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Vorlage - VO/11148/24  

 
 
Betreff: Einrichtung von Mobilitätsstationen als "hvv-switch-Punkte"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hoffmann, Lars
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
17.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
23.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
28.05.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg und der Hamburger Hochbahn AG sollen in der Hansestadt Lüneburg hvv-switch-Punkte als Mobilitätsstationen in Anlehnung an das bereits existierende Modell in Hamburg errichtet werden. Grundlage hierfür soll eine Kooperationsvereinbarung sein, deren Abschluss mit dieser Vorlage vorgeschlagen wird.

 

Mobilitätsstationen ermöglichen intermodales- und multimodales Verkehrsverhalten und gestalten den Umstieg innerhalb des Umweltverbundes mit seinen verschiedenen Mobilitätsangeboten (Bahn, Bus, Carsharing, Leihräder etc.) leichter. Durch einheitliche und auffällige Gestaltung im öffentlichen Raum werden die Angebote sichtbarer gemacht. Die bereits vor Ort existierenden Mobilitätsangebote sollen in die Stationen eingebunden. Die Hansestadt Lüneburg bedient sich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg hierfür der in Hamburg etablierten Marke hvv switch und re damit die erste Kommune außerhalb Hamburgs, die solche hvv switch Punkte errichten rde. In Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg und der Hamburger Hochbahn AG wurde eine Liste von geeigneten ÖPNV-Haltestellen r die Einrichtung von hvv switch Punkten abgestimmt. Die Umsetzung der geplanten hvv- switch-Punkte soll im Laufe des Jahres 2024 beginnen.

 

Die Kooperationsvereinbarung mit der Hamburger Hochbahn AG und dem Landkreis Lüneburg regelt unter anderem die Aufteilung der Kosten der Erstausstattung für die geplanten Stationen. Die Hansestadt Lüneburg zahlt die Aufwendungen für die Stationen innerhalb des Stadtgebiets außer der Station am zentralen Verwaltungsstandort des Landkreises. Die Pauschalkosten für die Hansestadt Lüneburg belaufen sich auf insgesamt 44.627,38 € (brutto). Die Ausstattungselemente wie z.B. Schilder und Stelen stellt die Hamburger Hochbahn AG zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Auf Grundlage des vorgenannten Pauschalbetrages wird von der Einrichtung von mindestens 10 hvv-switch-Punkten ausgegangen.

 

Die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen sind bereits mit dem Bereich Ordnung und Verkehr abgestimmt.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Reduzierung des MIV und damit Reduzierung von CO2-Emissionen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Verringerung des MIV durch Stärkung alternativer Mobilitätsangebote

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

rderung von Bewegung durch Förderung von Fuß- und Radverkehr

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Steigerung der Nutzung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (bspw. Carsharing, StadtRAD, ÖPNV

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

X Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 126,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:35020 

 Produkt / Kostenträger:54700104

 Haushaltsjahr:2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 240313_kooperationsvereinbarung_hochbahn_landkreis_hlg (492 KB)      
Anlage 2 2 240313_anlage_zur_kooperationsvereinbarung_1.pdf (3523 KB)      
Anlage 3 3 240313_anlage_zur_kooperationsvereinbarung_2.pdf (82 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Hamburger Hochbahn AG und dem Landkreis Lüneburg zur Umsetzung von hvv switch Punkten als Mobilitätsstationen zu schließen.

 

 

Stammbaum:
VO/11148/24   Einrichtung von Mobilitätsstationen als "hvv-switch-Punkte"   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage
VO/11148/24-1   Einrichtung von Mobilitätsstationen als "hvv-switch-Punkte" - Standortplanungen & weitere Details   Bereich 35 - Mobilität   Mitteilungsvorlage