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Vorlage - VO/11822/25  

 
 
Betreff: LüWoBau Stiftung - Neubesetzung Kuratorium
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Am 31.10.2014 wurde die LüWoBau Stiftung gegründet. Die Stiftung zielt auf die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, sowie der Förderung von Kunst und Kultur in der Hansestadt Lüneburg ab.

Die Bestellungszeit der Kuratoriumsmitglieder ist abgelaufen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus § 8 der Stiftungssatzung. Hiernach setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen:

-          dem Aufsichtsratsvorsitzendem der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau),

-          einem Vertreter der Minderheitsgesellschafter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau,

-          einem vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau sowie

-          zwei weiteren fachkundigen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat der LüWoBau gewählt werden.

Die Amstzeit beträgt satzungsgemäß 5 Jahre.

Gemäß § 8 Nr. 1 der Satzung der LüWoBau Stiftung entsendet der Rat der Hansestadt Lüneburg einen Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau in das Kuratorium.

Gemäß § 9 Nr. 1a des Gesellschaftsvertrages der LüWoBau gehören 3 vom Rat der Hansestadt Lüneburg benannten Mitglieder dem Aufsichtsrat der LüWoBau an.

Derzeit vom Rat entsandte Vertreter im Aufsichtsrat der LüWoBau sind Frau Dr. Verlinden, Herr Mädge und Herr Pols. Die vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Aufsichtsratsmitglieder scheiden gemäß Gesellschaftsvertrag der LüWoBau nach Ablauf der Kommunalwahlperiode zum Ende der nächstfolgenden Gesellschafterversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Die Kommunalwahlperiode endet zum 31.10.2026.

Dem Aufsichtsrat der LüWoBau gehören gemäß § 9 Nr. 1c des Gesellschaftsvertrages der LüWoBau zudem Frau Oberbürgermeisterin Kalisch und der für die wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg zuständige Dezernent Herr Stadtrat Rink an.

Da Herr Schrell den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen hat, ist er damit automatisch in das Kuratorium gewählt.

r den/die vom Rat entsandte/n Vertreter:in aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau wird Herr Stadtrat Rink vorgeschlagen, damit die Hansestadt Lüneburg als größte Anteilseignerin in dem Gremium vertreten ist.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen: keine

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet als Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau Herrn Stadtrat Matthias Rink in das Kuratorium der LüWoBau Stiftung.