Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist eine Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses der Hansestadt zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Hamburger Hochbahn AG und dem Landkreis Lüneburg noch nicht erfolgt (vgl. VO/11148/24). Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist im Wesentlichen die Nutzung der Wortmarke bzw. Wort-Bildmarke „hvv switch“. Eine Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses ist für dessen Sitzung am 28.05.2024 geplant. Die Gremienbefassungen des Landkreises stehen ebenfalls noch aus. Diese Mitteilungsvorlage wird in der Annahme erstellt, dass der Verwaltungsausschuss dem Abschluss der vorgenannten Kooperationsvereinbarung zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung zugestimmt hat und die Beschlüsse auf Landkreisseite nach der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 05.06.2024 ebenso erfolgen werden.
Hvv switch Punkte bzw. Mobilitätsstationen stellen ein nutzer:innenorientiertes Angebot dar, welches Mobilitätslösungen bietet, ohne restriktiv zu wirken. Das sich entwickelnde Angebot wird langfristig den privaten Pkw-Besitz verringern und somit den Parkdruck und die Parksuchverkehre im Stadtgebiet abmindern. Entsprechende wissenschaftliche Studien und Praxisbeispiele zeigen, dass Mobilitätsstationen mit integriertem und stationsbasiertem Car-Sharing je Car-Sharing Fahrzeug langfristig zwischen 8 und 20 private Pkw ersetzen.
Die Standorte der geplanten 16 Stationen (eine Station finanziert durch den Landkreis Lüneburg) auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg sind nach fachlicher Prüfung und Bewertung erarbeitet. Die Standorte sind unter anderem nach Auswertung der vorhandenen Sharing-Angebote (StadtRAD, Car-Sharing) und der Linienführung und Haltepunkte der Buslinien geplant. Zunächst ist die Einführung der hvv switch Punkte an hochfrequentierten Orten bzw. Orten mit erhöhter Nachfrage nach Mobilitätsangeboten geplant. Des Weiteren sind Stationen an Orten angedacht, an denen bereits vorhandene Angebote leicht gebündelt werden können (StadtRAD, Bus, Car-Sharing). Die Auswahl der Standorte auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg obliegt der Hansestadt Lüneburg. Einzige Voraussetzung für einen Standort ist, dass dieser Mobilitätsangebote miteinander verknüpft. Die Ausstattungselemente für die angedachten Standorte können auch an anderen Standorten eingesetzt werden.
Für folgende Standorte sind hvv switch Punkte auf dem Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg geplant (angegeben hier die dazugehörigen Haltestellen für Busse, der exakte Standort weicht ggf. leicht ab):
• ZOB Lüneburg • St.-Stephanus-Platz, Kaltenmoor • Tartuer Platz • Thorner Platz • Dörnbergstraße • Am Graalwall (finanziert durch Landkreis) • Rathaus • Reichenbachplatz • Wallstraße • Teufelsküche • Städtisches Klinikum • Kefersteinstraße/Universität • Universität/ Zentralgebäude (Universitätsallee) • Anna-Vogeley-Heim • Konrad-Zuse-Allee • Ginsterweg
Beim Aufbau der hvv switch Punkte werden die vor Ort existierenden Mobilitätsangebote in die Stationen eingebunden (bspw. StadtRAD). Dabei ist es möglich, die vorhandenen Angebote auch digital (in die hvv switch App) zu integrieren, soweit dies nicht mit zusätzlichen Aufwendungen für die Hansestadt verbunden ist. Dies sorgt für eine einfache Nutzung und Zugänglichkeit der Angebote. Für StadtRAD ist die Integration in die hvv switch App in 2025 angedacht und wird vermutlich über den Betrieb des StadtRAD Hamburg als gemeinsames Projekt der DB Connect und der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Eröffnung der ersten hvv switch Punkte bis Herbst 2024 erfolgen könnte. Mit Blick auf die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre sollten die oben gelisteten Standorte in diesem Jahr umgesetzt werden.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 146,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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