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Vorlage - VO/11717/25  

 
 
Betreff: Antrag "Bewerbung um den 'Tag der Niedersachsen'" (Antrag der SPD-Fraktion vom 27.01.2025, eingegangen am 27.01.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT I
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  DEZERNAT III
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
11.02.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.02.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag „Bewerbung um den Tag der Niedersachsen“ wie folgt Stellung:

Die Idee einer Bewerbung der Hansestadt neburg als Gastgeberin für den „Tag der Niedersachsen“ wird grundsätzlich begrüßt. Ein solches Event kann eine wertvolle Möglichkeit darstellen, die Stadt zu präsentieren und mit weit überregionaler Wirkung den Austausch zwischen den niedersächsischen Kommunen zu fördern.

In der Vergangenheit nahmen an dem „Tag der Niedersachsen“ auch in kleineren Städten bis zu 300.000 Menschen teil und somit mehr als doppelt so viele Besucher*innen wie auf dem Stadtfest. Lüneburg war letztmalig im Jahr 2001 Ausrichterstadt des Tages der Niedersachsen, der ab dem Jahr 2026 nach Kenntnisstand der Verwaltung nur noch alle zwei Jahre stattfinden soll.

Wegen der überregionlen Strahlkraft des Tages der Niedersachsen ist eine gute verkehrliche Erreichbarkeit der Ausrichterstadt nicht zu unterschätzen. Für den Verkehrsträger Schiene sind durch die Deutsche Bahn (DB Infra GO) in den kommenden Jahren verschiedene, zum Teil sehr umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen mit Einfluss auf die verkehrliche Erreichbarkeit Lüneburgs und Bahninfrastruktur im Bahnhof und Bahnhofsumfeld angekündigt: 2025 – 2027: Sanierung Bahnbrücken Bleckeder Landstraße, 2026: Qualitätsoffensive mit 10-wöchiger Sperrung der Bahnstrecke Lüneburg – Hannover in Richtung Süden, 2029: Generalsanierung mit umfangreichen Baumaßnahmen am Bahnhof und Westbahnhof sowie Gleisen im Bahnhofsumfeld mit Vollsperrungszeitraum auf der Strecke Hamburg – Lüneburg – Hannover von einem Jahr. Im Zuge der Baumaßnahmen am Westbahnhof sollen die Voraussetzungen für die Reaktivierung der Bahnstrecke Soltau – Lüneburg geschaffen werden, auch wenn das Land eine Reaktivierung bereits zum Jahr 2027 anpeilt. Nach dem regelmäßigen Informationsaustausch zwischen DB und Verwaltung sollen die Baumaßnahmen aber nicht nur im Zeitraum der Vollsperrungen stattfinden, sondern auch davor und danach, soweit dies den rollenden Bahnverkehr nicht beeinträchtigt. Zwar würde dies die Erreichbarkeit Lüneburgs per Bahn nicht einschränken, aber sicherlich wäre es wünschenswert, wenn die geplanten Baumaßnahmen gänzlich abgeschlossen sind, wenn Lüneburg möglicher Ausricherstadt des Tages der Niedersachsen wäre.

Die Verwaltung schlägt vor, eine Bewerbung für den „Tag der Niedersachsen“, insbesondere vor dem Hintergrund der infrastrukturellen Herausforderungen, erst für das Jahr 2030 zu prüfen. Es erscheint zudem sinnvoll, zunächst in einer gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Lüneburg Marketing GmbH auszuloten, wie sich zum Beispiel auch Synergien zwischen dem „Tag der Niedersachsen“ und dem Stadtfest realisieren lassen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der SPD-Fraktion „Bewerbung um den Tag der Niedersachsen“ vom 27.01.2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Tag der Niedersachsen (245 KB)