Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1325/04  

 
 
Betreff: Lüneburg soll Bildungsregion in Niedersachsen werden (Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion vom 25.11.04)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Vorberatung
25.11.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
Schulausschuss Entscheidung
16.12.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Siehe Anlage. Die antragstellende Fraktion regt mit dem vorliegenden Antrag die Teilnahme der Stadt Lüneburg (im Rahmen einer sog. "Bildungsregion") am Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ ab März 2005 an.

 

Der Kultusminister beabsichtigt, bereits ab 01.03.2005 in Niedersachsen zwei Gebiete zu finden, in denen jeweils 50 Schulen verschiedener Schulträger das Projekt durchführen. Diese beiden - sonst durch keine Gemeinsamkeiten verbundenen - Gebiete sollen jeweils eine (für Evaluierungszwecke) sog. "Bildungsregion" darstellen. Das Vorhaben soll bis zum 31.12.2008 laufen.

 

Bei dem Projekt „Eigenverantwortliche Schule“ handelt es sich um ein bereits von der vorherigen Landesregierung initiiertes Vorhaben (damals „Selbständige Schule“), durch Erweiterung der Gestaltungsspielräume die Schulen in die Lage zu versetzen, die Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit insgesamt zu verbessern.

 

Dazu gehören nach Auffassung des Kultusministeriums

 

-          die Anpassung der Unterrichtsgestaltung und -organisation an ihre besonderen pädagogischen Bedingungen und Konzepte,

-          die Verfügung über bestimmte Finanzmittel,

-          eine erweiterte Personalverantwortung,

-          neue Formen der Mitverantwortung von Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. 

 

Die beteiligten Schulen haben ihrerseits ein eigenes, verbindliches Qualitätsmanagement zu entwickeln und an einer externen systematischen Evaluation teilzunehmen.

Dazu gehören Datenerhebung, Berichtsanalyse durch die Lehrer, Schüler und Eltern sowie Austausch bei Qualifizierungsmaßnahmen und Rechenschaft gegenüber der Projektleitung des Landes.

 

Das Land sagt den Schulen die notwendige Unterstützung zu einer standardisierten Selbstevaluation, zur Qualifizierung der Schulleitungen und Steuergruppen sowie zur Unterrichtsentwicklung zu. Finanzielle Unterstützung oder die Zuordnung von Stellen oder Lehrerstunden sind den Ausschreibungsbedingungen nicht zu entnehmen.

 

Das Projekt wird durch die Bertelsmann-Stiftung begleitet.

 

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15.02.2005; nähere Informationen sind auf der Internetseite des Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de) zu finden und sollen künftig auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Bildungsservers www.nibis.de erhältlich sein. Das Kultusministerium will auch zu Informationsveranstaltungen für interessierte Schulen im Januar einladen.

 

Hinsichtlich der Teilnahme an dem Projekt ist zu beachten, dass sich ein Schulträger oder mehrere miteinander kooperierende Schulträger mit ca. 50 Schulen, die die Voraussetzungen für die Beteiligung erfüllen, als Bildungsregion bewerben können. Jede einzelne Schule sollte dabei ca. 400 Schülerinnen und Schüler haben. Kleinere Schulen können sich zuvor, ggf. über ihre jeweiligen Schulträger zu einem Verbund zusammenschließen.

Voraussetzung für die Auswahl einer Bildungsregion ist, dass diese bereit ist, im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft mit dem Land  die Schulentwicklung an den beteiligten Schulen zu stärken und gemeinsame Unterstützungssysteme zu entwickeln und zu betreuen.

Dazu gehört auch die Mitwirkung in der Regionalen Steuergruppe, die finanzielle Beteiligung der Schule an einem einzurichtenden Entwicklungsfonds (1,- € / Schüler / Jahr), und dass der Regionalen Projektleitung durch die Schulen ein Büro mit entsprechender Ausstattung bereit gestellt wird.

Ein regionaler Bildungsbericht ist dann alle 2 Jahre, erstmals 2006, mit Unterstützung durch die Bertelsmann Stiftung auf eigene Kosten zu erstellen.

 

Eine (finanzielle) Beteiligung des kommunalen Schulträgers ist (abgesehen von den o.a. Betriebskosten für die Räume) nicht gefordert.

 

Zur weiteren Information sind dieser Sitzungsvorlage ein Rundbrief des Kultusministers und der Vorbericht zur Sitzung des Schulausschusses des Niedersächsischen Städtetages vom 23.11.04 beigefügt.

 

Aus Sicht der Schulverwaltung kann berichtet werden, dass den Schulen in der Stadt Lüneburg in finanzieller Hinsicht in den vergangenen Jahren bereits wichtige Instrumente zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben an die Hand gegeben worden sind:

 

Die Schulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg arbeiten in finanzieller Hinsicht seit Jahren selbständig. Selbständig gewirtschaftet wird im Rahmen zweier unterschiedlicher Modelle, die im folgenden erläutert werden:

 

Budgetierung und Bonusmodell

 

Budgetierung:

Die Schulen in Trägerschaft der Stadt Lüneburg arbeiten bereits im achten Jahr mit eigenen Budgets, die sie in eigener Verantwortung aufteilen und verwalten.

