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Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.05.25 zu Maßnahmen der Sicherheit, Ordnung und Belebung der Lüneburger Innenstadt wie folgt:
1. Kommunaler Ordnungsdienst
Fragen:
• Wie viele Mitarbeitende sind derzeit im Ordnungsdienst tätig?
• Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Aufgabenprofils des kommunalen Ordnungsdienstes?
• Wie verteilen sich die Einsatzzeiten in der Innenstadt (insb. Sande/Am Markt)?
• Ist eine personelle oder strukturelle Verstärkung vorgesehen? Wenn ja: wann? Wenn nein: warum nicht?
Beantwortung:
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird derzeit kontinuierlich personell verstärkt. Momentan gehören zwei ehemalige Polizeibeamte zum Team, und ab dem 16. Juni wird eine Verwaltungsangestellte hinzukommen. Am 1. Juli folgt eine weitere Verwaltungsfachangestellte, und ab dem 1. August unterstützt ein weiterer ehemaliger Polizeibeamter den Dienst. Darüber hinaus wird aktuell eine weitere Ausschreibung vorbereitet. Ergänzend dazu wird der KOD von den fünf Mitarbeitenden des Zentralen Außendienstes (ZAD) unterstützt, die im Außendienst mit geringeren Befugnissen tätig sind, aber trotzdem regelmäßige Streifengänge ermöglichen. Geeignetes Personal zu finden, erfordert Geduld und einen langen Atem – nichtsdestotrotz ist das bereits zusammengestellte Team der Hansestadt Lüneburg äußerst qualifiziert und ein Zugewinn. Perspektivisch soll der KOD – wie in vergangenen Sitzungen bereits mitgeteilt – unter anderem auch durch Umwandlung vorhandener Stellen aus dem Verkehrsaußendienst und dem Zentralen Außendienst auf insgesamt 13 Stellen ausgeweitet werden (vgl. hierzu VO/11451/24). Die Aufgaben des KOD sind klar festgelegt: Er sorgt für eine erhöhte Präsenz in der Innenstadt und steht jederzeit als Ansprechpartner für Passanten, Touristen und andere Personengruppen zur Verfügung. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, festgestellte Ordnungswidrigkeiten konsequent zu ahnden und direkt vorzugehen. Dabei werden vor allem auffällige Gruppierungen – selbstverständlich nur im Fall konkreter Regelverstöße – in den Blick genommen. Zudem übernimmt der KOD präventiv die Ansprache bei potentiellen Problemlagen, um durch seine Sichtbarkeit und aktive Präsenz für mehr Ordnung zu sorgen. Die Einsatzzeiten gestalten sich flexibel und werden stets in enger Absprache mit der Polizei und den Streetwork-Verantwortlichen koordiniert. Deshalb lässt sich kein fester Zeitplan angeben. Es ist jedoch festgelegt, dass das Szeneklientel mehrmals wöchentlich aufgesucht und angesprochen wird – ebenso wie die regelmäßige Streifenfahrt durch die Innenstadt, die teilweise mehrfach am Tag erfolgt. Ergänzt wird dies durch Sonderdienste in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden, teils bis in die späten Stunden.
2. Sicherheits- und Ordnungskonzept Innenstadt
Fragen:
• Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sind geplant, um die sichtbare Präsenz der Drogen- und Trinkerszene zu reduzieren und gleichzeitig Hilfsangebote für Betroffene zu stärken?
• Existiert ein übergreifendes Konzept für Ordnung, Sicherheit und Prävention in der Innenstadt?
• Falls ja: Wann wurde es zuletzt angepasst und mit welchen Akteuren?
• Welche Strategie verfolgt die Stadt gegenüber der eskalierenden Trinker- und Drogenszene in der Innenstadt und welche Maßnahmen stehen der Stadt dafür zur Verfügung?
• Wie kann verhindert werden, dass die Trinker- und Drogenszene die grünen Oasen als Aufenthaltsort nutzt?
