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Vorlage - VO/1976/06  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerAktenzeichen:15 C/ Kooperation RPA
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 11 - Personal & Interner Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Personalangelegenheiten und Verwaltungsreform Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.07.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Landkreise Lüneburg, Stade, Lüchow-Dannenberg, Harburg mit den Städten und Gemeinden Lüneburg, Buchholz, Seevetal, Stade und Buxtehude haben aufgrund des gemeinsamen Wunsches ihre Zusammenarbeit im Bereich Süderelberaum in der Metropolregion Hamburg weiter auszudehnen, seit November letzten Jahres in verschiedenen Arbeitsgruppen darüber beraten, ob und unter welchen Rahmenbedingungen ein gemeinschaftliches Rechnungsprüfungsamt zu wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserungen bei der Aufgabenerledigung führen kann.

 

Die Beratungen wurden zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht mit dem Ergebnis, dass die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Harburg sowie die Städte Lüneburg, Buchholz i.d.N. und die Gemeinde Seevetal sämtliche Aufgaben ihrer Rechnungsprüfungsämter auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg zum 01.01.2007 zu übertragen beabsichtigen. Zu diesem Zweck ist eine Zweckvereinbarung gem. § 5 des Nds. Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) abzuschließen.

 

Der Landkreis Stade und die Städte Stade und Buxtehude sahen sich aus internen Gründen zu dem genannten Zeitpunkt noch nicht in der Lage, der Kooperation beizutreten. Sie haben jedoch weiterhin Interesse bekundet und ihnen steht jederzeit die Möglichkeit offen, noch Partner dieser Zweckvereinbarung zu werden. Unter diesen Voraussetzungen viel aus praktischen geographischen Überlegungen die Wahl des Trägers der Aufgabe auf den Landkreis Lüneburg, da der Landkreis Lüneburg im landschaftlichen Bogen zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Harburg eine geeignete Position einnimmt.

 

Als geeignete Organisationsform wurde die Aufgabenübertragung auf eine Körperschaft durch Zweckvereinbarung erarbeitet. Sie bietet den Vorteil, dass insbesondere in der Einarbeitungsphase, die von Unsicherheiten und ggf. auch Vorbehalten einzelner Kommunen geprägt sein kann, noch keine gefestigten körperschaftlichen Strukturen (Zweckverband oder Anstalt) existieren, deren Rückabwicklung aufwändiger ist. Bei Erfolg der Kooperation kann in der Folge über eine andere Organisationsform gesprochen werden. Die Zweckvereinbarung ist allerdings so ausgelegt, dass die Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Lüneburg durch abgeordnetes Personal der Kommunen oder durch eigenes des Landkreises Lüneburg erfolgen kann, mithin vom Grundsatz auf Dauer angelegt ist.

 

Die übertragenden Körperschaften ordnen das Personal ihrer Rechnungsprüfungsämter an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg ab. Der Landkreis Lüneburg kann zur Qualitätswahrung im Einvernehmen mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den betroffenen Prüfteamleitern Personal im Einzelfall zurückweisen oder zurückgeben.

 

Das neue Rechnungsprüfungsamt Lüneburg lebt von einem starken, entscheidungsfreudigen Leiter. Diese Stelle wird intern zwischen den beteiligten Körperschaften ausgeschrieben und das Auswahlverfahren erfolgt durch ein externes Assessment-Center. Die Arbeit wird durch ein Kooperationsgremium begleitet, in das jede Kommunen 2 Mitglieder entsendet (die Hauptverwaltungsbeamten und je ein Mitglied des Rates bzw. Kreistages). Das Gremium dient dem regelmäßigen Austausch über die Zusammenarbeit, bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über ggf. notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung.

 

Der Leiter des Rechnungsprüfungsamt übt die Aufsicht über die 2 örtlichen Prüfteams Lüneburg (Stadt und Landkreis Lüneburg sowie Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Außenstelle Lüchow) und Winsen (Luhe) (Stadt Buchholz, Gemeinde Seevetal und Landkreis Harburg) aus. Die Prüfteams werden vorrangig in ihren bisherigen örtlichen Zuständigkeiten auf Kreisebene tätig. Daneben werden Teammitglieder für Spezialaufgaben (Betriebsprüfungen, Gebühren- und Beitragsrecht, Vergabe- und technische Prüfungen, Sozial- und Jugendhilfe, PPP, Stellenbewertung usw.) fortgebildet und überörtlich eingesetzt. Hierin wird die qualitative Verbesserung der Aufgabenerledigung im Rahmen der Kooperation gesehen. Ebenso erfolgen bei Bedarf schwerpunktmäßige Verstärkungen beziehungsweise Aushilfen der Teams untereinander.

