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Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg erarbeitet seit Anfang 2024 einen kommunalen Wärmeplan nach § 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG). Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wurden in der Sitzung des Umweltausschusses vom 23.04.2025 präsentiert (VO/11828/25) und diskutiert. Bürger:innen aus Lüneburg wurden ergänzend am 14.05.2025 in einer Öffentlichkeitsveranstaltung über die zentralen Ergebnisse der Wärmeplanung informiert. An der Öffentlichkeitsveranstaltung nahmen ca. 100 Personen teil. Nach einem einführenden Impulsvortrag durch Frau Dr. Kirchem (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) wurden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung durch Herrn Dr. Gottschick von OCF Consulting vorgestellt. Im Anschluss wurden einige Rückfragen von Bürger:innen im Plenum gestellt. Diese bezogen sich auf den aktuellen Anteil an erneuerbaren Energien in den Wärmenetzen und erneuerbare Potenziale zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmegewinnung aus Oberflächengewässern und aus dem Trinkwasser, Power-to-Heat-Anlagen), auf die rechtliche Sicherheit zum Betrieb von Wärmepumpen bei einem Ausbau von Wärmenetzen, den Geräuschpegel von Wärmepumpen nach aktuellem Stand der Technik, auf die Kostenentwicklung bei der Fernwärme durch Investitionen in erneuerbare Wärmequellen und finanzielle Förderungen des Bundes für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Nach Beantwortung der Fragen standen Ansprechpersonen von Hansestadt Lüneburg, OCF Consulting, Verbraucherzentrale, Schornsteinfeger-Innung Lüneburger Heide, Avacon Natur, Landkreis Lüneburg und Solarbotschaftern Lüneburg auf einem Dialogmarkt für weitere Fragen zur Verfügung. Hierbei wurden im Wesentlichen Fragen zu Beratungs- und Förderangeboten (Hansestadt Lüneburg), dem Klimaportal (Landkreis Lüneburg), Anschlussmöglichkeiten an Wärmenetze (Avacon Natur) und der individuellen Heizungstechnik von anwesenden Gebäudebesitzern besprochen (Verbraucherzentrale, Schornsteinfeger-Innung, Solarbotschafter). Es besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anpassungsbedarf am kommunalen Wärmeplan auf Grundlage der Fragen und Anmerkungen bei der Öffentlichkeitsveranstaltung. Ein Beschluss des kommunalen Wärmeplans ist erforderlich, um die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Wärmeplans nach § 20 NKlimaG zu erfüllen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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