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Vorlage - VO/11174/24  

 
 
Betreff: Zwischenfinanzierung Grüne Oasen 2.0 (Resiliente Innenstädte)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Kubisch, Finn
2. Moser, Alexandra
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kubisch, Finn  Bereich 71 - Controlling und Service
   Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Seit September 2022 ist die Hansestadt Lüneburg eine Projektkommune in dem Landesfördermittelprogramm „Resiliente Innenstädte“, nachdem sie sich mit der für die Bewerbung erstellten Innenstadt-Strategie in dem Teilnahmewettbewerb durchgesetzt hat. Neben dem Inhalt der Strategie hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in dem Beschluss vom 30.03.2022 auch die Bereitschaft signalisiert, für Projekte im Rahmen dieses Programms die Kofinanzierung in Höhe von bis zu 2,65 Mio. € bereitzustellen (VO/10020/22).

 

Mit dem Projekt „Grüne Oasen 2.0“ soll nun eines der Projekte kurzfristig in die Umsetzung gehen. Die "Grünen Oasen 2.0" sollen dem Mangel an Sitzmöglichkeiten, innerstädtischem Grün und konsumfreien Verweilmöglichkeiten begegnen. Ziel ist es, an repräsentativen Orten in den Fußngerzonen der Lüneburger Innenstadt hochwertige modulare Verweilzonen zu schaffen. Sie sollen ansprechende und moderne Sitzmöglichkeiten bieten, die zum Verweilen einladen und besonders für Familien, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen den Innenstadtbesuch angenehmer gestalten. Außerdem sollen die "Grünen Oasen 2.0" als offene Orte des Zusammentreffens und des Austausches der Stadtgesellschaft im Stadtbild verankert werden. Durch dauerhafte und schattenspendende Bepflanzungen, die das Mikroklima verbessern, wird die Attraktivität der Innenstadt weiter erhöht. Neben den Zielen der Attraktivitätssteigerung und Belebung der Fußngerzonen zielen die "Grünen Oasen 2.0" auch auf eine längere Aufenthaltsdauer der Besucher:innen im Innenstadtbereich ab, wodurch die lokale Wirtschaft unterstützt wird. Das dahinterstehende Konzept wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Verwaltung, der Lüneburg Marketing GmbH, der LCM und einzelner Lüneburger Geschäftsleute erarbeitet. Abstimmungen wurden mit der städtischen Denkmalbehörde, dem Landesamt für Denkmalschutz und dem Arbeitskreis Lüneburger Altstadt durchgeführt. Das Projekt wurde der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ als PSB 17 in der Sitzung am 15.11.2023 vorgestellt und einstimmig positiv votiert. In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg die Umsetzung beschlossen (VO/11079/23). In der Folge hat die Verwaltung bei der NBank den Antrag für die Bewilligung gestellt. Um mit der Umsetzung schnellstmöglich zu beginnen, den o.g. Mängeln zu begegnen und Mehrwerte für die Lüneburger Innenstadt zu erzeugen, wurde bei dem Fördermittelgeber die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt.

 

Eine Voranfrage wurde durch die NBank positiv bewertet, ist jedoch nicht verbindlich. Sollten die Fördermittel entgegen erster Voreinschätzungen (teilweise) nicht in beantragter Höhe eingehen, wäre eine abschließende Kompensation durch den Rat zu beschließen.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Zwischenfinanzierung mit vorübergehender Inanspruchnahme folgender Haushaltsausgabereste vor: Zwischenfinanzierung von Eigen- (40 %) und Fremdanteil (60%) in Höhe von insgesamt 325.000,- € in 2024 durch Haushaltsausgabereste auf der INV 01-541-126 Uelzener Straße in Höhe von 125.000 € und INV 01-541-501 Radwege in Höhe von 200.000 €.

 

Die hier vorh. Haushaltsausgabereste können als Zwischenfinanzierung herangezogen werden, da die weiteren Auftragsvergaben und Ausschreibungen in diesen Projekten erst ab Sommer 2024 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die endgültige Fördermittelzusage erwartet.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die Vegetationselemente in der Innenstadt können als kleine Bausteine auch positive Effekte hinsichtlich der Folgen des Klimawandels entfalten (Verbesserung des Mikroklimas bei zunehmender Überhitzung der Innenstadt)

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Attraktivitätssteigerung der Innenstadt,

 

Sicherstellung eines Zugangs zu „Grünflächen“

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Erhöhung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

rderung soziale Kontakte

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Modernisierung der Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   82

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:      325.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024

enthalten. Haushaltsrechtlich gesichert Ja, unter dem Vorbehalt, dass die Förderanträge in beantragter Höhe bewilligt werden. Andernfalls ist durch den Rat eine abschließende Deckung zu beschließen.

 

 INV 01-551-039 Grüne Oasen 2.0

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 74705INVEST / 74720

 Produkt / Kostenträger: 551001 / 55100142

 Haushaltsjahr:  2024

 

Zwischenfinanzierung soll erfolgen aus

 

 INV 01-541-126 Uelzener Str.: 125.000 €

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INVEST / 72120

 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107

 Haushaltsjahr:  2024

 

 INV 01-541-501 Radwege 200.000 €

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INVEST / 72120

 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100102

 Haushaltsjahr:  2024

 

 

 

e)  mögliche Einnahmen: Nach positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % gefördert.

  Der Fördermittelbescheid ist voraussichtlich bis Ende Juni zu er-               warten.

 

 

Anlagen:

Keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Grünen Oasen 2.0“ aus dem Fördermittelprogramm „Resiliente Innenstädte wie dargestellt zwischenzufinanzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen.