die Inanspruchnahme einer
solchen Bürgschaft nur dann unschädlich für die Gemeinnützigkeit des
Gesellschafters, wenn die Gesellschaft ebenfalls gemeinnützig ist. Aus diesen
Gründen soll der Gesellschaftsvertrag des Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH um die
Gemeinnützigkeit ergänzt werden. Aufgrund von möglichen Anlaufverlusten
durch den späten Beginn des operativen Geschäftes im Rumpfgeschäftsjahr 2010
und dem damit bestehenden Risiko eine Unterkapitalisierung wird empfohlen, das
Eigenkapital durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 €
aufzustocken. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Auszug
aus dem Protokoll des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag: Die
Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung
der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die
Umwandlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH in eine
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aufstockung des
Eigenkapitals durch Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 50.000,00 €
zu stimmen. Die notwendigen Satzungsänderungen sollen vorgenommen werden. Die
Geschäftsführung des Städtischen Klinikums beauftragt, die notwendigen Schritte
umzusetzen. |
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