Beantwortung:
Ein übergreifendes Konzept, das bereits in den vergangenen Jahren zur Stintberuhigung erfolgreich eingesetzt wurde, ist in Kraft und wird in der gesamten Innenstadt mit Leben gefüllt. Regelmäßige Abstimmungsrunden ermöglichen eine enge Vernetzung aller beteiligten Akteure – insbesondere Streetwork, Polizei und Ordnungsamt –, sodass ein gemeinsames und effektives Vorgehen sichergestellt werden kann. Eine Anpassung des Konzeptes findet fortlaufend und situativ statt. Siehe auch Antwort zu Nummer 1 und zu Nummer 3.
Im konkreten, eskalierenden Fällen kann der KOD Platzverweise aussprechen, um die Situation zu entschärfen und eine gewisse räumliche Entzerrung herbeizuführen.
Was die Grünen Oasen anbelangt, wurden diese zur Steigerung der Innenstadtattraktivität angeschafft und in der Stadt aufgebaut. Die jeweilige Standortwahl inklusive des Aufstellortes am Sande wurde vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 29.01.2024 einstimmig empfohlen und durch den Verwaltungsausschuss am 30.01.2024 einstimmig beschlossen. Sie werden von großen Teilen der Bevölkerung angenommen, so auch von der Trinkerszene. Die hierdurch erreichte Entzerrung der Szene wird sowohl von Polizei als auch von den Streetworker:innen bestätigt.
Eine grundlose und generelle Untersagung des Aufenthaltes in den „Grünen Oasen“ für einzelne Personengruppen ist nicht möglich. Es kann lediglich zu anlassbezogenen temporären Platzverweisen kommen.
3. Zusammenarbeit mit Polizei und sozialen Trägern
Fragen:
• Wie gestaltet sich die konkrete Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, kommunalem Ordnungsdienst und Polizei?
• Gibt es regelmäßige Abstimmungen oder gemeinsame Einsatzkonzepte?
Beantwortung:
Die Stadtverwaltung, der kommunale Ordnungsdienst und die Polizei befinden sich kontinuierlich in enger Abstimmung zum Vorgehen zu den Bestreifungen und auch zu den gemeinsamen Einsatzkonzepten. Im Übrigen wird verwiesen auf die Antwort zu der Frage 1, Spiegelpunkt 1 der Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.05.2025 (VO/11915/25). Ergänzende Ausführungen erfolgen aus einsatztaktischen Gründen nach Bedarf im nicht-öffentlichen Sitzungsteil.
4. Leerstand Frage:
• Wie viele Geschäftsflächen im Innenstadtbereich (Altstadt, Am Sande, Große/Kleine Bäckerstraße, Bardowicker Straße) stehen derzeit leer?
Beantwortung:
Für den der Verwaltung definierten Innenstadtbereich ergab sich in der jüngsten Datenerhebung (28.05. 2025) ein gewerblicher Leerstand von 45 Objekten, wobei für 10 Objekte bereits Neuvermietungen bekannt oder derzeit in Verhandlung sind. Davon entfallen auf die in der Anfrage genannten Teilbereiche
Frage: • Gibt es eine städtische Strategie oder Taskforce zur Belebung leerstehender Immobilien, um Anreize für Eigentümer und Investoren zu schaffen? Beantwortung: Zuständig ist das strategische Innenstadtmanagement, das derzeit mit zwei Mitarbeitenden besetzt ist, eine weitere Stelle ist ab dem 1. August 2025 nachbesetzt. Das Innenstadtteam arbeitet dabei eng und kontinuierlich mit Eigentümern, Mietern, der Lüneburg Marketing GmbH und der WLG mbH zusammen. Das Thema Leerstand ist dabei zentraler Bestandteil der lfd. Förderprogramme. Es handelt sich zum einen um das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und zum anderen um das EU-Förderprogramm (EFRE) „Resiliente Innenstadt“. Bei Letzterem erfolgt die Maßnahmensteuerung über eine interdisziplinär besetzte Steuerungsgruppe, auch unter Beteiligung der Stadtratsfraktionen. Auf die ausführliche Darstellung der bereits umgesetzten sowie laufenden Maßnahmen in den Vorlagen VO/11618/24 (Dezember 2024) und VO/11831/25 (April 2025) sowie auf die Nachbereitung der Stadtkonferenz „Innenstadt im Wandel“ (vgl. VO/11912/25) wird ergänzend hingewiesen. Die Stadtverwaltung engagiert sich im Rahmen eines aktiven Leerstands- und Ansiedlungsmanagements, bewegt sich dabei jedoch innerhalb der rechtlichen Grenzen öffentlicher Aufgaben. Eine direkte Vermittlungstätigkeit, wie sie Immobilienmakler ausüben, ist der Verwaltung gesetzlich nicht erlaubt (hermeneutische Auslegung des § 136 I NKomVG mit Verweis auf § 34c GewO). Der Immobilienmarkt wird im Wesentlichen durch Angebot und Nachfrage geregelt. Im rechtlich zulässigen Rahmen nutzt die Stadt verschiedene Ansätze zur Bekämpfung von Leerstand und zur Förderung von Ansiedlungen: Dazu zählen eine interne Leerstands- und Standortdatenbank, eine zentrale Ansprechpartnerfunktion sowie die Moderation von Kontakten (Eigentümer:innen und Interessierten), ohne Vertragsvermittlung. Ergänzt wird dies durch Zwischennutzungen, gestaltete Schaufenster, gemeinsames Standortmarketing mit der Lüneburg Marketing GmbH etc. und insbesondere aufwertende Maßnahmen im öffentlichen Raum.
5. IHK-Standortumfrage Frage: • Wie bewertet die Stadtverwaltung die Ergebnisse der aktuellen IHKLW Standortumfrage zur Innenstadt? • Welche konkreten Maßnahmen sind aus Sicht der Stadtverwaltung notwendig, um die Standortattraktivität für Bürger, Besucher und Unternehmen zu steigern? Beantwortung: Grundsätzlich bleibt die Passantenfrequenz in der Innenstadt auf einem hohen Niveau. Die derzeitige Herausforderung liegt weniger in der Attraktivität oder Erreichbarkeit der Innenstadt und der damit verbundenen Besucherzahl als vielmehr in einer spürbaren Kaufzurückhaltung. Ein Problem, das insbesondere den stationären Handel und die Gastronomie betrifft. Diese ist begründet durch die allgemeine wirtschaftliche Lage und den weiterhin ausgeprägten Onlinehandel. Auch zielgerichtete Maßnahmen zur Angebotsvielfalt sind daher entscheidend, um die Innenstadt als attraktiven Ort für Bürger:innen, Gäste und Unternehmen weiter zu stärken. Die IHK-Standortumfrage bietet eine standortbezogene Einschätzung aus Sicht der regionalen Wirtschaft und bezieht sich auf den gesamten Landkreis Lüneburg als Wirtschaftsstandort. Die Lüneburger Innenstadt ist darin ein kleiner Teilaspekt. Die Innenstadt schneidet im regionalen Vergleich mit 46 % Zufriedenheit gut ab. Gleichzeitig deutet die Umfrage auf Handlungsbedarfe bei Leerstand, Erreichbarkeit und Flächenverfügbarkeit hin. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Umfrage daher als ergänzende Grundlage zu bewerten, nicht jedoch als alleinige Bewertungsbasis für die Innenstadtentwicklung. Als themenspezifischer gilt die Studie „Vitale Innenstädte“ des IFH Köln, an der Lüneburg teilgenommen hat. Die Befragung von rund 69.000 Personen in 107 Städten enthält eine separate Auswertung für Lüneburg und beleuchtet gezielt die Perspektiven von Besucher:innen und Konsument:innen, die für die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt besonders relevant sind. Sie wurde auf der Stadtkonferenz 2025 vorgestellt. In den vergangenen Jahren wurden über 50 Maßnahmen und Einzelprojekte zur Stärkung der Standortattraktivität initiiert, von denen viele bereits umgesetzt sind oder sich aktuell in der Umsetzung befinden. Eine detaillierte Übersicht wurde im Wirtschaftsausschuss vorgestellt (vgl. VO/11831/25 sowie VO/11618/24).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.05.25 zu Maßnahmen der Sicherheit, Ordnung und Bele-bung der Lüneburger Innenstadt
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