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Sachverhalt: Seit September 2022 ist die Hansestadt Lüneburg eine Projektkommune in dem Landesfördermittelprogramm „Resiliente Innenstädte“, nachdem sie sich mit der für die Bewerbung erstellten Innenstadt-Strategie in dem Teilnahmewettbewerb durchgesetzt hat. Neben dem Inhalt der Strategie hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in dem Beschluss vom 30.03.2022 auch die Bereitschaft signalisiert, für Projekte im Rahmen dieses Programms die Kofinanzierung in Höhe von bis zu 2,65 Mio. € bereitzustellen (VO/10020/22).
Mit dem Projekt „Grüne Oasen 2.0“ soll nun eines der Projekte kurzfristig in die Umsetzung gehen. Die "Grünen Oasen 2.0" sollen dem Mangel an Sitzmöglichkeiten, innerstädtischem Grün und konsumfreien Verweilmöglichkeiten begegnen. Ziel ist es, an repräsentativen Orten in den Fußgängerzonen der Lüneburger Innenstadt hochwertige modulare Verweilzonen zu schaffen. Sie sollen ansprechende und moderne Sitzmöglichkeiten bieten, die zum Verweilen einladen und besonders für Familien, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen den Innenstadtbesuch angenehmer gestalten. Außerdem sollen die "Grünen Oasen 2.0" als offene Orte des Zusammentreffens und des Austausches der Stadtgesellschaft im Stadtbild verankert werden. Durch dauerhafte und schattenspendende Bepflanzungen, die das Mikroklima verbessern, wird die Attraktivität der Innenstadt weiter erhöht. Neben den Zielen der Attraktivitätssteigerung und Belebung der Fußgängerzonen zielen die "Grünen Oasen 2.0" auch auf eine längere Aufenthaltsdauer der Besucher:innen im Innenstadtbereich ab, wodurch die lokale Wirtschaft unterstützt wird. Das dahinterstehende Konzept wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Verwaltung, der Lüneburg Marketing GmbH, der LCM und einzelner Lüneburger Geschäftsleute erarbeitet. Abstimmungen wurden mit der städtischen Denkmalbehörde, dem Landesamt für Denkmalschutz und dem Arbeitskreis Lüneburger Altstadt durchgeführt. Das Projekt wurde der Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstadt Lüneburg“ als PSB 17 in der Sitzung am 15.11.2023 vorgestellt und einstimmig positiv votiert. In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg die Umsetzung beschlossen (VO/11079/23). In der Folge hat die Verwaltung bei der NBank den Antrag für die Bewilligung gestellt. Um mit der Umsetzung schnellstmöglich zu beginnen, den o.g. Mängeln zu begegnen und Mehrwerte für die Lüneburger Innenstadt zu erzeugen, wurde bei dem Fördermittelgeber die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns beantragt.
Eine Voranfrage wurde durch die NBank positiv bewertet, ist jedoch nicht verbindlich. Sollten die Fördermittel entgegen erster Voreinschätzungen (teilweise) nicht in beantragter Höhe eingehen, wäre eine abschließende Kompensation durch den Rat zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt daher eine Zwischenfinanzierung mit vorübergehender Inanspruchnahme folgender Haushaltsausgabereste vor: Zwischenfinanzierung von Eigen- (40 %) und Fremdanteil (60%) in Höhe von insgesamt 325.000,- € in 2024 durch Haushaltsausgabereste auf der INV 01-541-126 Uelzener Straße in Höhe von 125.000 € und INV 01-541-501 Radwege in Höhe von 200.000 €.
Die hier vorh. Haushaltsausgabereste können als Zwischenfinanzierung herangezogen werden, da die weiteren Auftragsvergaben und Ausschreibungen in diesen Projekten erst ab Sommer 2024 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die endgültige Fördermittelzusage erwartet.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 82 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 325.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten. Haushaltsrechtlich gesichert Ja, unter dem Vorbehalt, dass die Förderanträge in beantragter Höhe bewilligt werden. Andernfalls ist durch den Rat eine abschließende Deckung zu beschließen.
INV 01-551-039 Grüne Oasen 2.0 Teilhaushalt / Kostenstelle: 74705INVEST / 74720 Produkt / Kostenträger: 551001 / 55100142 Haushaltsjahr: 2024
Zwischenfinanzierung soll erfolgen aus
INV 01-541-126 Uelzener Str.: 125.000 € Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INVEST / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2024
INV 01-541-501 Radwege 200.000 € Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INVEST / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100102 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: Nach positivem Bescheid wird die Maßnahme mit 60 % gefördert. Der Fördermittelbescheid ist voraussichtlich bis Ende Juni zu er- warten.
Anlagen: Keine
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die „Grünen Oasen 2.0“ aus dem Fördermittelprogramm „Resiliente Innenstädte“ wie dargestellt zwischenzufinanzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beginnen.
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