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Vorlage - VO/3678/10  

 
 
Betreff: Neufassung der Grabfeldrichtlinien für den Waldfriedhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Grzenia
Federführend:Bereich 74 - Grünplanung und Forsten Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Grünflächen- und Forstausschuss Vorberatung
09.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
22.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Um die Gestaltung des Waldfriedhofes zu sichern wurden so genannte Grabfeldrichtlinien erlassen. Diese sind zuletzt 1996 geändert worden. Zwischenzeitlich haben sich die Gestaltungsvorstellungen der Grabnutzungsberechtigten gewandelt. Um das Erscheinungsbild des Friedhofes zu sichern, bedarf es einer Änderung der Richtlinien. Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja           x

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                      74220

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Grabfeldrichtlinien 2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grabfeldrichtlinien 2010 (29 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Grünflächen- und Forstausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, dem Rat der Hansestadt Lüneburg zu empfehlen, die Neufassung der Grabfeldrichtlinien entsprechend der Anlage zu beschließen.