 

Mit der Kooperation wird insgesamt ein Einsparpotenzial beim Personal i.H.v. 20 % durch die Bündelung von Aufgaben und eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation angestrebt. Diese pauschale Festlegung wurde getroffen, um eine anfängliche, zeitraubende und letztlich dennoch unscharfe Sollstärkenermittlung für die Kommunen zu vermeiden. Die Berechtigung der pauschalen Stelleneinsparquote wird im Rahmen einer zweijährigen Analysephase anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme der Prüfer durch die einzelnen Kommunen überprüft. Das individuelle Einsparpotenzial jeder beteiligten Körperschaft kann sehr unterschiedlich ausfallen je nachdem wie viele Mitarbeiter zu beginn in die Kooperation entsendet werden.

 

Die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben tragen die übertragenden Körperschaften. Ein finanzieller Ausgleich von personellen Überkapazitäten bei anderen Kooperationspartnern findet dabei nicht statt. Die nicht durch Einnahmen aus Prüftätigkeit gedeckten Kosten werden auf die Zweckvereinbarungspartner umgelegt. Dabei wird der von einem Partner in Anspruch genommene Zeitaufwand im Verhältnis zum Gesamtzeitaufwand aller Zweckvereinbarungspartner als Verteilungsschlüssel herangezogen. Als Grundlage dafür wird die Prüftätigkeit mit Zeitaufschreibungen dokumentiert. Im 1. Quartal des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Zweckvereinbarung hat der Rechnungsprüfungsamtsleiter den tatsächlichen Prüferbedarf für jede Kooperationskommune auf der Grundlage der Prüfungsgrundsätze zu ermitteln. Dies ist Grundlage für die Festlegung der künftigen Sollstärke des Amtes oder auch für die Entscheidung einer Kommune zum Verbleib in der Kooperation. Im Kooperationsgremium werden die Grundzüge der Kostenverrechnung auf Basis der der Zweckvereinbarung beigefügten Protokollnotiz bei Bedarf überprüft und ggf. Änderungen vereinbart.

 

Die Vorteile, die sich für die Stadt Lüneburg durch die Kooperation ergeben, stellen sich wie folgt dar:

 

a) qualitative Vorteile

 

Die Vielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Rechnungsprüfungsamtes und deren unterschiedliche Qualifikationen ermöglichen einen umfangreichen Informations- und Erfahrungsaustausch. Hiervon könnten die Mitarbeiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes nicht profitieren, wenn die Stadt weiterhin allein die Aufgabenerledigung der Rechnungsprüfung wahrnehmen würde. Durch die darüber hinaus anvisierte Fortbildung für Spezialaufgaben (siehe hierzu die Ausführungen auf Seite 2) ist eine noch weitergehende qualitative Verbesserung der Aufgabenerledigung zu erwarten.

 

b) finanzielle Vorteile

 

Gemäß der Protokollnotiz zur Kostenregelung wurde aufgrund der pauschalen Einsparquote für die Stadt Lüneburg eine Zielpersonalstärke von 4,05 Stellen ermittelt. Tatsächlich gibt es nach dem Stellenplan 2006 nur noch 4 Prüferstellen im Rechnungsprüfungsamt. Die Stadt Lüneburg hat damit ihre Zielgröße bereits geringfügig unterschritten.

