Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gem. § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
ist Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
(Gemeindewahlleiter) der Gemeinde. Die Stellvertretung ist jeweils die
Vertreterin bzw. der Vertreter im Amt. Gem. § 9 Abs. 2 NKWG kann der Rat abweichend von § 9 Abs. 1
NKWG andere Wahlberechtigte oder Bedienstete der Stadt mit der Wahlleitung und
der Stellvertretung betrauen. Mit Neustrukturierung der Stadtverwaltung zum
01.05.2010 wurde das Dezernat III unter der Leitung von Herrn Stadtrat Moßmann
eingerichtet. Dem Dezernat III ist die Stabsstelle 03 Europa, Wahl- und
Stiftungsangelegenheiten zugeordnet. Die Umstrukturierung spricht dafür, die Aufgabe
und Verantwortung der Gemeindewahlleitung der Ebene zuzuweisen, die die
Verantwortung der Wahlvorbereitung trägt und die notwendigen administrativen
Entscheidungen vorbereitet. Die Verwaltung schlägt daher vor, Herrn Stadtrat Markus Moßmann zum Gemeindewahlleiter und Herrn städtischen Direktor Wolfgang Sorger zum
stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die Gemeindewahl sowie die Ortsratswahlen in Oedeme und
Ochtmissen zu berufen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 9 Abs. 2 NKWG für die Kommunalwahlen
am 11.09.2011
zu
berufen. |
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