Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg wurde in der Vergangenheit durch formlose Antragstellung der Kultureinrichtung und entsprechenden Beschluss des Rates über die Zuwendungsbewilligung durchgeführt. Um das Verfahren für die Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweiserbringung eindeutig zu regeln und den Antragstellenden damit eine gewisse Verlässlichkeit zu geben, hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Förderrichtlinie für institutionelle Förderung von kulturellen Einrichtungen erarbeitet.
Der Richtlinienentwurf sieht ein Gesamtbudget von jährlich 105.000 Euro für institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen und eine pro Einrichtung auf 15.000 Euro jährlich gedeckelte Förderung vor. Eine Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, im begründeten Ausnahmefall kann eine zweijährige Förderung beantragt und bewilligt werden. Die Antragsfrist ist auf den 31.08. des Vorjahres festgeschrieben. Durch die relativ lange Vorlaufzeit der Antragsstellung wird es voraussichtlich möglich sein, zum Ende eines Jahres im Rat über die vorliegenden Anträge zu entscheiden. Die Kulturschaffenden werden somit zum Ende des Vorjahres eine Planungssicherheit bezüglich einer Förderung für das darauffolgende Kalenderjahr oder die zwei darauf folgenden Kalenderjahre haben. Die Bewilligung der Förderungen ist trotz entsprechendem Ratsbeschluss nach wie vor abhängig von der Haushaltsgenehmigung.
Der Entwurf ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der vorliegende Richtlinienentwurf ergänzt damit die Richtlinie zur Förderung kultureller Projekte, die der Rat am 25.06.2019 beschlossen hat. Für die Kulturschaffenden ist es dann möglich, dass sowohl die Einrichtungen als auch die kulturellen Projekte durch ein vorgegebenes Regelwerk in Lüneburg gefördert werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 105.000 Euro c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: x Ja (Haushaltsmittel für 2025 und 2026 angemeldet) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 25200204 Förderung der Bildenden Kunst 26100104 Theaterpflege und Förderung 26200102 Musikpflege und Förderung 26200103 Einzelmaßnahmen Konzerte 28100104 Heimatpflege 28100106 Erinnerungskultur 28100202 Literaturpflege Produkt / Kostenträger: 41020 Bereich Kultur Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Entwurf der Richtlinie
Beschlussvorschlag:
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||