Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die
Landkreise Lüneburg, Stade, Lüchow-Dannenberg, Harburg mit den Städten und
Gemeinden Lüneburg, Buchholz, Seevetal, Stade und Buxtehude haben aufgrund des
gemeinsamen Wunsches ihre Zusammenarbeit im Bereich Süderelberaum in der
Metropolregion Hamburg weiter auszudehnen, seit November letzten Jahres in
verschiedenen Arbeitsgruppen darüber beraten, ob und unter welchen
Rahmenbedingungen ein gemeinschaftliches Rechnungsprüfungsamt zu
wirtschaftlichen und qualitativen Verbesserungen bei der Aufgabenerledigung
führen kann. Die
Beratungen wurden zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht mit dem Ergebnis,
dass die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Harburg sowie die Städte Lüneburg,
Buchholz i.d.N. und die Gemeinde Seevetal sämtliche Aufgaben ihrer
Rechnungsprüfungsämter auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
zum 01.01.2007 zu übertragen beabsichtigen. Zu diesem Zweck ist eine Zweckvereinbarung
gem. § 5 des Nds. Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)
abzuschließen. Der Landkreis Stade und die Städte Stade und Buxtehude sahen sich aus internen Gründen zu dem genannten Zeitpunkt noch nicht in der Lage, der Kooperation beizutreten. Sie haben jedoch weiterhin Interesse bekundet und ihnen steht jederzeit die Möglichkeit offen, noch Partner dieser Zweckvereinbarung zu werden. Unter diesen Voraussetzungen viel aus praktischen geographischen Überlegungen die Wahl des Trägers der Aufgabe auf den Landkreis Lüneburg, da der Landkreis Lüneburg im landschaftlichen Bogen zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Harburg eine geeignete Position einnimmt. Als geeignete Organisationsform wurde die
Aufgabenübertragung auf eine Körperschaft durch Zweckvereinbarung erarbeitet.
Sie bietet den Vorteil, dass insbesondere in der Einarbeitungsphase, die von
Unsicherheiten und ggf. auch Vorbehalten einzelner Kommunen geprägt sein kann,
noch keine gefestigten körperschaftlichen Strukturen (Zweckverband oder
Anstalt) existieren, deren Rückabwicklung aufwändiger ist. Bei Erfolg der
Kooperation kann in der Folge über eine andere Organisationsform gesprochen
werden. Die Zweckvereinbarung ist allerdings so ausgelegt, dass die
Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Lüneburg durch abgeordnetes Personal
der Kommunen oder durch eigenes des Landkreises Lüneburg erfolgen kann, mithin
vom Grundsatz auf Dauer angelegt ist. Die übertragenden Körperschaften ordnen das Personal ihrer
Rechnungsprüfungsämter an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg ab. Der Landkreis Lüneburg kann zur Qualitätswahrung im
Einvernehmen mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den betroffenen
Prüfteamleitern Personal im Einzelfall zurückweisen oder zurückgeben. Das neue
Rechnungsprüfungsamt Lüneburg lebt von einem starken, entscheidungsfreudigen Leiter.
