Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11821/25  

 
 
Betreff: 84. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp" Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
22.04.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung unter Zuladung des Schulausschusses (zu TOP 3)    
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr vom 21.05.2019 wurde festgestellt, dass das Schutzziel insbesondere in weiten Teilen des östlichen Stadtgebietes nicht uneingeschränkt zu allen Tageszeiten eingehalten werden kann. Die Eintreffzeit von 8 Minuten in Niedersachsen lehnt sich an die Empfehlung des AGBF-Bund „Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten“ an. Der Erreichungsgrad in Lüneburg ist deutlich unter einem akzeptablen Niveau. Nach den Ergebnissen des Gutachtens wird die Schutzzieleinhaltung zukünftig nur durch eine Anpassung der Standortstruktur gewährleistet werden können. Aufgrund der durchgeführten Auswertungen wird die Errichtung eines ganztägig hauptamtlich besetzten Feuerwehrstandortes „Ost“ im Bereich der Theodor-Heuss-Straße vollumfänglich empfohlen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Ergebnisse des Gutachtens zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die darin empfohlenen Maßnahmen zu priorisieren und umzusetzen (VO/8481/19).

 

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Errichtung einer Feuerwache am empfohlen Standort hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 17.12.2019 den Beschluss gefasst, südlich des Johanneums, westlich der Theodor-Heuss-Straße, nördlich des Grabens mit der Bezeichnung „Goldbeek“ und etwa 200 m östlich der Bebauung an der Straße „Am Kaltenmoor“ die 84. Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ aufzustellen (VO/8727/19).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 25.03. bis einschließlich 24.04.2022 statt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 29.10.2024 vom Verwaltungsausschuss gefasst (VO/11495/24). Folglich wurde der Planentwurf mit seiner Begründung vom 19.11. bis einschließlich 20.12.2024 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.

 

Die 84. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 177 aufgestellt. Über den Bebauungsplan Nr. 177 ist gesondert zu beschließen (VO/11817/25).

 

Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Feststellungsbeschluss über die 84. Änderung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ zu fassen.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Sobald die Genehmigung erteilt wird, ist diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Durch die Planung wird die Errichtung einer Feuerwache ermöglicht. Flächen werden versiegelt und durch den Bau und Betrieb der Feuerwache werden CO2-Emissionen erzeugt. Entsprechende Planvorschriften setzen dem Bauvorhaben aber einen möglichst umwelt- und klimaschonenden Rahmen. Durch Festsetzung von Baugrenzen bleibt der Frischluftkorridor auf den betreffenden Grundstücksflächen und damit die klimaökologische Funktion erhalten.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Durch die Errichtung der benötigten Feuerwache wird der Katastrophenschutz im Stadtgebiet verbessert.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Durch die neue Feuerwache verbessert sich die rettungsstrategische Versorgung insbesondere des östlichen Stadtgebiets einschl. der geplanten BAB A39.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge schließt die geplante Feuerwache Lücken in der infrastrukturellen Versorgung der Stadt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 108,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 84. Änderung des F-Plans Entwurf

Anlage 3 Begründung

Anlage 3.1 Umweltbericht

Anlage 3.1.1 a Kartierung von Biotoptypen, Brutvögeln, Amphibien und Reptilien sowie

                        Potenzialabschätzung Säugetiere und Insekten

Anlage 3.1.1 b Plan Biotoptypen

Anlage 3.1.1 c Plan Brutvögel und Amphibien

Anlage 3.1.2 Kartierbericht Fledermäuse

Anlage 3.1.3 Beurteilung der Waldqualität

Anlage 3.2 Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Entwurf)

Anlage 3.3 Oberflächenentwässerungskonzept

Anlage 3.4 Schalltechnische Untersuchung

Anlage 3.5 Klimaökologische Ersteinschätzung auf Basis der Klimaanalyse Lüneburg

                  (Stand 29.10.2018)

Anlage 3.6 Klimaökologische Beurteilung auf Basis der Klimaanalyse Lüneburg

                  (Stand 15.03.2021, aktualisiert 31.03.2025)

Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Anlage 5 Abwägungsvorschläge wiederholte Beteiligung F-Plan gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich 84. Ä.FP.pdf (285 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 FNP 84 Änd. Planzeichnung (432 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 FNP 84 Änd Begründung Teil I Städtebau (1188 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3.1 BP 177 + FNP 84 Begründung Teil II Umweltbericht (2478 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3.1.1 a Kartierbericht-Biotoptypen-Fauna (1531 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 3.1.1 b_Plan-01-Biotoptypen (988 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 3.1.1 c Plan-Brutvoegel-Amphibien (967 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 3.1.2_Kartierbericht-Fledermäuse-231018 (6093 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 3.1.3_Waldqualität (1193 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 3.2 Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr (Entwurf) (11383 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 3.3 Oberflächenentwässerungskonzept (13373 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 3.4 Schalltechnische Untersuchung (961 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 3.5 Klimaökologie Ersteinschätzung (2913 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 3.6 Klimaökologische Beurteilung (2068 KB)      
Anlage 18 15 Anlage 4 BP 177 + FNP 84. Änd Abwägung TÖB ÖBB (2136 KB)      
Anlage 19 16 Anlage 5 Abwägungsvorschläge wiederholte Beteiligung F-Plan (1995 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt die 84. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ fest.
  3. Die 84. Änderung des Flächennutzungsplans ist der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.