Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Am 08.12.1992 wurde die Benutzungsordnung für die Begegnungsstäte „Alte Häcklinger Schule“ erlassen, welche letztmalig am 10.12.2001 geändert wurde.
Bezugnehmend auf die VO/11678/25 ist eine Änderung des Überlassungsvertrages vom 08.12.1992 zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Verein der Freunde und Förderer der Begegnungsstätte „Alte Häcklinger Schule“ e. V. aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich.
Diese Änderung hat zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehende Benutzungsordnung. Im Zuge eines Gesprächs der Verwaltung mit dem Ortsvorsteher der Ortschaft Häcklingen, Herrn Güth, und den Vertretern des Vereins der Freunde und Förderer der Begegnungsstätte „Alte Häcklinger Schule“ e. V. am 04.03.2025 wurde deutlich, dass auch geringfügige Änderungen an der bestehenden Benutzungsordnung notwendig sind.
Da die letzte Änderung der Benutzungsordnung im Jahr 2001 erfolgt ist, waren einige sprachliche Anpassungen notwendig, welche aus der beigefügten Änderungssatzung hervorgehen.
Der § 7 Abs. 2 der Benutzungsordnung soll nach Vorstellung der Verwaltung inhaltlich geändert werden, um die Ausschlusskriterien für die Nutzung der Begegnungsstätte „Alte Häcklinger Schule“ konkreter zu fassen.
In § 8 Abs. 1 soll das „kleine Zimmer“ ersatzlos gestrichen werden, da sich im Gespräch am 04.03.2025 herausstellte, dass dieses nicht mehr vermietet werden kann, da dort mittlerweile eine Küche untergebracht ist. Auch sollen die „krummen Beträge“ in § 8 Abs. 1 entsprechend auf- bzw. abgerundet werden, um die Rechnungstellung zu vereinfachen.
Da die Begegnungsstätte „Alte Häcklinger Schule“ ein niedrigschwelliges Angebot für eine Begegnungsstätte für Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Häcklingen und Rettmer sein soll, soll nach Ansicht der Verwaltung keine Erhöhung der in § 8 Abs. 1 der Benutzungsordnung vorgesehenen Entgelte erfolgen.
Dieser Vorlage ist die aktuelle Benutzungsordnung in der Fassung vom 10.12.2001, die dritte Änderungsatzung und die Benutzungsordnung nach beabsichtigter Beschlussfassung in durchgeschriebener Form beigefügt. Aufgrund der nur geringen Änderungen wurde von der Erstellung einer Synopse abgesehen.
Da für die Änderung des bestehenden Überlassungsvertrages vom 08.12.1992 die Zuständigkeit für die Beschlussfassung beim Verwaltungsausschuss liegt, wurde für beide Vorgänge eine getrennte Vorlage angelegt (siehe VO/11678/25).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Begegnungsstätte „Alte Häcklinger Schule“ vom 08.12.1992 in der Fassung der 2. Änderung vom 10.12.2001 3. Änderungssatzung Benutzungsordnung in durchgeschriebener Form
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die dritte Änderungssatzung zur Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Begegnungsstätte „Alte Häcklinger Schule“.
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