Diese Stelle wird intern zwischen den beteiligten Körperschaften ausgeschrieben
und das Auswahlverfahren erfolgt durch ein externes Assessment-Center. Die
Arbeit wird durch ein Kooperationsgremium begleitet, in das jede
Kommunen 2 Mitglieder entsendet (die Hauptverwaltungsbeamten und je ein Mitglied
des Rates bzw. Kreistages). Das Gremium dient dem regelmäßigen Austausch über
die Zusammenarbeit, bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über
ggf. notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamt übt die Aufsicht über
die 2 örtlichen Prüfteams Lüneburg (Stadt und Landkreis Lüneburg sowie
Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Außenstelle Lüchow) und Winsen (Luhe)
(Stadt Buchholz, Gemeinde Seevetal und Landkreis Harburg) aus. Die Prüfteams
werden vorrangig in ihren bisherigen örtlichen Zuständigkeiten auf Kreisebene
tätig. Daneben werden Teammitglieder für Spezialaufgaben
(Betriebsprüfungen, Gebühren- und Beitragsrecht, Vergabe- und technische
Prüfungen, Sozial- und Jugendhilfe, PPP, Stellenbewertung usw.) fortgebildet
und überörtlich eingesetzt. Hierin wird die qualitative Verbesserung der
Aufgabenerledigung im Rahmen der Kooperation gesehen. Ebenso erfolgen bei
Bedarf schwerpunktmäßige Verstärkungen beziehungsweise Aushilfen
der Teams untereinander. Mit der Kooperation wird insgesamt ein Einsparpotenzial beim Personal i.H.v. 20 % durch die Bündelung von Aufgaben und eine entsprechende Aufbau- und Ablauforganisation angestrebt. Diese pauschale Festlegung wurde getroffen, um eine anfängliche, zeitraubende und letztlich dennoch unscharfe Sollstärkenermittlung für die Kommunen zu vermeiden. Die Berechtigung der pauschalen Stelleneinsparquote wird im Rahmen einer zweijährigen Analysephase anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme der Prüfer durch die einzelnen Kommunen überprüft. Das individuelle Einsparpotenzial jeder beteiligten Körperschaft kann sehr unterschiedlich ausfallen je nachdem wie viele Mitarbeiter zu beginn in die Kooperation entsendet werden. Die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben tragen die
übertragenden Körperschaften. Ein finanzieller Ausgleich von personellen
Überkapazitäten bei anderen Kooperationspartnern findet dabei nicht statt. Die
nicht durch Einnahmen aus Prüftätigkeit gedeckten Kosten werden auf die
Zweckvereinbarungspartner umgelegt. Dabei wird der von einem Partner in
Anspruch genommene Zeitaufwand im Verhältnis zum Gesamtzeitaufwand aller
Zweckvereinbarungspartner als Verteilungsschlüssel herangezogen. Als Grundlage
dafür wird die Prüftätigkeit mit Zeitaufschreibungen dokumentiert. Im 1. Quartal des dritten Jahres nach Inkrafttreten der
Zweckvereinbarung hat der Rechnungsprüfungsamtsleiter den tatsächlichen
Prüferbedarf für jede Kooperationskommune auf der Grundlage der
Prüfungsgrundsätze zu ermitteln. Dies ist Grundlage für die Festlegung der
künftigen Sollstärke des Amtes oder auch für die Entscheidung einer Kommune zum
Verbleib in der Kooperation. Im Kooperationsgremium werden die Grundzüge
der Kostenverrechnung auf Basis der der Zweckvereinbarung beigefügten
Protokollnotiz bei Bedarf überprüft und ggf. Änderungen vereinbart. Die Vorteile, die sich für die Stadt
Lüneburg durch die Kooperation ergeben, stellen sich wie folgt dar: a) qualitative Vorteile Die Vielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen
Rechnungsprüfungsamtes und deren unterschiedliche Qualifikationen ermöglichen
einen umfangreichen Informations- und Erfahrungsaustausch. Hiervon könnten die
Mitarbeiter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes nicht profitieren, wenn die
Stadt weiterhin allein die Aufgabenerledigung der Rechnungsprüfung wahrnehmen
würde. Durch die darüber hinaus anvisierte Fortbildung für Spezialaufgaben
(siehe hierzu die Ausführungen auf Seite 2) ist eine noch weitergehende
qualitative Verbesserung der Aufgabenerledigung zu erwarten. b) finanzielle Vorteile Gemäß der Protokollnotiz zur Kostenregelung wurde aufgrund der
pauschalen Einsparquote für die Stadt Lüneburg eine Zielpersonalstärke von
4,05 Stellen ermittelt. Tatsächlich gibt es nach dem Stellenplan 2006 nur
noch 4 Prüferstellen im Rechnungsprüfungsamt. Die Stadt Lüneburg hat damit ihre
Zielgröße bereits geringfügig unterschritten. Zu beachten ist hierbei, dass die Einsparpotenziale bereits
vorher mit Blick auf den angestrebten Zusammenschluss erbracht wurden. Im
Stellenplan 2005 waren nämlich noch 6 Stellen ausgewiesen, darunter auch die
Leitungsstelle nach A 13. Diese Stelle ist durch den Eintritt des
seinerzeitigen Amtsinhabers, Herrn Wegner, in den Ruhestand im Dezember 2005
nicht wieder besetzt worden. Diese Entscheidung ist im Rahmen des
Konsolidierungskonzeptes 2005 (Lfd. Nr. 11-02-2005) getroffen worden. Ferner
ist die Stelle von Herrn Uder, der seit dem 01.10.05 zunächst probehalber und
seit dem 01.01.2006 endgültig zur Kommunalprüfungsanstalt gewechselt ist, gem.
