Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: sh. Anfrage des VCD zum Thema „Erhalt der Amselbrücke als Fahrradbrücke“ vom 26.08.2024, eingegangen am 27.08.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
1. Zustand und Erhaltung der Amselbrücke bei Sperrung für den Kfz-Verkehr: Die Amselbrücke, erbaut im Jahr 1981, weist aufgrund ihres Alters und der fortschreitenden Belastung erhebliche strukturelle Schäden auf, die über die sichtbaren Schäden am Holzbelag hinausgehen. Insbesondere sind gravierende Korrosionsschäden an den tragenden Stahlteilen, an der Unterseite der Brücke sowie an den Stahlbetonpfeilern festzustellen. Diese Schäden machen einen Abriss und Neubau der Brücke unvermeidlich. Selbst wenn die Brücke nur noch für den Fuß- und Radverkehr genutzt würde, müsste eine umfassende Sanierung erfolgen, um die Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Die Kosten für eine Instandsetzung, die eine Nutzung der Brücke für weitere fünf bis sieben Jahre ermöglichen würde, würden etwa 50 % der Kosten eines kompletten Neubaus betragen. Die Sperrung für den Kfz-Verkehr würde zwar den Abnutzungsprozess verlangsamen, könnte jedoch die grundsätzliche Notwendigkeit einer Erneuerung nicht verhindern.
2. Prüfung der Anbringung von Bremsschwellen zur Reduzierung der Kfz-Belastung: Die Möglichkeit, Bremsschwellen vor und hinter der Brücke zu installieren, wurde geprüft. Bremsschwellen führen dazu, dass Fahrzeuge vor der ersten Schwelle abbremsen, langsam darüberfahren und danach wieder beschleunigen. Diese Dynamik erzeugt jedoch starke Horizontalkräfte, die sich negativ auf die Befestigung des Holzbelags der Brücke auswirken können. Diese Kräfte können die bereits geschwächten Strukturen zusätzlich belasten und damit das Schadensbild weiter verschlechtern. Ergänzend stellen diese Bremsschwellen auch eine Hürde für den Radverkehr dar; sie wurden dahingehend auch zuletzt auf dem Campus der Universität angepasst. Statt der Installation von Bremsschwellen beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg eine Geschwindigkeitsmessung im Amselweg durchführen, um die Einhaltung der geltenden Tempolimits zu überwachen und potenzielle Geschwindigkeitsverstöße zu dokumentieren. Darüber hinaus sind Tempo-30-Markierungen im Amselweg vorgesehen, die jedoch aus Kapazitätsgründen erst für den Haushalt 2025 eingeplant werden können. Priorität haben derzeit Markierungsarbeiten an Unfallhäufungsstellen mit Radfahrbeteiligung, die in diesem Jahr umgesetzt werden.
Zusammenfassung: Die Amselbrücke ist in einem fortgeschrittenen Zustand der Schädigung, der einen Abriss und Neubau erforderlich macht, unabhängig von einer Sperrung für den Kfz-Verkehr. Die Einführung von Bremsschwellen würde die strukturelle Integrität der Brücke weiter beeinträchtigen. Alternative Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion werden geprüft, und Tempo-30-Markierungen sind geplant. Die Sperrung der Brücke für den Kfz-Verkehr könnte die Nutzungsdauer der bestehenden Struktur zwar geringfügig verlängern, löst jedoch nicht die grundlegenden baulichen Herausforderungen. Die Verwaltung wird die Thematik weiterhin eng begleiten und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Wilschenbruch evaluieren, wobei sowohl der Erhalt der Amselbrücke als auch die Interessen der Anwohner und Naturschutzbelange berücksichtigt werden. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Befahrbarkeit der Amselbrücke ohne Tonnagenbegrenzung für zwingend notwendig erachtet, um aus Richtung Westen einen Rettungsweg für Einsatzkräfte vorzuhalten.Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Amselbrücke muss im Kontext einer umfassenden Betrachtung aller relevanten Faktoren getroffen werden.
Des Weiteren wird auf TOP 14 des Ausschusses für Mobilität vom Mai 2023 verwiesen, in dem ausführlich zur Amselbrücke berichtet wurde. https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=52460
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Sh. Antrag des VCD vom 26.08.2024
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