Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die St.-Ursula-Schule ist eine seit dem 28.03.2012 als offene Ganztagsschule genehmigte Grundschule in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Im Schuljahr 2024/2025 hat die St.-Ursula-Schule 201 Schüler:innen in insgesamt neun Klassen.
Die Schulleitung der St.-Ursula-Schule, Herr Schnüttgen, informierte den Schulträger am 29.10.2024 darüber, dass das Kollegium der St.-Ursula-Schule beschlossen hat, für die Jahrgangsstufen drei und vier die Organisationsform der Ganztagsschule von einer offenen hin zu einer teilgebundenen Ganztagsschule zu ändern.
Die Teilnahme am Ganztag wäre daher für die dritten und vierten Jahrgangsstufen an zwei Tagen in der Woche bis 15 Uhr verpflichtend. An zwei weiteren Wochentagen wäre die Teilnahme am Ganztagsbetrieb freiwillig.
Die St.-Ursula-Schule begründet den Antrag damit, dass die Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratisierung und Methodenkompetenz immer mehr an Bedeutung gewinnt. Diese Kompetenzvermittlung kann in den Vormittagsstunden aber nicht ausreichend abgebildet werden, ohne die Vermittlung von Basiskompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen) zu vernachlässigen. Außerdem möchte die Schule weiterhin an dem seit dem Jahr 2012 bereits bestehenden und praktizierten Konzept der individuellen Arbeitszeit festhalten.
Die Hansestadt Lüneburg muss als Schulträger diesem Antrag zustimmen. Dem Antrag, welchen die St.-Ursula-Schule beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg stellen möchte, muss ein entsprechender Ratsbeschluss beigefügt werden.
Der Schulträger begrüßt den Antrag der St.-Ursula-Schule vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 ausdrücklich.
Durch die Änderung der Organisationsform des Ganztages entstehen für den Schulträger keine Kosten. Die St.-Ursula-Schule ist bereits als Ganztagsschule ausgebaut und verfügt über die notwendigen räumlichen Kapazitäten. Die Ausstattung mit entsprechenden Lehrerstunden erfolgt über das Land Niedersachsen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 18 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Die Hansestadt Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag der St.-Ursula-Schule auf Änderung der Organisationsform des Ganztagsschulbetriebes in der dritten und vierten Jahrgangsstufe von der offenen hin zur teilgebundenen Ganztagsschule zu.
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