Konsolidierungskonzept 2006 (Lfd. Nr. 11-01-2006) nicht wiederbesetzt worden.
Hätte die Kooperation nicht in Aussicht gestanden, so hätte auf jeden Fall
zumindest die Leitungsstelle neu besetzt werden müssen, die so gemäß Beschluss
des Rates vom 24.11.05 zunächst nur kommissarisch aus der Mitte des derzeitigen
Personals heraus mit Herrn Scheller besetzt wurde. Das Einsparpotenzial der
Stadt Lüneburg liegt somit bei mind. einer höher als A 11 bewerteten
Stelle abzüglich der zusätzlichen Personalkosten für die Leitungsstelle des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg (A 13), die in die Gesamtkosten
einfließen. Diese Kosten sind anteilig von den Kooperationspartnern
(entsprechend der jeweiligen Zielgröße zur Gesamtzielstellengröße) zu tragen.
Für die Stadt Lüneburg beträgt dieser Anteil rd. 16,5 %. Wesentliche
Steigerungen bei den Sachkosten sind voraussichtlich nicht zu erwarten. Die Stadt Lüneburg kann die Zweckvereinbarung nach Ablauf
von 3 Jahren kündigen, wenn die von ihr angestrebten Einspar- und Qualitätssteigerungseffekte
nicht eingetreten sind. Dass zumindest die Einspareffekte nach Ablauf dieser
Zeit nicht eingetreten sind, könnte dann er Fall sein, wenn sich nach der
zweijährigen Analysephase herausstellen sollte, dass die tatsächliche Inanspruchnahme
der Prüfer höher ist als die Zielgröße der Stadt Lüneburg von 4,05 Stellen. Bei
dieser Betrachtung wäre dann aber auch zu berücksichtigen, ob ggf. zusätzliche
Aufgaben hierfür die Ursache sind. Die Einrichtung der Nds. Kommunalprüfanstalt mit dem zukünftigen
Übergang der überörtlichen Prüfung über kreisangehörige Kommunen vom Landkreis
auf die Anstalt hat auf diese Vereinbarung keinen Einfluss. Sie wird wegen der
bisherigen Arbeitsverdichtung im Rechnungsprüfungsamt zu keiner Entlastung
führen, die einen Stellenabbau zur Folge hätte. Das Kooperationsprojekt wird vom Land Niedersachsen wegen des innovativen Ansatzes einvernehmlicher Aufgabenbewältigung auf kommunaler Ebene begleitet. Grundsätzliche Bedenken wurden bisher nicht geäußert. Die Zweckvereinbarung ist dem Nds. Innenministerium über die Regierungsvertretung Lüneburg bereits zur Vorprüfung vorgelegt worden. Eine Antwort steht noch aus. Hierzu wird ggf. mündlich in der Ratssitzung vorgetragen. Weitere Erläuterungen zur Zweckvereinbarung werden bei Bedarf ebenfalls mündlich gegeben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die
Stadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg eine Zweckvereinbarung zur
Übertragung sämtlicher Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes auf das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung zum 01.01.2007 gemäß
Anlage ab.
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