Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die beantragte Satzungsänderung verfolgt das Ziel, den seitens der Hansestadt Lüneburg auf dem Marktplatz und auf dem Platz Am Sande veranstaltete Weihnachtsmarkt zeitlich so zu verlängern, dass er bereits am Donnerstag vor dem Totensonntag und nicht entsprechend der bisherigen Regelung „grundsätzlich am Mittwoch vor dem ersten Advent“ beginnt. Aus den nachfolgend genannten Gründen nimmt die die Verwaltung zu der beantragten Änderung eine skeptische Haltung ein:
Voranzustellen ist, dass die die Ausschreibung für den Weihnachtsmarkt 2025 bereits abgeschlossen ist und eine nachträgliche Vorverlegung der Öffnungszeiten für den Weihnachtsmakrt 2025 zu erheblichen organisatorischen Problemen führen und – ohne eine erneute Ausschreibung - rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird bzw. kann. Eine Satzungsänderung käme aus Sicht der Verwaltung somit frühestens für das Jahr 2026 in Betracht.
Die Verwaltung weiß aus verschiedenen Gesprächen mit dem Vorsitzenden des Vereins der Lüneburger Marktbeschicker e.V. um dessen kritische Haltung zu einer Vorverlegung des Weihnachtsmarktes. Denn mit der Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz ist die Einnahme der „Randaufstellung“ für die Wochenmarktbeschicker verbunden, bei der deren Stände in die an den Marktplatz angrenzenden Straßenräume ausweichen müssen. Für die Kunden des Wochenmarktes ist damit eine Neuorientierung verbunden, die nach Angaben der Wochenmarktbeschicker für die Zeit des Weihnachtsmarktes mit regelmäßigen Einnahmeeinbußen für die betroffenen Händler verbunden ist. Die Vorverlegung des Weihnachtsmarktes würde dementsprechend den Zeitraum möglicher Einnahmeeinbußen für 2 Wochenmarkttage verlängern. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass bereits im vorletzten Jahr das Zugeständnis der Wochenmarktbeschicker erfolgte, dass der Weihnachtsmarkt bis zum Jahresende auf dem Marktplatz verlängert wird und sie damit über Weihnachten hinaus in die „1b-Lage“ ausgewichen sind. Unbestritten dürfte sein, dass der Lüneburger Wochenmarkt einen erheblichen Anteil an der Attraktivität der Lüneburger Innenstadt hat und mit seiner Kundschaft auch Kaufkraft in die Innenstadt bringt, die nicht ausschließlich dem Wochenmarkt zugutekommt. Insofern ist aus Sicht der Verwaltung eine weitere nachteilige Veränderung der Rahmenbedingungen für die Wochenmarktbeschicker kritisch zu bewerten.
Auch der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Lüneburg hat sich in seiner schriftlichen Stellungnahme kritisch zu einer früheren Öffnung des Weihnachtsmarktes geäußert. Hervorgehoben hat Herr Leitender Superintendent Stasch, dass der November mit Volkstrauertag, Buß- und Bettag sowie Totensonntag für stilles Gedenken und Abschied stehe, während die anschließende Adventszeit einen Neuanfang und Hoffnung symbolisiere. Die Kirche begrüßt zwar die Verlängerung des Weihnachtsmarktes bis Ende Dezember und ggf. bis in den Januar hinein, lehnt jedoch eine Eröffnung des Weihnachtsmarktes vor dem Totensonntag ab. Diese Haltung verdeutlicht aus Verwaltungssicht, dass kulturelle und religiöse Traditionen gegen eine frühere Öffnung sprechen und dies in die Entscheidungsfindung einfließen sollte.
Ein Blick auf andere Städte und deren vermeintliche Vorbildfunktion für eine zunehmende Öffnung des Weihnachtsmarktes vor dem Totensonntag erscheint nicht stichhaltig. Von den 73 Weihnachtsmärkten, die auf der Internetseite von „ffn“ (siehe Anhang) für 2024 in Niedersachsen einzusehen waren, begann lediglich einer am Totensonntag (bei dem dort aufgeführten Weihnachtsmarkt in Cuxhaven handelt es sich um den sog. Cuxhavener Winterzauber, der „Weihnachtszauber Schloss Ritzebüttel“ begann hingegen erst am 29.11.2024). Dies gilt ebenso für große Städte wie Braunschweig, Hannover, Göttingen, Oldenburg und Goslar sowie für bedeutende Weihnachtsmärkte in Rostock, Nürnberg, Dresden, Erfurt, Lübeck, Leipzig und München. Einen bundesdeutschen Überblick zum Teil schon für das Jahr 2025 liefert die Internetseite deutsche-weihnachtsmärkte.de. Auch für 2025 scheint der Beginn der Weihnachtsmärkte vor dem Totensonntag (23.11.) die absolute Ausnahme zu sein, was sowohl für überwiegend katholisch geprägte Regionen als auch für Regionen gilt, die mehrheitlich weder protestantisch noch katholisch geprägt sind.
Berücksichtigt werden sollten auch die Interessen der Kunsthandwerker, die wesentlich zur Attraktivität des Weihnachtsmarktes beitragen. Bereits die Verlängerung des Weihnachtsmarktes über die Feiertage hinaus stellt sie vor wirtschaftliche Herausforderungen, da das Kaufverhalten nach Weihnachten stark nachlässt. Zusätzliche Lohn- und Betriebskosten würden eine vorzeitige Eröffnung weiter verteuern, sodass es die Aquise von Kunsthandwerkern für den Weihnachtsmarkt jedenfalls nicht erleichtern würde. Ohne die prägenden Kunsthandwerker würde der Weihnachtsmarkt jedoch erheblich an Attraktivität verlieren.
Nur am Rande sei angemerkt, dass eine verlängerte Marktzeit zu zusätzlichen Ausgaben für die Hansestadt Lüneburg führen würde, insbesondere für Personal, GEMA-Gebühren und Sicherheitsdienste.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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