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Vorlage - VO/11902/25  

 
 
Betreff: Wohnraumförderprogramm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Herrmann, Muriel  Bereich 61 - Stadtplanung
   DEZERNAT I
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.06.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Wohnraumversorgungskonzept für die Hansestadt Lüneburg der GEWOS aus 2023 hat bestätigt, dass es in Lüneburg an Wohnraum mangelt, insbesondere im bezahlbaren Preissegment. Es fehlen kleine Wohnungen für Single-Haushalte sowie große Wohnungen. Auch fehlt barrierearmer Wohnraum für Senior:innen.

 

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen hat die Verwaltung ein überarbeitetes Konzept zur kommunalen Wohnraumförderung entwickelt. In diesem sollen die beiden folgenden, bereits bestehenden Förderprogramme zusammengeführt werden:

-          Wohnungsbauförderporgramm ZWO21 der Hansestadt Lüneburg (zuletzt geändert unter VO/8723/19) Invest-Nr. 522-003

-          rderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt (beschlossen unter VO/9489/21) Invest-Nr. 522-004

 

Ziel ist es, das Förderangebot für die Bürger:innen zu bündeln, zu aktualisieren und zielgerichtet weiterzuentwickeln. Der Entwurf des neuen kommunalen Wohnraumförderprogramms harmonisiert die Anforderungen für die Förderung.

Folgende wesentliche Veränderungen werden vorgeschlagen:

-          Anpassung der Förderrichtlinie an die Dienstanweisung der Hansestadt Lüneburg für die Gewährung von Zuwendungen an Dritte

-          Anpassung der kommunalen Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau an die Förderbedingungen der N-Bank, um die Arbeit der Antragsprüfung auf allen Seiten möglichst gering zu halten.

-          Begrenzung der Menge förderbarer Wohnungen pro Bauprojekt auf 50% der durch die NBank rderfähigen Wohnungen, jedoch maximal 4 Wohnungen, um insbesondere kleinere Bauprojekte gezielt unterstützen und die begrenzten Haushaltsmittel möglichst wirkungsvoll einsetzen zu können

-          Anpassung der Fördersummen an die Entwicklungen des Baupreisindex

  • Direkter Baukostenzuschuss in Höhe von 12.000 € bis 20.000€ pro Wohnung gestaffelt nach Wohnungsgröße beim Neubau im sozialen Mietwohnungsbau
  • Zuschuss bei Verlängerung von Belegrechten und Mietpreisbindungen von 3.000 €, nur bei vorheriger rderung durch die N-Bank und ein kommunales Förderprogramm
  • Max. 12.000,-€ pro Wohnung bei der Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt

-          Erweiterung der Förderfähigkeit beim direkten Baukostenzuschuss auf Zwischenwohnungsgrößen zwischen 60 und 85 m²

-          Berücksichtigung und Ausweitung der angemessenen Wohnfläche bei rollstuhlgerechtem Wohnraum nach DIN 18040-2 „R“, um den erhöhten Platzbedarf barrierefreier Gestaltung angemessen Rechnung zu tragen.

-          Streichung nicht mehr relevanter Fördermodule „Ermäßigter Baulandpreis“ sowie „Verzicht auf Stellplätze“, da entsprechende Fallkonstellationen in der Praxis nicht mehr vorkommen bzw. aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr förderfähig sind.

-          Der Geltungsbereich der Förderung zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt wird angepasst (siehe Anlage 1)

-          Wegfall der Förderung von reinen Brandschutzmaßnahmen ohne Wohnraumbezug in der Innenstadt, da entsprechende Anträge bislang nicht gestellt wurden und ein unmittelbarer Bezug zur Schaffung oder Sicherung von Wohnraum in der Innenstadt nicht besteht.

 

Im Rahmen des neu entwickelten Grobkonzeptes wird das neu eingerichtete Wohnraumbüro die Zuständigkeit für die Förderrichtlinie übernehmen.

Die neue Förderrichtlinie bündelt die bislang getrennt geführten Förderinstrumente in einem einheitlichen Rahmen. Gleichzeitig wird das Wohnraumbüro zur zentralen Anlaufstelle für Bürger:innen bisher verstreute Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung werden dadurch sinnvoll zusammengeführt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Bauen produziert CO2

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

rderung von bezahlbarem Wohnraum

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Belebung der Innenstadt durch Wohnnutzung

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 200.000€/Jahr über Invest-Nr. 522-004

c)  an Folgekosten: 200.000,-€/Jahr über Invest-Nr. 522-004 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

Teilhaushalt / Kostenstelle:

522-003 Wohnungsbauprogramm alt KS 20020 neu 01400 

 

 Produkt / Kostenträger:

 522-003Wohnraumförderung KT 52210102

 522-004 Wohnraumförderung KT 52210102

 

 Haushaltsjahr: 2025 ff

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

  1. Entwurf_WohnraumfoerderprogrammHLG.pdf
  2. Anlage_1_Wohnraumfoederung_Innenstadt_2-2.pdf
  3. ZWO21_WohnbaufoerderprogrammHansestadt2019-08-01.pdf
  4. Investzuschuss_Wohnraum_Innenstadt2021-05-20.pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf_Wohnraumförderprogramm HLG (633 KB)      
Anlage 1 2 Anlage_1_Wohnraumfoerderung_Innenstadtbereich_2-2 (1061 KB)      
Anlage 3 3 ZWO21_Wohnbauförderprogramm2019-08-01 (239 KB)      
Anlage 4 4 Investzuschuss_Wohnraum_Innenstadt2021-05-20 (492 KB)      

Beschlussvorschlag:

Das von der Verwaltung vorgelegte, erweiterte Wohnraumförderprogramm wird beschlossen.

Das neue Wohnraumförderprogramm ersetzt mit Inkrafttreten sowohl das „Wohnungsbauförderporgramm ZWO21“ (zuletzt geändert unter VO/8723/19) Invest-Nr. 522-003 als auch die rderrichtlinie für Investitionszuschüsse zur Schaffung von Wohnraum in der Innenstadt (beschlossen unter VO/9489/21) Invest-Nr. 522-004.