Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Das Wohnraumversorgungskonzept für die Hansestadt Lüneburg der GEWOS aus 2023 hat bestätigt, dass es in Lüneburg an Wohnraum mangelt, insbesondere im bezahlbaren Preissegment. Es fehlen kleine Wohnungen für Single-Haushalte sowie große Wohnungen. Auch fehlt barrierearmer Wohnraum für Senior:innen.
Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen hat die Verwaltung ein überarbeitetes Konzept zur kommunalen Wohnraumförderung entwickelt. In diesem sollen die beiden folgenden, bereits bestehenden Förderprogramme zusammengeführt werden: - Wohnungsbauförderporgramm ZWO21 der Hansestadt Lüneburg (zuletzt geändert unter VO/8723/19) Invest-Nr. 522-003 - Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt (beschlossen unter VO/9489/21) Invest-Nr. 522-004
Ziel ist es, das Förderangebot für die Bürger:innen zu bündeln, zu aktualisieren und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Der Entwurf des neuen kommunalen Wohnraumförderprogramms harmonisiert die Anforderungen für die Förderung. Folgende wesentliche Veränderungen werden vorgeschlagen: - Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte - Anpassung der kommunalen Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau an die Förderbedingungen der N-Bank, um die Arbeit der Antragsprüfung auf allen Seiten möglichst gering zu halten. - Begrenzung der Menge förderbarer Wohnungen pro Bauprojekt auf 50% der durch die NBank förderfähigen Wohnungen, jedoch maximal 4 Wohnungen, um insbesondere kleinere Bauprojekte gezielt unterstützen und die begrenzten Haushaltsmittel möglichst wirkungsvoll einsetzen zu können - Anpassung der Fördersummen an die Entwicklungen des Baupreisindex
- Erweiterung der Förderfähigkeit beim direkten Baukostenzuschuss auf Zwischenwohnungsgrößen zwischen 60 m² und 85 m² - Berücksichtigung und Ausweitung der angemessenen Wohnfläche bei rollstuhlgerechtem Wohnraum nach DIN 18040-2 „R“, um den erhöhten Platzbedarf barrierefreier Gestaltung angemessen Rechnung zu tragen. - Streichung nicht mehr relevanter Fördermodule „Ermäßigter Baulandpreis“ sowie „Verzicht auf Stellplätze“, da entsprechende Fallkonstellationen in der Praxis nicht mehr vorkommen bzw. aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr förderfähig sind. - Der Geltungsbereich der Förderung zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt wird angepasst (siehe Anlage 1) - Wegfall der Förderung von reinen Brandschutzmaßnahmen ohne Wohnraumbezug in der Innenstadt, da entsprechende Anträge bislang nicht gestellt wurden und ein unmittelbarer Bezug zur Schaffung oder Sicherung von Wohnraum in der Innenstadt nicht besteht.
Im Rahmen des neu entwickelten Grobkonzeptes wird das neu eingerichtete Wohnraumbüro die Zuständigkeit für die Förderrichtlinie übernehmen. Die neue Förderrichtlinie bündelt die bislang getrennt geführten Förderinstrumente in einem einheitlichen Rahmen. Gleichzeitig wird das Wohnraumbüro zur zentralen Anlaufstelle für Bürger:innen – bisher verstreute Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung werden dadurch sinnvoll zusammengeführt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 200.000€/Jahr über Invest-Nr. 522-004 c) an Folgekosten: 200.000,-€/Jahr über Invest-Nr. 522-004 d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 522-003 Wohnungsbauprogramm alt KS 20020 – neu 01400
Produkt / Kostenträger: 522-003Wohnraumförderung KT 52210102 522-004 Wohnraumförderung KT 52210102
Haushaltsjahr: 2025 ff e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Das von der Verwaltung vorgelegte, erweiterte Wohnraumförderprogramm wird beschlossen. Das neue Wohnraumförderprogramm ersetzt mit Inkrafttreten sowohl das „Wohnungsbauförderporgramm ZWO21“ (zuletzt geändert unter VO/8723/19) Invest-Nr. 522-003 als auch die Förderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt (beschlossen unter VO/9489/21) Invest-Nr. 522-004.
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