Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Gemäß § 20 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) ist die Hansestadt Lüneburg als Oberzentrum verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und zu veröffentlichen. Im September 2023 wurde die Erstellung eines Wärmeplans öffentlich ausgeschrieben und im November 2023 an das Beratungsbüro Our Common Future (OCF) Consulting aus Hamburg vergeben. Auf die Berichte und Vorlagen in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 12.09.2023, 28.03.2024 (VO/11216/24; VO/11162/24), 09.04.2024 und 30.09.2024 wird verwiesen.
Das Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, eine treibhausgasneutrale, kosteneffiziente und nachhaltige Wärmeversorgung bis 2040 zu entwickeln. Der erstellte Wärmeplan soll den Transformationsprozess der nächsten zwei Jahrzehnte begleiten und allen Akteuren dafür eine Orientierung bieten.
Im Wärmeplan sind gemäß § 20 NKlimaG für das Gebiet der Kommune räumlich aufgelöst dargestellt:
- der aktuelle Wärmebedarf der Gebäude und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen sowie die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur (Bestandsanalyse). - Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und zur treibhausgasneutralen Versorgung der Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energien, einschließlich Geothermie, Versorgung mit Wärme aus Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung (Potenzialanalyse).
- Berechnungen darüber, wie sich der Wärmebedarf der Gebäude und die Wärmeversorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus entwickeln müssen, um bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen (Szenarien Wärmeversorgung).
- Handlungsstrategien der Kommune zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude sowie Maßnahmen zur Umsetzung. Die Kommune soll mindestens fünf Maßnahmen benennen, mit deren Umsetzung innerhalb von fünf Jahren nach Veröffentlichung begonnen werden soll (Handlungsstrategie und Maßnahmen).
Der Wärmeplan ist spätestens alle 5 Jahre nach der jeweiligen Erstellung fortzuschreiben.
Folgende Eignungsgebiete werden definiert:
- Wärmenetzverdichtungsgebiet[1] innerhalb des Bestandswärmenetzes Mitte
- Prüfgebiete für den Wärmenetzausbau oder -neubau[2]:
- Individuelle Wärmeversorgungsgebiete: Dort, wo keine Bestandsnetze vorhanden sind, und kein Ausbau oder Neubau von Wärmenetzen überprüft werden soll.
Maßnahmen:
[1] Höhere Anschlussdichte in bestehender Wärmetrasse [2] Prüfgebiete sind Teilgebiete, die noch nicht in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet eingeteilt werden können, weil die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend bekannt sind. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 70€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau ermittelt werden. Kostenschätzungen können den einzelnen Maßnahmensteckbriefen entnommen werden
c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Strategische kommunale Wärmeplanung für die Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: 1. Der Wärmeplan wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Wesentliche Elemente des Wärmeplans sind die Eignungsgebiete für leitungsgebundene und individuelle Wärmeversorgung sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende. Die Kommunale Wärmeplanung ist die strategische Grundlage für die Transformation der Wärmeversorgung Lüneburgs mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung aller Gebäude im Stadtgebiet bis 2040.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Wärmeversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung zügig weiterentwickelt werden und die im Wärmeplan genannten Maßnahmen zur Beschlussreife zu bringen. Für Maßnahmen, bei denen keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind, wird die Stadtverwaltung beauftragt, diese Maßnahmen umzusetzen. Dabei sind die bestehenden Fördermittelpotenziale im Rahmen ihrer Möglichkeiten auszuschöpfen. Abweichungen aufgrund der weiteren technisch-wirtschaftlichen Prüfungen und geänderter rechtlicher und energiewirtschaftlicher finanzieller Rahmenbedingungen sind zu begründen und abzustimmen.
Dieser Beschluss führt nicht zu einer Ausweisung von Gebieten zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG und folglich auch nicht zu einer vorzeitigen zwingenden Anwendung der §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG).
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