Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In seiner Sitzung am 19.09.2024 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg die Verwaltung beauftragt, dem Rat schnellstmöglich den Entwurf einer Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen entsprechend der Darstellung unter Nr. 1.1 der Vorlage (VO/11282/24) vorzulegen (siehe Anlage 1) und die notwendigen Vorbereitungen zur Neuordnung des Bewohnerparkens gemäß den Darstellungen unter Nrn. 1.2 und 1.3 zu treffen (siehe Anlage 2). Ziel sollte sein, die Neuordnung des Bewohnerparkens einschließlich der gebührenrechtlichen Folgen zum 01.01.2025 umzusetzen.
Die Gebührenordnung tritt nach Beschlussfassung und deren Veröffentlichung in Kraft. Die Neuordnung des Bewohnerparkens erfolgt im zweiten Schritt. Aufgrund der anstehenden Bundestagswahlen, der mit dem Winterdienst der AGL verbundenen Einschränkungen für das Aufstellen der Beschilderung sowie des umfangreichen Informationsbedarfs der Bürgerinnen und Bürger wird das ursprünglich anvisierte Zieldatum nicht eingehalten werden können. Eine Umsetzung der Neuordnung ist nun für das erste Quartal 2025 vorgesehen.
Dabei wird das Bewohnerparken im St.-Ursula-Weg nur außerhalb des Bewirtschaftungszeitraums eingerichtet.
Im Rahmen des Vorgehens ist der Verwaltung vorgegeben worden, dem Rat den Neuzuschnitt der Bewohnerparkbereiche zur Entscheidung vorzulegen (Beschluss des Rates vom 19.09.2024 zu VO/11281/24, Beschlusspunkt Nr. 2). Die neuen Bewohnerparkbereiche werden in Form eines Layers im Geoinformationssystem (GIS) zur Verfügung gestellt, der eine übersichtliche Darstellung der Bereiche ermöglicht (siehe Anlage 2).
Im weiteren Verlauf werden die Anwohnenden, die in Straßen wohnen, in denen erstmalig das Bewohnerparken eingeführt wird, persönlich angeschrieben. Diese Anschreiben enthalten Informationen zur Beantragung von Bewohnerparkausweisen, die geltenden Regularien sowie einen Auszug aus dem Geoinformationssystem, der den jeweiligen Bewohnerparkbereich abbildet.
Auch Anwohnende, die bereits im Besitz eines Bewohnerparkausweises sind und deren Bereichszugehörigkeit sich durch den Neuzuschnitt ändert, werden individuell informiert. In diesen Fällen werden aktuelle Informationen sowie ein Auszug des betroffenen Bewohnerparkbereichs zur Verfügung gestellt. Zudem ist vorgesehen, dass dieser Personenkreis einen neuen Bewohnerparkausweis mit demselben Schreiben erhält, sofern dies erforderlich ist, wobei die bestehende Gültigkeit erhalten bleibt.
Alte Bewohnerparkausweise behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eine Änderung durch Verwaltungsakt erfolgt nicht.
Die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen wird in der Anlage beigefügt. Die Gebühren gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für neu zu beantragende Parkausweise und bilden die Grundlage für eine transparente und rechtssichere Regelung.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 146,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
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