Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Mit dieser Vorlage soll ein aktueller Sachstand zur "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck" gegeben werden, insbesondere im Abschnitt Lüner Holz. Dieses Projekt ist Teil des landkreisweiten Radverkehrskonzepts (RVK) des Landkreises Lüneburg aus dem Jahr 2019 (siehe auch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.12.2022, VO/10417/22).
Im Dezember 2022 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Gemeinde Scharnebeck und der Hansestadt Lüneburg unterzeichnet, um die zügige und einheitliche Planung sowie Umsetzung der "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck" sicherzustellen. Der Kooperationsvertrag legt fest, dass die Gemeinde Adendorf als Vorhabenträger die Vergabe und Beauftragung der Planungen für die Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung) übernimmt und entsprechende Fördermittel einwirbt.
Nach einem EU-weiten Vergabeverfahren im Sommer 2023 wurde das Planungsbüro Ramböll aus Berlin als Auftragnehmer ausgewählt. Dieses hat nach umfangreicher Datenerhebung und mehreren Abstimmungsterminen für die Führung durch das Lüner Holz drei Varianten vorgeschlagen. Dabei orientieren sich zwei Varianten an der vorhandenen Wegeführung, während eine im südlichen Teil (unterhalb der Ostumgehung) entlang der Bahnstrecke Lüneburg – Lübeck geführt wird.
Die Bewertung dieser Varianten erfolgte unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur, möglichen Verkehrsverlagerungseffekten, verschiedenen Streckenmerkmalen sowie den Potenzialen der einzelnen Varianten. Die Ergebnisse dieser Bewertung und die Empfehlung für eine Vorzugstrasse werden vom Planungsbüro Ramboll in der Ausschusssitzung präsentiert.
Hinsichtlich des Lüner Holz-Abschnitts sind folgende Aspekte aus Sicht der Hansestadt Lüneburg zu beachten:
• Grundsätzlich ist im Lüner Holz Süd und Lüner Holz Nord eine Führung als wassergebundene Wegedecke als Sommerroute auf 3m Breite vorgesehen. • Die wassergebundene Wegedecke als Sommerroute wird in Abhängigkeit von der Ertüchtigung der Winterroute als asphaltierter straßenbegleitender Radweg mit mindestens 2,5m Breite entlang der B209 geführt. • Im Lüner Holz Nord besteht grundsätzlich Offenheit bei der Wegeführung, wobei möglichst direkte Verbindungen im Vordergrund stehen. • Eine forstwirtschaftliche Nutzung des Lüner Holzes soll auch zukünftig gewährleistet werden
Die naturschutzfachlichen Kartierungen erfolgen durch Fachplaner für eine Vorzugsvariante. Die in der Sitzung vorgestellten Abwägungs- und Bewertungsergebnisse des Fachplanungsbüros zu einer Vorzugsvariante werden in der Umsetzung bzw. Ausgestaltung der Fahrradroute berücksichtigt.
Unabhängig von der Trassenwahl haben sich der Landkreis Lüneburg - Untere Naturschutzbehörde - und der Bereich Grünplanung/Forsten der Hansestadt für eine wassergebundene Wegedecke ausgesprochen. Auch auf eine Beleuchtung im Lüner Holz wird aus Naturschutzgründen verzichtet. Stattdessen ist die in der Radverkehrsstrategie Lüneburg 2025 beschriebene Radhauptroute nach Adendorf entlang der B209 in ganzer Länge auf das Mindestmaß von 2,50 m Breite auszubauen. Der Stichweg durch den Wald von der B209 zum Adendorfer Kirchweg soll befestigt und beleuchtet werden, um hier parallel zum Schwarzen Weg eine direktere und verkehrssichere Alltagsradwegverbindung zu schaffen.
Es ist geplant, dass das beauftragte Büro Ramboll im Nachgang der Befassung im Ausschuss bis zum 30.04.2024 die Leistungsphase 2 „Vorplanung mit Kostenschätzung“ abschließt.
Ergänzender Sachverhalt Stand Juni 2024: Nachdem das Büro Ramboll im April in den kommunalen Gremien von Landkreis Lüneburg, Gemeinden Adendorf und Scharnebeck sowie der Hansestadt Lüneburg den Planungsstand zur Premiumroute vorgestellt hat, wurde die Planung und Bewertung ergänzt und vervollständigt. Die herausgearbeitete Vorzugsvariante des Büros Ramboll liegt im Osten des Lüner Holz, schmiegt sich teilweise an die Bahnstrecke nach Lübeck an und umfasst eine Führungsalternative im südlichen Bereich des Lüner Holz zum Knotenpunkt am Lüner Weg / Erbstorfer Landstraße. Die Führungsoptionen der Premiumroute sind am 04.06. im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsformates in der Grundschule Adendorf vorgestellt und diskutiert worden (die Präsentation ist dieser Vorlage beigefügt). Die Einwendungen und Anregungen zu den Führungen des Radweges durch das Lüner Holz bestätigen überwiegend die Planung von Ramboll und der städtischen Verwaltung, die auch teilweise bereits in der Vorlage dargelegt wurden: - Eingriffe in Schutzgüter sind gering zu halten. - Die Oberfläche des Radweges sollte eine witterungsunabhängige, gute Befahrbarkeit gewährleisten - Vorhandene und etablierte Wegverbindungen sind im Rahmen der Premiumroute zu nutzen - Eine intuitive Fahrtbeziehung sollte angestrebt werden um eine hohe Akzeptanz zu erzielen - Der vollsignalisierte Knotenpunkt Lüner Weg / Erbstorfer Landstraße sollte als Übergang in das Lüner Holz genutzt werden; und sofern möglich für den Radverkehr optimiert werden. - Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern sind insbesondere im Bereich der Erbstorfer Landstraße zu vermeiden (z.B. mit Schülerverkehren, in Ein- und Ausstiegsbereichen der Haltestellen). - Die Wegeführung der Premiumroute sollte die forstwirtschaftlich Nutzung weiterhin ermöglichen und Konflikte bei Fällungen oder Rückearbeiten möglichst vermeiden. Unter Berücksichtigung der Einwendungen der Bürgerbeteiligung wird an der Vorzugsvariante inkl. der Alternativführung im Süden des Lüner Holz (Seite 20 der Präsentation) festgehalten und im weiteren Prozess vertieft untersucht und kartiert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Präsentation Informations- und Beteiligungsveranstaltung 04.06.2024 Gemeinde Adendorf
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