Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Am 01.01.2024 ist die letzte Fassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg in Kraft getreten. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der Satzung des Landkreises Lüneburg.
Während der Ausarbeitung der Fassung wurde auch die Notwendigkeit festgestellt, die Elternbeitragsordnung anzupassen. Diese Notwendigkeit besteht weiterhin: Die gegenwärtige Stufendifferenzierung ist gemäß den Falldaten von 2023 und 2024 nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in der höchsten Beitragsstufe besteht dringend Differenzierungsbedarf: Ende 2024 waren rund 50% aller Fälle dort eingruppiert. Zusätzlich hat die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten der Hansestadt Lüneburg dazu geführt, dass Elternbeiträge für Krippenbetreuung im Stadtgebiet nun teils erheblich von denen der Betreuung in Kindertagespflege abweichen.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben daher den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg Ende 2023 zwei mögliche Modelle vorgestellt, wie eine zeitgemäße und sozial gerechte Beitragsstaffelung umgesetzt werden kann. In der Folge hat der Landkreis die Modelle in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt, da die Gemeinden Träger der Kindertagesstätten im Landkreis gemäß KiTa-Vereinbarung sind.
Die Hauptverwaltungsbeamten haben dem Landkreis Ende 2024 ihr bevorzugtes Modell benannt, dabei aber auch signalisiert, sie würden der Empfehlung der interfraktionellen Arbeitsgruppe folgen. Diese tagte erneut am 09.01.2025 und verständigte sich auf das Modell 1, das sich in der Anlage befindet.
Die Anlage zu den Satzungen zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) von Hansestadt und Landkreis Lüneburg soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Herr Michel, der Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, trägt anhand einer Präsentation in der Sitzung vor und steht für Informationen zur Verfügung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Mehreinnahmen i. H. v. ca. 15.600 € / Jahr
Anlagen: Anlage 1 – Elternbeiträge der Kindertagespflege
Beschlussvorschlag: Der Neufassung der Anlage 1 - Elternbeiträge der Kindertagespflege als Anlage zur Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg wird in der vorgelegten Form zugestimmt..
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