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Vorlage - VO/10417/22  

 
 
Betreff: Kooperationsvertrag zur "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  03 - Steuerung und Service
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Fachbereich 3a - Ordnung und Bürgerservice
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
12.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
20.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Landkreis Lüneburg hat 2019 ein landkreisweites Radverkehrskonzept (RVK) erarbeiten lassen. Darin wurde die Maßnahme A2 „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ von den Kommunen als prioritär bewertet.

 

Ein Kooperationsvertrag soll die Grundlage schaffen, um straßenbaulastträgerübergreifend eine zügige und einheitliche Planung und Umsetzung für die „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ zu erreichen. Die Umsetzung dieser gemeindeverbindenen Route ist auch Beschlusslage des Verwaltungsauschusses vom 26.10.2020 zu einem Antrag der SPD und CDU (VO/9202/20). Durch eine gemeinsame Planung für die zum Teil sehr unterschiedlichen Streckenabschnitte sollen einheitliche Standards sowie die Einwerbung von Fördermitteln für die spätere bauliche Umsetzung erreicht werden. Vertragspartner sind die an dem Projekt beteiligten Kommunen Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Adendorf, Gemeinde Scharnebeck und der Landkreis Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg koordiniert das Gesamtprojekt und unterstützt die Kommunen dabei finanziell.

Hinsichtlich Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ sind im Kooperationsvertrag folgende Aspekte geregelt:

 

-          der Vertragsgegenstand,

-          die Projektorganisation,

-          die Aufgabenverteilung,

-          die Kostentragung,

-          der Projektablauf sowie

-          die Umsetzungsverpflichtung inkl. der Vertragslaufzeit. 

 

Der Kooperationsvertrag regelt, dass die Gemeinde Adendorf als Vorhabenträgerin die Vergabe und Beauftragung der Planungen für die Leistungsphasen 1-5 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) übernimmt und entsprechende Fördermittel hierfür einwirbt.  Die Hansestaddt Lüneburg und die Gemeinden Adendorf und Scharnebeck stellen, gemäß ihrem Streckenanteil an der Premiumroute, ihren Eigenanteil für die Planungskosten bereit. Diese betragen auf Basis einer ersten Kostenschätzung für die Gesamtroute und der zu erwartenden Förderzusagen (50 % Kommunalrichtlinie, von der anderen Hälfte 75% durch den Landkreis Lüneburg), anteilig für die Hansestadt Lüneburg 7.012 €.

 

Die Umsetzung der Planungen (Leistungsphasen 6-9) (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung) wird durch jeden Kooperationspartner selbst weiterverfolgt. Um eine zügige Realisierung des Projektes sicherzustellen, wurde hierzu in § 5 der Vereinbarung eine Umsetzungsverpflichtung formuliert.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Der zu beschließende Kooperationsvertrag bildet die Grundlage für die Schaffung einer attraktiven Radverkehrsroute zwischen der Hansestadtlüneburg und den Gemeinden Adendorf und Scharnebeck.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die vorgestellten Maßnahmen sind Teil einer Entwicklung zur Mobilitätswende und somit ein Beitrag zur Nachhaltigen Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Mit den vorgestellten Maßnahmen wird die aktive Mobilität und somit die Gesundheit der Verkehrsteilnehmenden gefördert.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Die aktive Mobilität ist die günstigste unter den verfügbaren Mobilitätsformen, somit ist die Förderung der entsprechenden Infrastruktur auch ein Beitrag für weniger Ungleichheit.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+ / -

Mit der Schaffung neuer Infrastruktur sind immer neue Emissionen verbunden. Diese werden aber als Investition in eine Infrastruktur für nachhaltige Verkehrsträger gesehen

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 7.012 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Vereinbarung zur Kooperation und Kostentragung für die Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung_Premiumroute_HLG_Adendorf_Scharnebeck (363 KB)      
Anlage 2 2 Kooperationsvereinbarung_Premiumroute_Anhänge (35794 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die  Verwaltung  wird  beauftragt,  die  anliegende Vereinbarung  zur  Kooperation  und  Kostentragung  für  die  Planung und Umsetzung der „Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck“ mit den am Projekt beteiligten  Kommunen abzuschließen, um die nächsten Planungsschritte beauftragen zu können.

 

Stammbaum:
VO/10417/22   Kooperationsvertrag zur "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck"   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage
VO/10417/22-1   Zwischenstand Radweg "Premiumroute Lüneburg-Adendorf-Scharnebeck" im Abschnitt Lüner Holz   Bereich 35 - Mobilität   Mitteilungsvorlage