Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11281/24-5  

 
 
Betreff: Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bahr, MichaelBezüglich:
VO/11281/24-4
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept zur Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

1. Bewohnerparken (Neufestsetzung der Bewohnerparkgebühren und Neuordnung der Bewohnerparkbereiche)

2. Gebührenparken (Neufestsetzung der Parkgebühren und Neuordnung der Parkgebührenzonen)

3. Parkhausbewirtschaftung (Neuordnung Nutzungsentgelte)

4.  mögliche Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen

 

Zu 1.: Die Neufestsetzung der Bewohnerparkgebühren sowie die Neuordnung der Bewohnerparkbereiche wurde bereits in der Sitzung des Rates am 19.12.2024 beschlossen (vgl. Vorlage VO/11281/24-3).

 

Zu 2.: Die Neufestsetzung der Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum sowie die Neuordnung der Parkgebührenzonen wurde abschließend in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Mobilität und des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung am 24.03.2025 erörtert (vergl. Vorlage VO/11281/24-4). Die Ausschüsse haben dem Rat jeweils einstimmig empfohlen, die der Vorlage als Anlage beigefügte Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ParkGO) zu beschließen. Die Neuregelung soll zum 01.07.2025 in Kraft treten.

 

 Mit dem Inkrafttreten der ParkGO wird nur der Gebührensatz in der jeweiligen Gebührenzone festgelegt. Die höheren Gebühren sind von den Nutzern erst dann zu entrichten, wenn die Parkscheinautomaten umgestellt und die verkehrsrechtliche Beschilderung (für neu hinzukommende gebührenpflichtige Bereiche) umgesetzt ist. Für Bereiche, die heute schon gebührenpflichtig sind, bedeutet dies, dass nur eine Umstellung der vorhandenen Parkscheinautomaten notwendig ist. Deren Umstellung (Software und Gebührenaushang) wird voraussichtlich Mitte Juli 2025 durch den Hersteller erfolgen. Die Beschilderungsmaßnahmen sowie Aufstellung von Parkscheinautomaten in den neu hinzukommenden gebührenpflichtigen Bereichen erfolgt im Anschluss sukzessive und wird sich möglicherweise bis zum Jahresende hinziehen.

 

Zu 3.: Die Neuordnung der Nutzungsentgelte für die drei städtischen Parkhäuser „Am Rathaus“, „Lüne-Park“ und „Am Bahnhof“ wurde in mehreren gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses für Mobilität und des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung erörtert (vergl. Vorlage VO/11281/24-4). In der Sitzung am 28.05.2025 wurde sodann dem Rat durch beide Ausschüsse jeweils mehrheitlich empfohlen, dem der Vorlage als Anlage beigefügten Tarifvorschlag der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH zu folgen.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH über die Bewirtschaftung der städtischen Parkhäuser sieht eine zivilrechtliche Ausgestaltung der Parkraumnutzung vor. Für die Nutzung sollen daher privatrechtliche Entgelte erhoben werden, die gemäß § 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 NKomVG durch den Rat festzulegen sind. Einer Manifestierung der Tarife in einer Satzung oder Entgeltordnung bedarf es nicht, da diese ihre Außenwirkung durch Einbeziehung in die individuellen zivilrechtlichen Nutzungsverträge erlangen.

Für das Parkhaus „Lüne-Park“ bestehen die Besonderheiten, dass dieses zum einen als öffentliche Verkehrsfläche im Sinne des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) gewidmet ist und zum anderen die dort für das Parken zu entrichtenden Abgaben in einer Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“ öffentlich-rechtlich als Gebühren festgesetzt sind. Beides steht der beabsichtigten einheitlichen Erhebung privatrechtlicher Entgelte durch die Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH entgegen, so dass diese Regelungen aufzuheben sind.

Hierzu bedarf es eines Ratsbeschlusses über die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lüne-Park“ (siehe Beschlussvorschlag 2.).

Weiterhin ist die straßenrechtliche Einziehung der betreffenden Grundstücksfläche erforderlich. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Verwaltungsausschuss, die dortige Befassung erfolgt durch gesonderte Vorlage (VO/11880/25).

 

Zu 4.: Entsprechend der Ausführungen der Verwaltung in der gemeinsamen Sitzung von Mobilitätsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung mussten die weiteren Planungen für eine mögliche Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen zunächst zurückgestellt werden, weil die Arbeiten zur Neuordnung der Nutzungsentgelte im Zuge der Parkhausbewirtschaftung durch die intensiven Gremeinberatungen zusätzliche Kapazitäten in Anspruch genommen haben. Die Verwaltung wird gemeinsam mit der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH die Abstimmungen wieder aufnehmen, sobald die Aufgabe „Parkhausbewirtschaftung“ abgeschlossen ist.  

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

  1. Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ParkGO)
  2. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhau-ses „ne-Park“
  3. Tarifvorschlag der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ParkGO) (1753 KB)      
Anlage 3 2 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses Lüne-Park (347 KB)      
Anlage 2 3 Tarifvorschlag der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH (82 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt,

 

1. die der Vorlage als Anlage beigefügte Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (ParkGO).

2. die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „ne-Park“.

3. die privatrechtlichen Entgelte für die Benutzung der Parkhäuser „Am Rathaus“, „ne-Park“ und „Am Bahnhof“ werden entsprechend des der Vorlage als Anlage beigefügten Tarifvorschlags der Lüneparken Parkhaus und Parkraumverwaltungs-GmbH wie folgt festgesetzt:

a)      zum 01.07.2025 die Tarife „Kurzparkertarife“ sowie

b)      zum 01.09.2025 die Tarife „Basistarife“, „Bewohnertarife“ und Jobpendler“.

 

Stammbaum:
VO/11281/24   Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (2. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-3   Bewohnerparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (3. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-4   Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/11281/24-5   Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept   DEZERNAT III   Beschlussvorlage
VO/11281/24-4-1   Änderungsantrag zu "Gebührenparken - Umsetzung der Untersuchungen zum ruhenden Verkehr in der Hansestadt Lüneburg - Parkraumbewirtschaftungskonzept (4. Lesung)" (Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2025, eingegangen 05.06.2025, 11:43 Uhr)   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Antrag