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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, im südwestlichen Bereich des Hanseviertels, zwischen Lübecker Straße und Bleckeder Landstraße, den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ aufzustellen. Planungsziele sind die Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet sowie die Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden. Vor diesem Hintergrund hat das Forum Baukultur Lüneburg in einem Architektur-Workshop am 04.03.2022 Bebauungsvorschläge erarbeitet. Die Ergebnisse des Workshops wurden am 27.06.2022 im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt und dienten zugleich als Grundlage für den Vorentwurf des Bebauungsplans im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 16.08. bis 16.09.2022 statt.
Im Juni 2023 haben die Firmen Nord Project und Imentas, Eigentümerinnen der östlichen Grundstücksflächen, einen gemeinsamen städtebaulichen Entwurf eingereicht, der sich an den Bebauungsvorschlägen aus dem Architektur-Workshop und am Vorentwurf des Bebauungsplans orientiert. Weil der städtebauliche Entwurf die Planungsziele nach Auffassung der Verwaltung gut umsetzte, wurde der Bebauungsplanentwurf an den städtebaulichen Entwurf angepasst und gegenüber dem Vorentwurf geringfügig geändert. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 28.11.2023 vom Verwaltungsausschuss gefasst und der Planentwurf wurde vom 08.01. bis einschließlich 07.02.2024 öffentlich ausgelegt.
Nach der Auslegung wurde die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) geändert. Seitdem müssen gemäß § 47 Abs. 1 S. 3 NBauO für Wohnungen, soweit diese nicht rollstuhlgerecht sind, keine Einstellplätze mehr zur Verfügung gestellt werden. Weil Wohnungen im geplanten urbanen Gebiet allgemein zulässig sind und einen wesentlichen Anteil der künftigen Nutzungen im Plangebiet ausmachen werden, hat die Änderung der NBauO auch erhebliche städtebauliche Auswirkungen. Das Bebauungskonzept sah bislang vor, die Vielzahl der bisher notwendigen Stellplätze in einem grundstücksübergreifenden Sockelgeschoss unterzubringen. Die Grünflächen sollten als Dachbegrünung auf dem Sockelgeschoss gesichert werden. Aufgrund der nun erheblich verminderten Stellplatzlast ist das bautechnisch aufwendige sowie städtebaulich wenig attraktive Sockelgeschoss entbehrlich. Neben den festgesetzten Stellplatzflächen bleiben im Zentrum des Plangebiets ausreichend ebenerdige und zusammenhängende Freiflächen übrig, die als private Grünflächen, insbesondere für Kinderspielplätze, genutzt werden sollen. Weil die Erdgeschossebene entlang der neu zu gestaltenden Horst-Nickel-Straße ausschließlich gewerblichen Nutzungen vorbehalten ist, sind auf dem Vorplatz gut erreichbare Kundenparkplätze vorgesehen. Eine fußläufige Anbindung der Geschäfte soll durch entsprechende Wegerechte für die Allgemeinheit gewährleistet werden.
Wegen der vorgenannten Änderungen am Bebauungsplanentwurf ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und in Bezug auf die Änderungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme soll angemessen verkürzt werden.
Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Unterlagen den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen. Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, ist dieser einschließlich Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für zwei Wochen mit der Gelegenheit zu den Änderungen Stellung zu nehmen erneut im Internet zu veröffentlichen.
Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und aufgefordert zu den Änderungen Stellung zu nehmen.
Im Bauleitplanverfahren finden weiterhin die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB Anwendung. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, in der Auslegungsbekanntmachung von der Angabe, welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach Verfahrensabschluss wird daher abgesehen. Die Flächennutzungsplandarstellung wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10132/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 215,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 45.000,00 (die Aufträge wurden alle vergeben und zum Teil bereits bezahlt) c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, 4431090 Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 61040 Produkt / Kostenträger: 51100104 Haushaltsjahr: 2024/2025
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Textliche Festsetzungen Anlage 4 Begründung
Beschlussvorschlag:
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