 

Zu beachten ist hierbei, dass die Einsparpotenziale bereits vorher mit Blick auf den angestrebten Zusammenschluss erbracht wurden. Im Stellenplan 2005 waren nämlich noch 6 Stellen ausgewiesen, darunter auch die Leitungsstelle nach A 13. Diese Stelle ist durch den Eintritt des seinerzeitigen Amtsinhabers, Herrn Wegner, in den Ruhestand im Dezember 2005 nicht wieder besetzt worden. Diese Entscheidung ist im Rahmen des Konsolidierungskonzeptes 2005 (Lfd. Nr. 11-02-2005) getroffen worden. Ferner ist die Stelle von Herrn Uder, der seit dem 01.10.05 zunächst probehalber und seit dem 01.01.2006 endgültig zur Kommunalprüfungsanstalt gewechselt ist, gem. Konsolidierungskonzept 2006 (Lfd. Nr. 11-01-2006) nicht wiederbesetzt worden. Hätte die Kooperation nicht in Aussicht gestanden, so hätte auf jeden Fall zumindest die Leitungsstelle neu besetzt werden müssen, die so gemäß Beschluss des Rates vom 24.11.05 zunächst nur kommissarisch aus der Mitte des derzeitigen Personals heraus mit Herrn Scheller besetzt wurde. Das Einsparpotenzial der Stadt Lüneburg liegt somit bei mind. einer höher als A 11 bewerteten Stelle abzüglich der zusätzlichen Personalkosten für die Leitungsstelle des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg (A 13), die in die Gesamtkosten einfließen. Diese Kosten sind anteilig von den Kooperationspartnern (entsprechend der jeweiligen Zielgröße zur Gesamtzielstellengröße) zu tragen. Für die Stadt Lüneburg beträgt dieser Anteil rd. 16,5 %. Wesentliche Steigerungen bei den Sachkosten sind voraussichtlich nicht zu erwarten.

 

 

Die Stadt Lüneburg kann die Zweckvereinbarung nach Ablauf von 3 Jahren kündigen, wenn die von ihr angestrebten Einspar- und Qualitätssteigerungseffekte nicht eingetreten sind. Dass zumindest die Einspareffekte nach Ablauf dieser Zeit nicht eingetreten sind, könnte dann er Fall sein, wenn sich nach der zweijährigen Analysephase herausstellen sollte, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der Prüfer höher ist als die Zielgröße der Stadt Lüneburg von 4,05 Stellen. Bei dieser Betrachtung wäre dann aber auch zu berücksichtigen, ob ggf. zusätzliche Aufgaben hierfür die Ursache sind.

 

Die Einrichtung der Nds. Kommunalprüfanstalt mit dem zukünftigen Übergang der überörtlichen Prüfung über kreisangehörige Kommunen vom Landkreis auf die Anstalt hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluss. Sie wird wegen der bisherigen Arbeitsverdichtung im Rechnungsprüfungsamt zu keiner Entlastung führen, die einen Stellenabbau zur Folge hätte.

 

Das Kooperationsprojekt wird vom Land Niedersachsen wegen des innovativen Ansatzes einvernehmlicher Aufgabenbewältigung auf kommunaler Ebene begleitet. Grundsätzliche Bedenken wurden bisher nicht geäußert. Die Zweckvereinbarung ist dem Nds. Innenministerium über die Regierungsvertretung Lüneburg bereits zur Vorprüfung vorgelegt worden. Eine Antwort steht noch aus. Hierzu wird ggf. mündlich in der Ratssitzung vorgetragen. Weitere Erläuterungen zur Zweckvereinbarung werden bei Bedarf ebenfalls mündlich gegeben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Endfassung Entwurf der Zweckvereinbarung/ Stand: 11.05.06
  • Anlage 1 zur Zweckvereinbarung/ Stand: 07.06.06 – Zusätzlich übertragene Aufgaben nach § 119 Abs. 3 NGO ‑
  • Anlage 2 zur Zweckvereinbarung/ Stand: 11.05.06 – Prüfungsgrundsätze ‑
  • Anlage 3 zur Zweckvereinbarung/ Stand: 11.05.06 – Protokollnotiz zu § 5 Kostenregelung ‑
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11-05-06 Endfassung Entwurf Zweckvereinbarung (42 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 Endfassung 07-06-06 (37 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 3 3 Anlage2 11-05-06 - Prüfungsgrundsätze (24 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 4 4 Anlage3 11-05-06 Protokollnotiz zu § 5 Kostenregelung (39 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg eine Zweckvereinbarung zur Übertragung sämtlicher Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung zum 01.01.2007 gemäß Anlage ab.

Stammbaum:
VO/1976/06   Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg   Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling   Beschlussvorlage
VO/2081/06   Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Lüneburg auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg (erneute Beschlussfassung nach Abschluss der Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit durchdas Nds. Ministerium für Inneres und Sport)   Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling   Tischvorlage