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Vorlage - VO/11616/24  

 
 
Betreff: Antrag "Anteil bezahlbaren Wohnraum erhöhen" (Antrag der Ratsfrau Esders vom 14.11.2024, eingegangen am 14.11.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  06 - Bauverwaltung
   Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.11.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
28.11.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag "Anteil bezahlbaren Wohnraum erhöhen" wie folgt Stellung:

 

Die Hansestadt Lüneburg kann nur im Rahmen von Bauleitplanverfahren Städtebauliche- und Erschließungsverträge mit den Investoren verhandeln. Inhalt der Verträge ist, neben der Herstellung und Übernahme von Erschließungsanlagen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, insbesondere die Verpflichtung zum Bau von 30 % mietpreisgebundener oder sozial geförderter Wohnungen. Dabei sind die Kriterien des geförderten Wohnungsbaus (Wohnraumförderprogramm, Nds. Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG), DVO-NWOFG, Wohnbauröderbestimmungen (WBF)) einzuhalten. Die Miet- und Belegungsbindung gilt für die Dauer von 30 Jahren. Der Abschluss der Verträge erfolgt bis zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan.

 

Bereits jetzt haben Investoren und Bauherren erkennbar Schwierigkeiten, den bestehenden Anteil von 30 Prozent mietpreisgebundener / sozialer Wohnungen zu erfüllen. Diese Herausforderung resultiert aus den hohen Bau- und Betriebskosten sowie den gestiegenen Bauzinsen. Dennoch wird diese Quote unverändert gefordert. Eine Erhöhung des Anteils auf 75 Prozent würde die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Projekte gefährden und könnte dazu führen, dass insgesamt weniger neue Wohnungen gebaut werden. Dazu wird die hohe Kostenbelastung für mietpreisgebundene Wohnungen häufig durch deutlich teuere frei finanzierten Wohnungen ausgeglichen, wodurch weniger Wohnraum für die gesellschaftliche Mitte geschaffen wird.

 

Zudem sei darauf hingewiesen, dass zwar Fördermittel der NBank für den sozialen Wohnungsbau beantragt werden können, jedoch auch nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Da die Fördermittel für die Mietwohnraumförderung durch die NBank verwaltet werden, kann die Hansestadt Lüneburg auf die zur Verfügung stehenden Mittel keinen Einfluss nehmen. Die Förderkonditionen der NBank sind außerdem an bestimmte Bedingungen geknüpft. Trotz dieser möglichen Unterstützung durch Förderprogramme der NBank bleibt die wirtschaftliche Umsetzung eines so hohen Anteils an mietpreisgebundenen Wohnungen für viele Investoren eine große Herausforderung.

 

Eine Erhöhung des Anteils auf 75 % würde die ohnehin bestehenden Hürden für Bauherren umfangreich Wohnraum herzustellen weiter vergrößern. Dies könnte letztlich dazu führen, dass weniger Bauprojekte umgesetzt werden, was dem Ziel der Schaffung von mehr Wohnraum widersprechenrde.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+/-

(+) mehr mietpreisgebundener Wohnraum

 

(-) weniger Wohnung im mittleren Preissegment

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

-

(-) höhere Hürde beim Bauen mit städtebaulichem Vertrag führt zu weniger Bautätigkeit in Lüneburg

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 53,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag "Anteil bezahlbaren Wohnraum erhöhen"

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bezahlbarer Wohnraum (99 KB)