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Vorlage - VO/11173/24  

 
 
Betreff: Positionierung des Rates der Hansestadt Lüneburg gegen ein neues Umspannwerk im Verlauf der geplanten Ostniedersachsenleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Mit der Vorlage VO/11142/24 hat der Verwaltungsausschuss die Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks zur Kenntnis genommen. Damit spricht sich die Hansestadt Lüneburg entschieden gegen die Standortalternative B des neuen Umspannwerks aus. 

 

Mit der anliegenden Positionierung wird der politische Wille des Rates zur Ablehnung des Umspannwerkes zum Ausdruck gebracht.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

 

 

 

 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Positionierung ONiL UW

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Positionierung ONiL UW (289 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat beschließt das beigefügte Positionspapier.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die Positionierung unverzüglich dem Amt für Regionale Landesentwicklung Lüneburg zu übergeben.