Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
In Kooperation mit dem Landkreis Lüneburg und der Hamburger Hochbahn AG sollen in der Hansestadt Lüneburg hvv-switch-Punkte als Mobilitätsstationen in Anlehnung an das bereits existierende Modell in Hamburg errichtet werden. Grundlage hierfür soll eine Kooperationsvereinbarung sein, deren Abschluss mit dieser Vorlage vorgeschlagen wird.
Mobilitätsstationen ermöglichen intermodales- und multimodales Verkehrsverhalten und gestalten den Umstieg innerhalb des Umweltverbundes mit seinen verschiedenen Mobilitätsangeboten (Bahn, Bus, Carsharing, Leihräder etc.) leichter. Durch einheitliche und auffällige Gestaltung im öffentlichen Raum werden die Angebote sichtbarer gemacht. Die bereits vor Ort existierenden Mobilitätsangebote sollen in die Stationen eingebunden. Die Hansestadt Lüneburg bedient sich in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Lüneburg hierfür der in Hamburg etablierten Marke hvv switch und wäre damit die erste Kommune außerhalb Hamburgs, die solche hvv switch Punkte errichten würde. In Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg und der Hamburger Hochbahn AG wurde eine Liste von geeigneten ÖPNV-Haltestellen für die Einrichtung von hvv switch Punkten abgestimmt. Die Umsetzung der geplanten hvv- switch-Punkte soll im Laufe des Jahres 2024 beginnen.
Die Kooperationsvereinbarung mit der Hamburger Hochbahn AG und dem Landkreis Lüneburg regelt unter anderem die Aufteilung der Kosten der Erstausstattung für die geplanten Stationen. Die Hansestadt Lüneburg zahlt die Aufwendungen für die Stationen innerhalb des Stadtgebiets außer der Station am zentralen Verwaltungsstandort des Landkreises. Die Pauschalkosten für die Hansestadt Lüneburg belaufen sich auf insgesamt 44.627,38 € (brutto). Die Ausstattungselemente wie z.B. Schilder und Stelen stellt die Hamburger Hochbahn AG zum Selbstkostenpreis zur Verfügung. Auf Grundlage des vorgenannten Pauschalbetrages wird von der Einrichtung von mindestens 10 hvv-switch-Punkten ausgegangen.
Die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen sind bereits mit dem Bereich Ordnung und Verkehr abgestimmt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
X Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 126,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:35020 Produkt / Kostenträger:54700104 Haushaltsjahr:2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit der Hamburger Hochbahn AG und dem Landkreis Lüneburg zur Umsetzung von hvv switch Punkten als Mobilitätsstationen zu schließen.
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