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Sachverhalt: zu Punkt 2: Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften zur Sichtung und Bewertung der kulturhistorischen und naturwissenschaftlichen Sammlungen und Objekte Wie in dem Gutachten von Prof. Dr. Detlef Hoffmann
beschrieben und von den Museumsfachleuten auf dem Museumssymposion gefordert,
ist es notwendig, sich einen wissenschaftlich fundierten Überblick über die
magazinierten Bestände des Museums für das Fürstentum Lüneburg, des Natur- und
des Deutschen Salzmuseums zu verschaffen. Exponate vorhandener Sammlungen bzw.
Einzelexponate und Objekte sollen bei dieser Sichtung dokumentiert und
wissenschaftlich bewertet werden. Dieses Vorhaben ist als die wesentlichste Voraussetzung für
das Einleiten aller weiteren Schritte anzusehen. Das gilt zum einen für die
anzustrebende Umsetzung der „Standards für Museen“ im Sinne der
ICOM-Definition (International Council of Museums) zur Entwicklung von Sammlungs-
und Ausstellungsschwerpunkten, zum anderen für die generell neu zu entwickelnde
Ausstellungs- und Museumskonzeption der genannten Museen. Erste Ergebnisse dieser Sammlungssichtung und -bewertung
sind zudem für die Antragstellung auf EU-Fördermittel erforderlich und müssen
in Teilen bereits in die der eigentlichen Antragstellung vorauszuschickenden
Machbarkeitsstudie einfließen. Aussagen über die in den Lüneburger Museen
vorhandenen Schätze (mit zum Teil nationaler und auch internationaler
Bedeutung) sowohl im Gutachten von Prof. Dr. Hoffmann als auch der
Museumsfachleute auf dem Museumssymposium in Lüneburg reichen allein nicht aus,
einen EU-Förderantrag inhaltlich zu begründen. Es ist deshalb notwendig, sofort zu Beginn des nächsten
Jahres (2008) mit der bezeichneten Sammlungssichtung zu beginnen. Das betrifft
zum einen die Sichtung der kulturhistorischen Objekte im Museum für das
Fürstentum Lüneburg und dem Deutschen Salzmuseum und zum anderen die Sichtung
der naturhistorischen Objekte im Naturmuseum und in weiteren Teilen sowohl im
Deutschen Salzmuseum als auch im Museum für das Fürstentum Lüneburg. Die Erledigung dieser Aufgaben soll federführend von zwei
Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen – Kunsthistoriker/-in und
naturkundlich ausgebildete/n Wissenschaftler/in- übernommen werden; des
weiteren wird es später erforderlich sein, weitere Hilfskräfte (z.B. für
Transport- und Lagerarbeiten), Studenten/Studentinnen und Volontäre infrage kommender
Studiengänge mit Detailaufgaben zu betrauen. Die Anstellung der beiden Wissenschaftler/innen soll auf Grundlage von Werkverträgen erfolgen, die, wie bei dem Werkvertrag mit Prof. Dr. Hoffmann, durch die Hansestadt Lüneburg in Kooperation mit den genannten Museen abgeschlossen werden. Die Verträge sind bis zum 31.12.2010 befristet, können jedoch auch schon vorher gekündigt werden. Die Kosten für die beiden Werkverträge belaufen sich auf jährlich 90.000 €. Sie werden anteilig getragen von der Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen sowie durch zu diesem Zweck eingehende finanzielle Förderungen (z.B. finanzielle Förderung der Machbarkeitsstudie). Um ohne weitere Verzögerung mit der Umsetzung beginnen zu
können, tritt die Hansestadt Lüneburg in Vorleistung. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Der Beschäftigung zweier wissenschaftlicher Hilfskräfte zur
Sammlungssichtung und –bewertung auf Grundlage eines Werkvertrages als
auch der dafür erforderlichen finanziellen Vorleistung durch die Hansestadt
Lüneburg wird zugestimmt.
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