Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung sowie die Annahme und
Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen in der Niedersächsischen
Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (§§ 83 Abs. 4
NGO, 25a GemHKVO) für die Kommunen konkret geregelt. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 25.02.2010 von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw. Vermittlungszuständigkeit für
Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den
Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro
verbleibt die Zuständigkeit beim Rat. In
den Monaten April und Mai 2010 sind die in der Anlage 1 zu dieser Vorlage
aufgeführten Zuwendungen eingegangen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zuwendungsliste
Beschlussvorschlag: Der
Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt. |
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