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Sachverhalt: Der Träger Lebensraum Diakonie e. V. stellt auf der Grundlage eines seit 01.01.2025 geltenden Betreibervertrages mit der Hansestadt Lüneburg Plätze zur Unterbringung obdachloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Hansestadt Lüneburg zur Verfügung. Aufgrund des Erfordernisses, die Gebührenerhebung zur Unterbringung beim Träger Lebensraum Diakonie e. V. zu aktualisieren, wurde eine neue Kalkulation durchgeführt. Diese aktualisierte Kalkulation macht eine Änderung der bisherigen Gebühren notwendig.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 27 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 54000/div. (für jede genannte GU/NU) Produkt / Kostenträger: 315401 und 315501 Haushaltsjahr: 2025
e) mögliche Einnahmen: nicht kalkulierbar
Anlagen:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2025 Anlage 3: Gebührensätze 2025 Anlage 4: Durchgeschriebene Fassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, für deren Unterbringung Verpflichtung besteht, in der Fassung vom 01.07.2025 Beschlussvorschlag: Der Gebührenbedarfsberechnung ab dem 01.07.2025 wird zugestimmt.
Die 1. Änderungssatzung wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.
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