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Vorlage - VO/11782/25  

 
 
Betreff: Antrag "Marktsatzung ändern - Weihnachtsstadt verlängern" (Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Lühmann vom 26.02.2025, eingegangen am 05.03.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Lauterschlag, Dennis
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike  Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die beantragte Satzungsänderung verfolgt das Ziel, den seitens der Hansestadt Lüneburg auf dem Marktplatz und auf dem Platz Am Sande veranstaltete Weihnachtsmarkt zeitlich so zu verlängern, dass er bereits am Donnerstag vor dem Totensonntag und nicht entsprechend der bisherigen Regelung „grundsätzlich am Mittwoch vor dem ersten Advent“ beginnt. Aus den nachfolgend genannten Gründen nimmt die die Verwaltung zu der beantragten Änderung eine skeptische Haltung ein:

 

Voranzustellen ist, dass die die Ausschreibung für den Weihnachtsmarkt 2025 bereits abgeschlossen ist und eine nachträgliche Vorverlegung der Öffnungszeiten für den Weihnachtsmakrt 2025 zu erheblichen organisatorischen Problemen führen und – ohne eine erneute Ausschreibung - rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird bzw. kann. Eine Satzungsänderung käme aus Sicht der Verwaltung somit frühestens für das Jahr 2026 in Betracht.

 

Die Verwaltung weiß aus verschiedenen Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Vereins der Lüneburger Marktbeschicker e.V. um dessen kritische Haltung zu einer Vorverlegung des Weihnachtsmarktes. Denn mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz ist die Einnahme der „Randaufstellung“ für die Wochenmarktbeschicker verbunden, bei der deren Stände in die an den Marktplatz angrenzenden Straßenräume ausweichen müssen. Für die Kunden des Wochenmarktes ist damit eine Neuorientierung verbunden, die nach Angaben der Wochenmarktbeschicker für die Zeit des Weihnachtsmarktes mit regelmäßigen Einnahmeeinbußen für die betroffenen Händler verbunden ist. Die Vorverlegung des Weihnachtsmarktes würde dementsprechend den Zeitraum möglicher Einnahmeeinbußen für 2 Wochenmarkttage verlängern. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bereits im vorletzten Jahr das Zugeständnis der Wochenmarktbeschicker erfolgte, dass der Weihnachtsmarkt bis zum Jahresende auf dem Marktplatz verlängert wird und sie damit über Weihnachten hinaus in die „1b-Lage“ ausgewichen sind.

Unbestritten dürfte sein, dass der Lüneburger Wochenmarkt einen erheblichen Anteil an der Attraktivität der Lüneburger Innenstadt hat und mit seiner Kundschaft auch Kaufkraft in die Innenstadt bringt, die nicht ausschließlich dem Wochenmarkt zugutekommt. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere nachteilige Veränderung der Rahmenbedingungen für die Wochenmarktbeschicker kritisch zu bewerten.

 

Auch der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Lüneburg hat sich in seiner schriftlichen Stellungnahme kritisch zu einer früheren Öffnung des Weihnachtsmarktes geäußert. Hervorgehoben hat Herr Leitender Superintendent Stasch, dass der November mit Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Totensonntag für stilles Gedenken und Abschied stehe, während die anschließende Adventszeit einen Neuanfang und Hoffnung symbolisiere. Die Kirche begrüßt zwar die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bis Ende Dezember und ggf. bis in den Januar hinein, lehnt jedoch eine Eröffnung des Weihnachtsmarktes vor dem Totensonntag ab. Diese Haltung verdeutlicht aus Verwaltungssicht, dass kulturelle und religiöse Traditionen gegen eine frühere Öffnung sprechen und dies in die Entscheidungsfindung einfließen sollte.

 

Ein Blick auf andere Städte und deren vermeintliche Vorbildfunktion für eine zunehmende Öffnung des Weihnachtsmarktes vor dem Totensonntag erscheint nicht stichhaltig. Von den 73 Weihnachtsmärkten, die auf der Internetseite von „ffn“ (siehe Anhang) für 2024 in Niedersachsen einzusehen waren, begann lediglich einer am Totensonntag (bei dem dort aufgeführten Weihnachtsmarkt in Cuxhaven handelt es sich um den sog. Cuxhavener Winterzauber, der „Weihnachtszauber Schloss Ritzebüttel“ begann hingegen erst am 29.11.2024). Dies gilt ebenso für große Städte wie Braunschweig, Hannover, Göttingen, Oldenburg und Goslar sowie für bedeutende Weihnachtsmärkte in Rostock, Nürnberg, Dresden, Erfurt, Lübeck, Leipzig und München. Einen bundesdeutschen Überblick zum Teil schon für das Jahr 2025 liefert die Internetseite deutsche-weihnachtsmärkte.de. Auch für 2025 scheint der Beginn der Weihnachtsmärkte vor dem Totensonntag (23.11.) die absolute Ausnahme zu sein, was sowohl für überwiegend katholisch geprägte Regionen als auch für Regionen gilt, die mehrheitlich weder protestantisch noch katholisch geprägt sind.

 

Berücksichtigt werden sollten auch die Interessen der Kunsthandwerker, die wesentlich zur Attraktivität des Weihnachtsmarktes beitragen. Bereits die Verlängerung des Weihnachtsmarktes über die Feiertage hinaus stellt sie vor wirtschaftliche Herausforderungen, da das Kaufverhalten nach Weihnachten stark nachlässt. Zusätzliche Lohn- und Betriebskosten würden eine vorzeitige Eröffnung weiter verteuern, sodass es die Aquise von Kunsthandwerkern für den Weihnachtsmarkt jedenfalls nicht erleichtern würde. Ohne die prägenden Kunsthandwerker würde der Weihnachtsmarkt jedoch erheblich an Attraktivität verlieren. 

 

Nur am Rande sei angemerkt, dass eine verlängerte Marktzeit zu zusätzlichen Ausgaben für die Hansestadt Lüneburg führen würde, insbesondere für Personal, GEMA-Gebühren und Sicherheitsdienste.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

  1. Antrag der SPD-Fraktion und des Ratsherrn Lühmann vom 26.02.2025Marktsatzung ändern Weihnachtsstadt verlängern“
  2. Anhang niedersächsische Weihnachtsmärkte 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag "Marktsatzung ändern - Weihnachtsstadt verlängern" (308 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Weihnachtsmärkte Niedersachsen 2024.pdf (1011 KB)