Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Aus
Haushaltsmitteln der o. a. Haushaltsstelle werden überwiegend die Grundsteuern
und die Straßenreinigungsgebühren für unbebaute Grundstücke der Stadt Lüneburg
geleistet. Ein Großteil der unbebauten Flächen ist in der Vergangenheit als
Ackerland bewertet worden. Eine Neu- und Nachbewertung auch bei Steigerung der
Nutzungsmöglichkeit ist nicht erfolgt. Nunmehr hat das hiesige Finanzamt in
einem beachtlichen Umfang alle Grundstücke, die auf Grund baulandplanerischer
Entwicklung eine höherwertige Ausnutzung zulassen, neu bewertet. Dieses führt
dazu, dass die Grundsteuermessbeträge erheblich erhöht worden sind.
Zwangsläufig steigt damit die Grundsteuer, die im Stadtgebiet der Stadt
Lüneburg zusteht. Außerdem werden für alle Grundstücke, soweit die Straßen für
die Erschließung fertig gestellt sind, Straßenreinigungsgebühren erhoben. Für
das Jahr 2005 ist auf Grund der Nachbewertungen mit einer Steigerung um
30.000,00 € zu rechnen, die eine überplanmäßige Bereitstellung erfordern.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist durch Steuermehreinnahmen und
Gebühren erreicht. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Gemäß §
89 NGO wird der Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zur Höhe von
30.000,00 € bei der Haushaltsstelle 88200.54000 – Bewirtschaftungskosten –
zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |