Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept zur Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: 1. Bewohnerparken (Neufestsetzung der Bewohnerparkgebühren und Neuordnung der Bewohnerparkbereiche) 2. Gebührenparken (Neufestsetzung der Parkgebühren und Neuordnung der Parkgebührenzonen) 3. Parkhausbewirtschaftung (Neuordnung Nutzungsentgelte) 4. mögliche Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen
Zu 1.: Die Neufestsetzung der Bewohnerparkgebühren sowie die Neuordnung der Bewohnerparkbereiche wurde bereits in der Sitzung des Rates am 19.12.2024 beschlossen (vgl. Vorlage VO/11281/24-3).
Zu 2.: Die Neufestsetzung der Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum sowie die Neuordnung der Parkgebührenzonen wurde abschließend in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Mobilität und des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung am 24.03.2025 erörtert (vergl. Vorlage VO/11281/24-4). Die Ausschüsse haben dem Rat jeweils einstimmig empfohlen, die der Vorlage als Anlage beigefügte Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ParkGO) zu beschließen. Die Neuregelung soll zum 01.07.2025 in Kraft treten.
Mit dem Inkrafttreten der ParkGO wird nur der Gebührensatz in der jeweiligen Gebührenzone festgelegt. Die höheren Gebühren sind von den Nutzern erst dann zu entrichten, wenn die Parkscheinautomaten umgestellt und die verkehrsrechtliche Beschilderung (für neu hinzukommende gebührenpflichtige Bereiche) umgesetzt ist. Für Bereiche, die heute schon gebührenpflichtig sind, bedeutet dies, dass nur eine Umstellung der vorhandenen Parkscheinautomaten notwendig ist. Deren Umstellung (Software und Gebührenaushang) wird voraussichtlich Mitte Juli 2025 durch den Hersteller erfolgen. Die Beschilderungsmaßnahmen sowie Aufstellung von Parkscheinautomaten in den neu hinzukommenden gebührenpflichtigen Bereichen erfolgt im Anschluss sukzessive und wird sich möglicherweise bis zum Jahresende hinziehen.
Zu 3.: Die Neuordnung der Nutzungsentgelte für die drei städtischen Parkhäuser „Am Rathaus“, „Lüne-Park“ und „Am Bahnhof“ wurde in mehreren gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung erörtert (vergl. Vorlage VO/11281/24-4). In der Sitzung am 28.05.2025 wurde sodann dem Rat durch beide Ausschüsse jeweils mehrheitlich empfohlen, dem der Vorlage als Anlage beigefügten Tarifvorschlag der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH zu folgen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH über die Bewirtschaftung der städtischen Parkhäuser sieht eine zivilrechtliche Ausgestaltung der Parkraumnutzung vor. Für die Nutzung sollen daher privatrechtliche Entgelte erhoben werden, die gemäß § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 NKomVG durch den Rat festzulegen sind. Einer Manifestierung der Tarife in einer Satzung oder Entgeltordnung bedarf es nicht, da diese ihre Außenwirkung durch Einbeziehung in die individuellen zivilrechtlichen Nutzungsverträge erlangen. Für das Parkhaus „Lüne-Park“ bestehen die Besonderheiten, dass dieses zum einen als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) gewidmet ist und zum anderen die dort für das Parken zu entrichtenden Abgaben in einer Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“ öffentlich-rechtlich als Gebühren festgesetzt sind. Beides steht der beabsichtigten einheitlichen Erhebung privatrechtlicher Entgelte durch die Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH entgegen, so dass diese Regelungen aufzuheben sind. Hierzu bedarf es eines Ratsbeschlusses über die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“ (siehe Beschlussvorschlag 2.). Weiterhin ist die straßenrechtliche Einziehung der betreffenden Grundstücksfläche erforderlich. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Verwaltungsausschuss, die dortige Befassung erfolgt durch gesonderte Vorlage (VO/11880/25).
Zu 4.: Entsprechend der Ausführungen der Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung von Mobilitätsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung mussten die weiteren Planungen für eine mögliche Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen zunächst zurückgestellt werden, weil die Arbeiten zur Neuordnung der Nutzungsentgelte im Zuge der Parkhausbewirtschaftung durch die intensiven Gremeinberatungen zusätzliche Kapazitäten in Anspruch genommen haben. Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH die Abstimmungen wieder aufnehmen, sobald die Aufgabe „Parkhausbewirtschaftung“ abgeschlossen ist.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt,
1. die der Vorlage als Anlage beigefügte Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ParkGO). 2. die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“. 3. die privatrechtlichen Entgelte für die Benutzung der Parkhäuser „Am Rathaus“, „Lüne-Park“ und „Am Bahnhof“ werden entsprechend des der Vorlage als Anlage beigefügten Tarifvorschlags der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH wie folgt festgesetzt: a) zum 01.07.2025 die Tarife „Kurzparkertarife“ sowie b) zum 01.09.2025 die Tarife „Basistarife“, „Bewohnertarife“ und Jobpendler“.
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