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Vorlage - VO/11719/25  

 
 
Betreff: Antrag "Pop-up-Marktstand" (Antrag der FDP-Fraktion vom 28.01.2025, eingegangen am 28.01.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Lauterschlag, Dennis
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Pickbrenner, Mareike  Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   DEZERNAT I
   01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.02.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag „Pop-up-Marktstand“ wie folgt Stellung:

 

Die Bereitstellung einer Fläche ohne jegliches Equipment, welches vom Standbetreiber selbst gestellt werden müsste, ist für einen sogenannten Pop-Up-Wochenmarktstand laut der aktuellen Marktsatzung (§ 8 Abs. 2) möglich.

 

Der Verein Lüneburger Marktbeschicker würde dieses befürworten. Zudem befürwortet die LMG diese Idee ausdrücklich und ist überzeugt, dass dieser Pop-up-Marktstand eine wertvolle Bereicherung für den Wochenmarkt und die Region darstellt. Ein Pop-Up Stand bietet eine wertvolle Möglichkeit, lokale Kleinproduzenten zu unterstützen und die regionale Wirtschaft zu stärken.

 

Allerdings ist es nicht sinnvoll, einen gesonderten Standplatz für diese Zwecke einzurichten.

Vielmehr macht es Sinn, vorhandene Lücken (falls vorhanden) mit dem Pop-Up-Unternehmen zu schließen, um bei einem Verbleib auf dem Wochenmarkt den Standplatz nicht wieder wechseln zu müssen

.

Des Weiteren dürfen nur Produkte verkauft werden, die zu dem jetzigen Grünmarkt passen (nur Lebensmittel und Pflanzen). Die Vergabe sollte auf 4 max. 8 Wochen begrenzt werden und die Teilnahme ist für mittwochs und samstags verpflichtend. Die Marktgebühr sollte nach § 2 Nr. 1.2 Tageszulassung der Marktgebührensatzung erhoben werden.

 

r den Fall, dass die Anschaffung eines Marktstands bzw. Verkaufswagens durch die Hansestadt Lüneburg angestrebt wird, könnten zu diesem Zweck Fördermittel aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“ in Anspruch genommen werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssten allerdings mindestens 120.000,00 Euro umfassen. Auch ist zu beachten, dass zu erwartende Einnahmen in Form von Gebühren im Förderantrag berücksichtigt werden müssten und die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend reduzieren würden. Zusätzliche Ausgaben für den Betrieb des Marktstands, einen Stellplatz sowie An- und Abtransport sollten der ersten Einschätzung nach ebenfalls zuwendungsfähig sein.

 

In der Praxis stellt sich aber auch noch ein weiteres Problem: je nach angebotener Ware variieren die Anforderungen an einen Marktstand erheblich, so dass mit der Beschaffung eines Standes keinesfalls die Möglichkeit eröffnet ist, darin auch sämtliche mit dem Lüneburger Wochenmarkt kompatiblen Produkte anbieten zu können.

 

Die Idee zur Beschaffung eines Standes scheint, ohne weitere Überlegungen mit den betroffenen Akteuren anzustellen, nicht ohne Weiteres realisierbar. Hierfür müssten weitere Abstimmungen zwischen dem Bereich 32, dem Verein der Marktbeschicker und ggf. der LMG erfolgen.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 73,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der FDP-Fraktion „Pop-up-Marktstand“ vom 28.01.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pop-Up-Marktstand (192 KB)