Seit dem Jahr 1997 sind folgende Haushaltsstellen budgetiert:

Vermögenshaushalt:

  • „EDV-gerechte Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände“
  • „Anschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln“

Verwaltungshaushalt:

  • „Unterhaltung der Schuleinrichtung“
  • „Anschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln“
  • „Verwaltungs- und Betriebsausgaben“
  • zum Teil „Bauliche Unterhaltung“ (begrenzter Betrag, in dessen Rahmen kleine Reparaturen u.ä. vorgenommen werden können)
  • Seit dem Jahr 2000 sind zudem die „Geschäftsausgaben“ voll budgetiert.

Budgetierung heißt, im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets selbständig zu wirtschaften, zu planen, zu entscheiden – in der Regel auch einmal das Risiko nicht auskömmlicher Mittel zu tragen.

 

Bonusmodelle:

Bonusmodelle, also die finanzielle Beteiligung der Schulen an Einsparungen, wurden bei den folgenden Bewirtschaftungskosten eingeführt:

  • Reinigungskosten
  • Energiekosten (Strom, Heizwärme)
  • Wasser
  • Abfallgebühren.

Für diese Kosten ist das Budget grundsätzlich zwar in der Hand der Schulverwaltung verblieben, die Schulen werden aber durch Bereitstellung der eingesparten Mittel an den Einsparungen beteiligt (bei den Energie- und Wasserkosten von 1996 - 2002 zu 50%, ab 2003 zu 30%).

Die eingesparten Mittel stehen den Schulen zur freien Verfügung, über die Mittelverwendung entscheidet gemäß Vereinbarung die Gesamtkonferenz.

Auch aus diesem Modell ergibt sich daher ein Baustein des selbständigen und eigenverantwortlichen Wirtschaftens der Schulen.

 

 

Im Zusammenhang mit der Etablierung dieser beiden Modelle zu selbständigem Wirtschaften wurde seinerzeit ein „Arbeitskreis Budgetierung“ eingerichtet, der sich aus Vertretern aller Schulformen, Hausmeistervertreter, Schulverwaltungskraft, Personalrat und Schulverwaltungsvertreter zusammensetzt.

Hier wird z.B. bei neuer Budgetierung einer Haushaltsstelle über die Höhe des Budgets (Berechnungsmaßstab usw.) verhandelt.

Damit bestehen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Schulen bei der Einrichtung von Budgets. Zudem wurden die Schulsekretariate durchgängig mit der erforderlichen IT-Infrastruktur (PCs, Software) ausgestattet und die Schulverwaltungskräfte entsprechend geschult, um die Bewirtschaftung der Mittel selbständig zu organisieren. Ob eine noch weitere "Verselbständigung" der Schulen - auch für Entscheidungen und Gelder, die bisher in der Verantwortung des Landes lagen, sinnvoll ist, muss beraten werden. Nicht zufällig dürfte dieser Vorstoß in eine Zeit fallen, in der durch die Auflösung der Bezirksregierungen die ortsnahe Erledigung von Verwaltungsaufgaben - trotz Errichtung einer Landesschulbehörde in Lüneburg - erschwert sein könnte. Möglicherweise sollen die zur Beteiligung an dem Projekt vorgesehenen Schulen hier eine gewisse "Pilotfunktion" übernehmen. Aus Sicht der Stadt als kommunaler Schulträger kann die Teilnahme nur in Betracht kommen, wenn z. B. eine weitere Mehrbelastung der Schulsekretärinnen oder sonstige finanziell nachteilige Folgen sicher ausgeschlossen werden können.

 

Die Verwaltung sieht noch von einem Beschlussvorschlag ab, wird diesen vielmehr in Abhängigkeit vom Beratungsverlauf formulieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      10 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion

Vorbericht zur 5. Sitzung des Schulausschusses des Städtetages

Rundbrief des Kultusministers

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bildungsregion 25.11.2004 (21 KB) PDF-Dokument (4 KB)    
Anlage 2 2 Vorbericht SchulA Städtetag_Auszug (39 KB) PDF-Dokument (28 KB)    
Anlage 5 3 Anlage Vorbericht SchulA S1 (86 KB)      
Anlage 6 4 Anlage Vorbericht SchulA S2 (58 KB)      
Anlage 7 5 Anlage Vorbericht SchulA S3 (92 KB)      
Anlage 3 6 Eigenverantwortliche Schule_Ministerbrief (79 KB)      
Anlage 4 7 Selbständige Schule_Projektausschreibung (78 KB)      
Beschlussvorschlag: