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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg hatte im Haushalt für das Jahr 2023 den Projektfördertopf „Sanierung LED Beleuchtung“ in das Sportbudget aufgenommen. Damit sollten Sportvereine im Stadtgebiet bei der Umrüstung veralteter Lichttechnik auf moderne LED-Technik unterstützt werden.
Bislang hat die Hansestadt Lüneburg Mittel in Höhe von 60.000,00 € an den VfL Lüneburg sowie in Höhe von 7.437,50 € an den TuS Erbstorf ausgezahlt. Zudem stehen Mittel in Höhe von 50.435,00 € für den MTV Treubund Lüneburg zum Abruf bereit. Die Bewilligung dieser drei Anträge hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2023 nach positiver Vorberatung im Sportausschuss beschlossen.
Aktuell stehen aus diesem Fördertopf noch Haushaltsreste in Höhe von rund 140.000,00 € zur Verfügung – einschließlich der bereits bewilligten Förderung für den MTV Treubund Lüneburg.
Der Verwaltung liegen nunmehr zwei weitere Projektanträge von Sportvereinen vor, die ebenfalls förderfähig sind:
- Der Sportverein SV Eintracht Lüneburg möchte alle Flutlichtstrahler auf seinem Gelände Am Häcklinger Weg auf LED umrüsten, um Betriebskosten zu reduzieren und die Betriebssicherheit zu verbessern. Der Verein hat dazu Angebote für die elektrische Umrüstung, die Anmietung eines Steigers sowie den Direkteinkauf der LED-Strahler eingeholt. Den Rückbau sowie die Projektleitung übernimmt der Verein in Eigenleistung und konnte so den Gesamtinvest für die Maßnahme erheblich verringern – auf 25.004,51 €. Zudem konnte der Verein eine Förderung in Höhe von 10.000 € durch die Sparkassenstiftung Lüneburg gewinnen. 3.004,51 € kann der Verein zudem als Eigenanteil aufbringen. Den Antrag auf Förderung in Höhe von jeweils 6.000 € hat SV Eintracht Lüneburg parallel an Hansestadt und Landkreis Lüneburg gestellt. Die Bewilligung durch den Landkreis steht noch aus. Um das Projekt nicht zu gefährden, schlägt die Verwaltung vor, eine Förderung bis maximal 12.000,00 € zu beschließen. Diese könnte sich je nach Beschluss beim Landkreis noch reduzieren.
- Der Eisenbahner Sportverein (ESV) Lüneburg plant, seine Fluchtlichtanlage auf dem Gelände an der Bockelmannstraße um zwei weitere Flutlichtmasten mit LED-Technik zu erweitern. Zum Hintergrund: Die Hansestadt Lüneburg hat auf dem Trainingsplatz eine Containerunterkunft für Geflüchtete errichtet. In diesem Zuge musste die Fluchtlichtanlage des Trainingsplatzes stillgelegt werden. Um den Hauptplatz besser auszuleuchten, ist der Verein bereits selbst aktiv geworden und hat die dort vorhandenen Fluchtlichtmasten mit LED-Lampen bestückt und nach Absprache mit der AGL einen weiteren Scheinwerfer an der benachbarten Salzhalle installiert. Für diese Maßnahmen hat der Verein rund 10.000 € aufgewendet. Die sportgerechte Ausleuchtung des Hauptplatzes ist jedoch weiterhin nicht gegeben, weshalb zwei weitere Masten mit LED-Technik erforderlich sind. Dafür fallen Kosten in Höhe von 10.834,00 € an. Dieses Projekt möchte die Hansestadt Lüneburg natürlich unterstützen, zumal die Maßnahmen nur durch den Bau einer Unterkunft für Geflüchtete erforderlich wurden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Kosten für die zwei zusätzlichen LED-Fluchtlichtmasten zu übernehmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Sportausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die Zuschüsse an die Sportvereine SV Eintracht Lüneburg und ESV Lüneburg wie oben beschrieben zu bewilligen.
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