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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2009 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich in Häcklingen zwischen den Straßen „Drögenkamp“, „Im Häcklinger Dorfe“ und „Am Wischfeld“ eine Einbeziehungssatzung aufzustellen. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Besichtigung der Grundstücke vor Ort vorgenommen, um festzustellen, welche Grundstücke oder Grundstücksteile dem Innenbereich zugeordnet werden können bzw. einbezogen werden sollen. Aufgrund dieser Prüfung wurde der Geltungsbereich und der Bereich, der einbezogen werden soll, festgelegt. Mit Beschluss vom 22.06.2010 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf der Satzung als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB mit der Bezeichnung „Im Häcklinger Dorfe“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen. Die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wurde im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, wobei gemäß § 13 Abs. 3 BauGB auf die Aufstellung eines Umweltbereichtes verzichtet wurde. Zudem wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Dauer
der förmlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
25.06.2010 bis einschließlich 04.08.2010 an der amtlichen Bekanntmachungstafel
im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 25.06.2010 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es
wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 05.07.2010 bis
einschließlich 04.08.2010 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufgefordert worden. Der
Ortsvorsteher von Häcklingen wurde über die Planung informiert und zur Abgabe
einer Stellungnahme aufgefordert. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Stellungnahmen
und Anregungen gemäß der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich
geprüft worden. Die
eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in
der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren
Behandlung ist zu beschließen. Die
Begründung ist in der Anlage beigefügt. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Geltungsbereich,
Abwägung und Begründung
Beschlussvorschlag:
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