Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag „Pop-up-Marktstand“ wie folgt Stellung:
Die Bereitstellung einer Fläche ohne jegliches Equipment, welches vom Standbetreiber selbst gestellt werden müsste, ist für einen sogenannten Pop-Up-Wochenmarktstand laut der aktuellen Marktsatzung (§ 8 Abs. 2) möglich.
Der Verein Lüneburger Marktbeschicker würde dieses befürworten. Zudem befürwortet die LMG diese Idee ausdrücklich und ist überzeugt, dass dieser Pop-up-Marktstand eine wertvolle Bereicherung für den Wochenmarkt und die Region darstellt. Ein Pop-Up Stand bietet eine wertvolle Möglichkeit, lokale Kleinproduzenten zu unterstützen und die regionale Wirtschaft zu stärken.
Allerdings ist es nicht sinnvoll, einen gesonderten Standplatz für diese Zwecke einzurichten. Vielmehr macht es Sinn, vorhandene Lücken (falls vorhanden) mit dem Pop-Up-Unternehmen zu schließen, um bei einem Verbleib auf dem Wochenmarkt den Standplatz nicht wieder wechseln zu müssen . Des Weiteren dürfen nur Produkte verkauft werden, die zu dem jetzigen Grünmarkt passen (nur Lebensmittel und Pflanzen). Die Vergabe sollte auf 4 max. 8 Wochen begrenzt werden und die Teilnahme ist für mittwochs und samstags verpflichtend. Die Marktgebühr sollte nach § 2 Nr. 1.2 Tageszulassung der Marktgebührensatzung erhoben werden.
Für den Fall, dass die Anschaffung eines Marktstands bzw. Verkaufswagens durch die Hansestadt Lüneburg angestrebt wird, könnten zu diesem Zweck Fördermittel aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“ in Anspruch genommen werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssten allerdings mindestens 120.000,00 Euro umfassen. Auch ist zu beachten, dass zu erwartende Einnahmen in Form von Gebühren im Förderantrag berücksichtigt werden müssten und die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend reduzieren würden. Zusätzliche Ausgaben für den Betrieb des Marktstands, einen Stellplatz sowie An- und Abtransport sollten der ersten Einschätzung nach ebenfalls zuwendungsfähig sein.
In der Praxis stellt sich aber auch noch ein weiteres Problem: je nach angebotener Ware variieren die Anforderungen an einen Marktstand erheblich, so dass mit der Beschaffung eines Standes keinesfalls die Möglichkeit eröffnet ist, darin auch sämtliche mit dem Lüneburger Wochenmarkt kompatiblen Produkte anbieten zu können.
Die Idee zur Beschaffung eines Standes scheint, ohne weitere Überlegungen mit den betroffenen Akteuren anzustellen, nicht ohne Weiteres realisierbar. Hierfür müssten weitere Abstimmungen zwischen dem Bereich 32, dem Verein der Marktbeschicker und ggf. der LMG erfolgen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag der FDP-Fraktion „Pop-up-Marktstand“ vom 28.01.2025
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