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Vorlage - VO/2059/06  

 
 
Betreff: Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg stellt gem. § 51 Abs. 5 in Verbindung mit § 53 NGO die Besetzung des Jugendhilfeausschusses, des Schulausschusses und des Grundstücksverkehrsausschusses fest.

 

Die Besetzung der vorgenannten Ausschüsse ist in besonderen Rechtsvorschriften geregelt; diese werden im folgenden erläutert. Noch zu benennende Mitglieder der Ausschüsse werden mit diesem Ratsbeschluss ebenfalls berufen.

 

I. Besetzung des Jugendhilfeausschusses

 

Auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und den Bestimmungen der Satzung der Stadt Lüneburg für das Jugendamt vom 17.06.1993 ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

 

A. Beschließende Mitglieder

 

6 Mitglieder des Rates der Stadt Lüneburg oder von ihm gewählte Personen, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

Die Sitze des Ausschusses sind auf die im Rat vertretenen Fraktionen bzw. Gruppen wie folgt zu verteilen:

 

            - Fraktion/Gruppe        ___Sitze

            - Fraktion/Gruppe        ___Sitze

            - Fraktion/Gruppe        ___Sitze

            - Fraktion/Gruppe        ___Grundmandat

 

            1.____________________________

            2.____________________________

            3.____________________________

            4.____________________________

            5.____________________________

            6.____________________________

 

4 Personen, die auf Vorschlag der in der Stadt Lüneburg wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Rat gewählt werden; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

            Mitglieder                                 Stellvertreter/In

 

            1. Herr Jürgen Enke                Frau Claudia Kunze

            2. Herr Matthias Ziethen          Frau Carola Buchmann

            auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege

            3._____________________   __________________________

            4._____________________   __________________________

            auf Vorschlag des Stadtjugendringes e.V.

 

B. Beratende Mitglieder

 

            Mitglied                                    Stellvertreter

 

            1. Der Oberbürgermeister oder seine Vertretung,

            ______________________    __________________________

 

            2. der Leiter bzw. die Leiterin des Jugendamtes,

 

            ______________________   

 

            3. der Stadtjugendpfleger

            ______________________

 

            4. je eine Vertreterin oder ein Vertreter sowohl der Evangelischen als auch der

    Katholischen Kirche, die von den zuständigen kirchlichen Behörden vorzuschlagen

    sind,

            ______________________    __________________________

 

            5. eine Lehrkraft, die von der Unteren Schulbehörde vorgeschlagen wird,

            ______________________    __________________________

 

            6. eine Erzieherin oder ein Erzieher als Vertretung aller Kindertagesstätten, die oder

    der vom Stadtelternrat vorgeschlagen wird,

            ______________________    __________________________

 

            7. die Frauenbeauftragte,        __________________________

 

            8. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Interessen ausländischer Kinder und

    Jugendlicher, die oder der vom Ausländerbeirat vorgeschlagen wird,

            ______________________    __________________________

 

            9. eine oder ein Vormundschafts-, Familien- oder Jugend-Richterin oder -Richter auf

    Vorschlag des Landgerichtspräsidenten,

            ______________________    __________________________

 

            10. eine Ärztin oder ein Arzt des Gesundheitsamtes auf Vorschlag des Leiters des

      Gesundheitsamtes,

            ______________________    __________________________

 

            11. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Berufsberatung des Arbeitsamtes.

            ______________________    ___________________________

 

            12. der oder die Kriminalpräventionsbeauftragte

            ______________________

 

Die Hälfte der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder sollen gemäß § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Frauen sein. Ebenso soll die Hälfte der beratenden Mitglieder Frauen sein.

 

II. Besetzung des Schulausschusses

 

Nach § 110 Abs. 2 des Nds. Schulgesetzes setzt sich der Schulausschuss aus Mitgliedern des Rates und aus stimmberechtigten Vertretern der Schulen zusammen. Die Ratsmitglieder müssen in der Mehrheit sein. Sollten dem Schulausschuss wie bisher 7 Ratsmitglieder angehören, wäre es möglich, insgesamt bis zu 6 Vertreter/Innen der Schulen zu berufen. Dem Schulausschuss müssen mindestens je eine/ein Vertreter/In der Lehrer, der Eltern und der Schüler angehören. Es ergibt sich somit folgende Ausschussbesetzung:

 

A. Beschließende Mitglieder

 

7 Mitglieder des Rates

Die Sitze des „7-er-Ausschusses“ des Rates werden auf die im Rat der Stadt Lüneburg vertretenen Fraktionen oder Gruppen wie folgt verteilt:

 

            - Fraktion/Gruppe        ____Sitze

            - Fraktion/Gruppe        ____Sitze

            - Fraktion/Gruppe        ____Sitze

            - Fraktion/Gruppe        ____Grundmandat

 

 

            1._________________________

            2._________________________

            3._________________________

            4._________________________

            5._________________________

            6._________________________

            7._________________________

 

 

Vertreter/Innen der Schulen

 

            Mitglied                                                Stellvertreter/in

            1 oder 2 Lehrervertreter/innen

            ________________________            _________________________

            ________________________            _________________________

            1 oder 2 Schülervertreter/innen

            ________________________            _________________________

            ________________________            _________________________

            1 oder 2 Elternvertreter/innen

            ________________________            _________________________

            ________________________            _________________________

 

 

III. Besetzung des Grundstücksverkehrsausschusses

 

Nach § 41 des Gesetzes über Landwirtschaftskammern gehören dem Grundstücksverkehrsausschuss 2 vom Rat der Stadt Lüneburg gewählte Personen an, die aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sind, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen. Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen für den Rat der Stadt Lüneburg wählbar sein und werden für die Dauer der Wahlperiode berufen. Gleichzeitig werden die vom Rat der Stadt Lüneburg benannten bisherigen Mitglieder im Grundstücksverkehrsausschuss abberufen.

 

Nach dem Kommentar zur Niedersächsischen Gemeindeordnung (Thiele) findet generell bei der Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen § 51 Abs. 2 NGO Anwendung, auch wenn der Begriff „Wahl“ verwendet wird. Es ergibt sich folgende Ausschussbesetzung:

 

            1. Fraktion/Gruppe:     _____________________

            2. Fraktion/Gruppe:     _____________________

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         20 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt die Besetzung der vorgenannten Ausschüsse fest.

Stammbaum:
VO/2059/06   Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage
VO/4310/11   Beschluss über die Besetzung der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage