Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 23.01.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" aufzustellen.
Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Wohngebietes. In
dem bisherigen Verfahren zur Bebauungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von
§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr noch auf der Grundlage der bis zum
19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die
anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) nebst Anlagen (Kompensationsflächen,
Gestaltungsplan, Grünordnungsplan und Bodengutachten) ist ebenfalls zu
beschließen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
21.03.2005 bis einschließlich 06.05.2005 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 22.03.2005 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht
worden, dass während der Auslegungsfrist vom 06.04.2005 bis 06.05.2005 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher
Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 18.03.2005 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig
geändert, ohne die Grundzüge der Planung zu berühren. Siehe Seite 2 unten des
Abwägungsvermerkes vom 24.05.2005. Eine erneute öffentliche Auslegung ist
aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich. Die Begründung wurde textlich
und durch Anlagen (Bodengutachten, Lage der Kompensationsflächen) ergänzt. Gemäß
§ 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von
Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher
anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i.
S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im
Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt, ebenso der Grünordnungsplan und das
Bodengutachten. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme
- Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit
anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen und außerdem die Begründung nebst Anlagen hierzu. |
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