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Vorlage - VO/11171/24-1  

 
 
Betreff: 5-Jahres-Plan Straßen und Radwege, hier Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta HesebeckBezüglich:
VO/11171/24
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 35 - Mobilität
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.05.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Straßenoberflächen in Lüneburg haben sich im Winter 2023/2024 stark verschlechtert. Die ungewöhnlich langanhaltenden Niederschläge haben das Wasser in den Tragschichten zum Stehen gebracht und der Frost-Tausalz-Wechsel hat den Asphalt in vielen Bereichen gesprengt. Starke Asphaltausbrüche, Risse sowie Versackungen sind die Folge, die die Verkehrssicherheit auf vielen Straßen Lüneburgs gefährden.

Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 29.01.2024 wurde unter Top 4 Mitteilungen der Verwaltung bereits über die Problematik berichtet. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 13.05.2024 wurde der vom FB 7 kurzfristig erarbeitete 5-Jahres-Plan vorgestellt. Dieser Plan enthält die Straßen, die im Zeitraum von 2024 bis 2028 vorrangig in ihrer Substanz erneuert werden müssen. Im Rahmen der Finanzplanung 2025 bis 2028 ist vorgesehen den 5-Jahres Plan in Gänze abzubilden.

Die Hansestadt Lüneburg ist als Straßenbaulastträger verantwortlich für den Bau, die Instandsetzung und die Unterhaltung ihrer Straßen. Ihr obliegt die Verkehrssicherungspflicht. In 2024 besteht akuter Handlungsbedarf bei folgenden Straßen, da hier einige Abschnitte als besonders verkehrsgefährdend einzustufen sind.

Betroffen sind u.a.

- Zeppelinstraße (tiefe Löcher und Risse im Bereich von Kreuzungspunkten und punktuelle Schadstellen)

- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße (Tiefe Risse und Schlaglöcher)

- Bleckeder Landstraße (starke Absackungen im Fahrbahnrandbereich zwischen Bunsenstraße und Horst-Nickel-Straße)

- Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt Handelshof (Asphaltausbrüche über den gesamten Straßenraum)

- Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße (starke Schlaglöcher und zerstörte Fahrbahnoberfläche)

 

Für die hier genannten Maßnahmen, die prioritär noch in 2024 umzusetzen sind, werden innerhalb des Fachbereichs Tiefbau und Grün in Zusammenarbeit mit der Kämmerei zurzeit entsprechende Deckungsvorschläge erarbeitet.

Ein Teil der erforderlichen Mittel kann bereits aus dem eigenen Invest-Budget des Fachbereiches Tiefbau und Grün bereit gestellt werden, um ein erstes Maßnahmenpaket kurzfristig ausschreiben zu können.

Folgende drei Sanierungsmaßnahmen sollen als erstes erfolgen, da hierfür entsprechende Deckungsvorschläge unterbreitet werden können.

 

- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße

- Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt

- Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße

 

Das geschätzte Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beläuft sich auf 484.000 €.

 

Eine Deckung für die erforderlichen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen kann im Investitionsbudget vom Fachbereich Tiefbau und Grün aus folgenden Maßnahmen erfolgen:

 

01-541-127 Brücke Lüner Rennbahn (Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg) 274.000

01-541-148 Kreisverkehrsplatz Häcklingen (Maßnahme ist schlussgerechnet)   11.400 €

01-541-145 Gehweg „In der Marsch“ (Maßnahme wird verschoben)    98.600

01-541-508 Radweg Soltauer Straße (Ausschreibungergebnis günstiger) 100.000 €

           484.000

Die Deckungsvorschläge für die Maßnahmen

- Zeppelinstraße

- Bleckeder Landstraße

 

mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,1 Mio. € werden zurzeit noch erarbeitet und in einem der nächsten Ausschusssitzungen zur Beratung vorgestellt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Bauliche Maßnahmen haben immer negative Auswirkungen auf die Umwelt. Mit dieser Maßnahme verbessert die Stadt jedoch die Infrastruktur.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Maßnahmen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgfeührt und dienen auch dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Aufbau und Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur,
Erhaltung des Anlagevermögens

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen bei Durchführung von Baumaßnahmen.

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

X Die Vorgaben werden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  67 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 2.230 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 1. Maßnahmenpaket wie dargestellt 484.000 €

c)  an Folgekosten: Straßenunterhaltungsmaßnahmen

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, Beschlussfasung für Deckungsvorschlag erforderlich

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120

 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107

 Haushaltsjahr:  2024

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

Anlagen:

Keine

 


Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für ein erstes Maßnahmenpaket in 2024 aus dem 5-Jahres-Plan für die Straßen

- Dahlenburger Landstraße im Kreuzungsbereich Theodor-Heuss-Straße  144.000 €

- Bessemerstraße im Bereich TÜV bis Zufahrt 240.000 €

- Deutsch Evern Weg zwischen Konrad-Adenauer-Straße und 100.000 €

 Kurt-Schumacher-Straße  484.000 €

 

mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 484.000 € wird nach §117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus dem Investitionsbudget FB 7 aus folgenden Maßnahmen bereitgestellt:

 

01-541-127 Brücke Lüner Rennbahn (Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg) 274.000

01-541-148 Kreisverkehrsplatz Häcklingen (Maßnahme ist schlussgerechnet)   11.400 €

01-541-145 Gehweg „In der Marsch“ (Maßnahme wird verschoben)    98.600

01-541-508 Radweg Soltauer Straße (Ausschreibungergebnis günstiger) 100.000 €

           484.000

 

 

Stammbaum:
VO/11171/24   5-Jahres-Plan Straßen und Radwege   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Mitteilungsvorlage
VO/11171/24-1   5-Jahres-Plan Straßen und Radwege, hier Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage
VO/11171/24-1-1   5-Jahres-Plan Straßen, hier Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün   Beschlussvorlage