Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services vom 15.03.2024 wurde die Einführung eines Fördermittelmanagements vorgestellt. Dieses sieht eine Vereinheitlichung von allgemein gültigen Fördergrundsätzen und Verfahrensabläufen vor, wofür eine Dienstanweisung für Zuwendungen erlassen wurde. Diese regelt unter anderem auch den Aufbau von Förderrichtlinien. Anhand dieser Dienstanweisung wurde die Richtlinie der Hansestadt Lüneburg die Fachförderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen (Sozialfondsrichtlinie- SozFRL) erarbeitet.
Freie Wohlfahrtsverbände sind von der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie ausgeschlossen, da diese auf andere Finanzierungsquellen zurückgreifen können, um ihre sozialen Projekte und Maßnahmen erfolgreich durchzuführen und die Bedürftigen zu unterstützen. Diese Förderrichtlinie zielt darauf ab, dass die Förderung primär denjenigen Vereinen, Verbänden und Organistionen zugutekommt, die auf diese Mittel angewiesen sind, um ihre sozialen Projekte und Maßnahmen erfolgreich durchzuführen.
Der Entwurf der Fachförderrichtlinien ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 70.000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x, im Haushaltsentwurf 2025/26 aufgenommen Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103 Haushaltsjahr: 2025/26
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Entwurf Förderrichtlinie - Anlage 1 zur Förderrichtlinie - Anlage 2 zur Förderrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Aktualisierung aufgrund des Beschlusses des Vewaltungsausschusses vom 26.011.2024:
Der Förderrichtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.
1. Die Antragsfrist gemäß Punkt 7.1 des Antragsverfahrens soll verlängert und auf den Zeitpunkt 31.08 datiert werden. Der geänderte Satz lautet: „Die Antragsfrist beginnt am 01.01. und endet am 31.08. eines Jahres.“
2. Der Umfang Förderung gemäß Punkt 5 soll geändert werden. Der geänderte Satz lautet: „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 20.000 € pro Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann dies überschritten werden.“
3. In Bezug zur Fördergrenze in Höhe von 70.000 € gemäß Punkt 5 soll der Satz geändert werden. Der geänderte Satz lautet: „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebenenen Summe begrenzt und beträgt mindestens 70.000 €.“
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