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Vorlage - VO/11828/25-1  

 
 
Betreff: Öffentlichkeitsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
  Bezüglich:
VO/11828/25
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Lütjann, Steffen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
04.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez.III)      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg erarbeitet seit Anfang 2024 einen kommunalen Wärmeplan nach § 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG).

Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung wurden in der Sitzung des Umweltausschusses vom 23.04.2025 präsentiert (VO/11828/25) und diskutiert. Bürger:innen aus Lüneburg wurden ergänzend am 14.05.2025 in einer Öffentlichkeitsveranstaltung über die zentralen Ergebnisse der Wärmeplanung informiert.

An der Öffentlichkeitsveranstaltung nahmen ca. 100 Personen teil. Nach einem einführenden Impulsvortrag durch Frau Dr. Kirchem (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) wurden die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung durch Herrn Dr. Gottschick von OCF Consulting vorgestellt.

Im Anschluss wurden einige Rückfragen von Bürger:innen im Plenum gestellt. Diese bezogen sich auf den aktuellen Anteil an erneuerbaren Energien in den Wärmenetzen und erneuerbare Potenziale zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmegewinnung aus Oberflächengewässern und aus dem Trinkwasser, Power-to-Heat-Anlagen), auf die rechtliche Sicherheit zum Betrieb von Wärmepumpen bei einem Ausbau von Wärmenetzen, den Geräuschpegel von Wärmepumpen nach aktuellem Stand der Technik, auf die Kostenentwicklung bei der Fernwärme durch Investitionen in erneuerbare Wärmequellen und finanzielle Förderungen des Bundes für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen.

Nach Beantwortung der Fragen standen Ansprechpersonen von Hansestadt Lüneburg, OCF Consulting, Verbraucherzentrale, Schornsteinfeger-Innung Lüneburger Heide, Avacon Natur, Landkreis Lüneburg und Solarbotschaftern Lüneburg auf einem Dialogmarkt für weitere Fragen zur Verfügung. Hierbei wurden im Wesentlichen Fragen zu Beratungs- und Förderangeboten (Hansestadt Lüneburg), dem Klimaportal (Landkreis Lüneburg), Anschlussmöglichkeiten an Wärmenetze (Avacon Natur) und der individuellen Heizungstechnik von anwesenden Gebäudebesitzern besprochen (Verbraucherzentrale, Schornsteinfeger-Innung, Solarbotschafter). Es besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anpassungsbedarf am kommunalen Wärmeplan auf Grundlage der Fragen und Anmerkungen bei der Öffentlichkeitsveranstaltung.

Der kommunale Wärmeplan wird im nächsten Schritt dem Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 19.06.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 04.06.2025 soll die Möglichkeit bieten, bei Bedarf noch bestehende Fragen oder an die Öffentlichkeitsveranstaltung anknüpfende Aspekte zu diskutieren.

Ein Beschluss des kommunalen Wärmeplans ist erforderlich, um die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines Wärmeplans nach § 20 NKlimaG zu erfüllen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Stammbaum:
VO/11828/25   Vorstellung der Kommunalen Wärmeplanung nach § 20 NKlimaG und Beschlussfassung   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Beschlussvorlage
VO/11828/25-1   Öffentlichkeitsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Mitteilungsvorlage