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Vorlage - VO/11930/25  

 
 
Betreff: Antrag "Einrichtung eines Portals zur namentlichen Meldung der angemeldeten Schülerinnen und Schüler der 5. Jahrgangsstufen" (Antrag der FDP-Fraktion vom 03.06.2025, eingegangen 04.06.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin  05-1 - Strategische Führungsunterstützung
   05-2 Service und Finanzen
   DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

sh. Antrag der FDP-Fraktion vom 03.06.2025

 

Die Verwaltung nimmt zu dem eingegangenen Antrag wie folgt Stellung:

 

Das Niedersächsische Kultusministerium arbeitet derzeit im Projekt „Smarte Schulverwaltung Niedersachsen (SSN) an dem Softwaresystem „NEO Niedersachsen“. Durch NEO Niedersachsen sollen zahlreiche bestehende IT-Anwendungen der Schulverwaltung durch eine zentrale Online-Plattform für ganz Niedersachsen ersetzt werden. NEO Niedersachen richtet sich primär an die Schulen, jedoch wird auch die Mitarbeit durch den Schulträger ermöglicht. Als digitale Anwendung ermöglicht NEO Niedersachsen die Arbeit auf Basis einer gemeinsamen Datenbasis und erfordert keine Mehrfacheingabe von Daten mehr.

 

Teil von NEO Niedersachsen soll der Anmeldedienst „moin.schule“ sein. Moin.schule ist ein zentraler Anmeldedienst für internetbasierte Anwendung, welche das Land Niedersachsen für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen des Landes zur Verfügung stellt. Mit moin.schule brauchen Schüler:innen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte nur noch ein einziges Benutzerkonto, um sich bei allen angebundenen Anwendungen, Bildungsmedien und Diensten anmelden zu können.

 

Über NEO Niedersachsen wird dann auch eine Online-Anmeldung an allen öffentlichen Grundschulen bereitgestellt. Die Anmeldung zur Sekundarstufe I und II wird mit einem Teil der weiterführenden öffentlichen Schulen pilotiert. Laut kommunizierten Zeitplan des Niedersächsischen Kultusministerium soll dies im Frühjahr 2026 erfolgen. Ob zunächst mit der Anmeldung an den Grundschulen oder an den Schulen der Sekundarstufe begonnen wird, ist dem aktuellen Informationsstand nicht zu entnehmen. Über den Anmeldeservice ist dann die Schullaufbahn von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule nachvollziehbar und die Erziehungsberechtigten können hierüber digital die Anmeldung vornehmen.

 

r die Grundschulen hat die Verwaltung zur Anmeldung des Schuljahres 2025/2026, deren Anmeldephase im Frühjahr 2024 erfolgt ist, im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) die Online-Grundschulanmeldung eingeführt, welche über das Serviceportal der Hansestadt Lüneburg vorgenommen werden kann.

 

r die Anmeldungen zur Sekundarstufe II wird in Lüneburg bereits die Online-Anwendung „Schüler-Online“ verwendet. In Bezug auf die Anmeldung zur Sekundarstufe I gibt es in Lüneburg bisher jedoch keine digitale Anwendung. Durch die Verwaltung war ursprünglich angedacht, die Funktionsweise der Online-Grundschulanmeldung für die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen in eine auf die Bedürfnisse der weiterführenden Schulen modifizierte Variante zu transferieren. Im Gegensatz zu den Grundschulen besteht unter den weiterführenden Schulen kein einstimmiger Konsens bezüglich einer Online-Schulanmeldungen, da noch vermehrt auf die persönliche Anmeldung vor Ort gesetzt wird. Dies hat aber dazu gehrt, dass einige weiterführende Schulen mittlerweile dazu übergangen sind, eigene Online-Anmeldedienste zu implementieren, welche, anders als die Online-Grundschulanmeldung, ohne Einbindung des Schulträgers ablaufen.

 

Die Verwaltung ist diesbezüglich auch bereits in Gesprächen mit dem Landkreis Lüneburg. Inhalt dieser Gespräche war, ob zentral für den gesamten Landkreis ein einheitliches digitales Anmeldeportal geschaffen werden kann. Zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg besteht jedoch Konsens darüber, dass eine zentral über das Land Niedersachsen für alle niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen eingeführte und kostenfreie Anmeldeplattform in Anbetracht eingeschränkter personeller und finanzieller Ressourcen stets zu bevorzugen ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt vor dem Hintergrund einer angekündigten, landseitigen Anwendung unter Abwägung des auf Seiten der Hansestadt Lüneburg entstehenden personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwands für die Schaffung einer städtischen Lösung den vorliegenden Antrag abzulehnen. Der zeitliche Aufwand für die Umsetzung der Online-Grundschulanmeldung hat mehr als ein Jahr betragen; hier bestand unter den Grundschulen aber Konsens. Im Hinblick auf das aktuelle Anliegen erscheint der zeitliche Aufwand in Anbetracht einer landseitigen Lösung nicht vertretbar. Bezüglich der Einführung von NEO Niedersachsen ist die Verwaltung in Kontakt mit dem Landkreis Lüneburg und dem Niedersächsischen Kultusministerium.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Durch ein digitales und zentrales Anmeldeverfahren kann die Bildungskette besser nachvollzogen werden. Darüber hinaus wird die Überwachung der Schulpflicht vereinfacht.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 40 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der FDP-Fraktion vom 03.06.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_06_03 Antrag FDP_Anmeldeportal-Sek-I (190 KB)