Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Mit Beschlüssen des Ausschusses für Wirtschaft und Städtische
Beteiligungen vom 17.09.2004 sowie des Verwaltungsausschusses vom 21.09.2004
ist die Verwaltung aufgefordert worden, die notwendigen Schritte zur Gründung
einer Klinikum Lüneburg gGmbH vorzubereiten und entsprechende Unterlagen und
Vertragsentwürfe vorzulegen. Entwürfe für folgende Verträge sind als Anlage beigefügt: Gesellschaftsvertrag (Fassung
vom 03.11.2004) Personalüberleitungsvertrag (Fassung
vom 02.11.2004) Zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung ist das
Städtische Klinikum Lüneburg und das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum entsprechend
der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes aus der Stadt Lüneburg auszugliedern.
Ein konkreter Ausgliederungsplan wird nach grundsätzlichem Beschluss zur
Gesellschaftsgründung erstellt. Die Ausgliederung erfolgt haushaltsneutral, das
heißt, ohne Belastung für den städtischen Haushalt. Sowohl Zusatzkosten, die
sich aus der Gründung der gGmbH ergeben, als auch Mehr- oder Minderkosten oder
sonstige finanzielle Belastungen für den städtischen Haushalt, die sich aus der
Betriebsführung des Städtischen Klinikums in der gGmbH ergeben, werden aus
Mitteln des Wirtschaftsplans des Klinikum getragen bzw. dem städtischen
Haushalt im Rahmen der Gemeinnützigkeit erstattet. Im Rahmen der Ausgliederung des Städtischen Klinikums und
des Anna-Vogeley-Seniorenzentrums wird die Städtische Klinikum Lüneburg gGmbH
mit einem Stammkapital von zunächst 25.000 € gegründet. Dieser Betrag ist
vom Klinikträger außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Das künftige
Stammkapital bzw. die entsprechende Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft
wird in der Gründungsphase angemessen erhöht. Die Stadt Lüneburg übernimmt die
volle Stammeinlage und wird damit alleinige Gesellschafterin. Bei der Bildung des Aufsichtsrates wird von Seiten der
Verwaltung eine Begrenzung auf 12 Mitglieder vorgeschlagen, von denen 6
Vertreter/Vertreterinnen durch den Rat der Stadt Lüneburg zu entsenden sind. Es
sollte angestrebt werden, dass alle Fraktionen bzw. Gruppen in diesem Gremium
vertreten sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass abweichend von einer
Verteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren nach § 51 Abs. 9 NGO in
Verbindung mit § 51 Abs. 2 NGO einstimmig bei der Zuordnung der 6 Sitze die
Gruppe SPD/FDP mit 3 Sitzen, die CDU mit 2 Sitzen und die Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN mit 1 Sitz zu berücksichtigen sind. Die Ausgliederung der gGmbH kann nach Abschluss des
Verfahrens zur Herstellung des Benehmens gemäß §§ 75 ff. Niedersächsisches
Personalvertretungsgesetz mit dem Personalrat über den zu schließenden
Personalüberleitungsvertrag erfolgen. Der Personalüberleitungsvertrag soll alle
Tatbestände zur Wahrung der Rechte der Beschäftigten enthalten und wird dem
Personalrat zur Zustimmung vorgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1.
gGmbH - LG Gesellschaftsvertrag 2.
Personalüberleitungsvertrag
Beschlussvorschlag: Die beigefügten Vertragsentwürfe werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird auf deren Grundlage beauftragt, einen
konkreten Ausgliederungsplan zu erstellen und den Personalüberleitungsvertrag
mit dem Personalrat abzustimmen sowie die gGmbH zu gründen und die zur Gründung
einer Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH notwendigen Schritte einzuleiten. Die
Ergebnisse sind dem Ausschuss für Wirtschaft und Städtische Beteiligungen
vorzulegen. Das von der Stadt Lüneburg zur Gesellschaftsgründung
einzuzahlende Stammkapital in Höhe von 25.000 € wird außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die haushaltsrechtliche Deckung dieser Einlage erfolgt
durch eine Kürzung des Investitionskostenzuschusses an das Städt. Klinikum in
gleicher Höhe. |
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