Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Die derzeitige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Häcklingen, Herrn Christoph Stegen, endet mit Ablauf des 30.04.2024.
Am 13.01.2024 wurde der zweite stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen, Herr Henning Wolff, von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Wolff vorliegen, kann er zum 01.05.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen ernannt werden.
In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 29.11.2023 wurde beschlossen, den amtierenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer, Herrn Tobias Glor zum 01.01.2024 zum ersten stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen (VO/10976/23). Herr Glor hat daraufhin erklärt, sein Ehrenamt als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer mit Ablauf des 29.02.2024 niederzulegen. Zum 01.03.2024 ist daher das Amt des Ortsbrandmeisters/der Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Rettmer neu zu besetzen.
Am 09.02.2024 wurde Herr Sebastian Keikus von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Rettmer als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Keikus vorliegen, kann er zum 01.03.2024 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer ernannt werden.
Der als neuer Ortsbrandmeister vorgeschlagene Herr Sebastian Keikus ist bisher der stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer. Daher ist es erforderlich, dass mit Eintritt in das neue Ehrenamt zum 01.03.2024 eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger als stellvertretende Ortsbrandmeisterin/ als stellvertretender Ortsbrandmeister ernannt wird. Am 09.02.2024 wurde Herr Daniel Roemer von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Rettmer als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Roemer vorliegen, kann er zum 01.03.2024 als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Rettmer ernannt werden.
In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 29.11.2023 wurde beschlossen, den amtierenden stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme, Herrn Florian Vierroth zum 01.01.2024 zum zweiten stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen (VO/10976/23). Herr Vierroth hat daraufhin erklärt, sein Ehrenamt als stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme mit Ablauf des 29.02.2024 niederzulegen. Zum 01.03.2024 ist daher das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters/der Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Oedeme neu zu besetzen. Weiterhin wurde nach § 3 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrsatzung entschieden, dass ein zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister/ eine zweite stellvertretende Ortsbrandmeisterin für die Ortsfeuerwehr Oedeme ernannt werden soll. Am 12.01.2024 wurden Herr Marcus Richter und Herr Tobias Dietschmann von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Oedeme als stellvertretende Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Reihenfolge in der Vertretung wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 Feuerwehrsatzung durch den Ortsbrandmeister bestimmt. Herr Marcus Richter wurde als erster stellvertretende Ortsbrandmeister und Herr Tobias Dietschmann als zweiter stellvertretender Ortsbrandmeister durch Herrn Noether benannt. Da die Voraussetzungen für die Ernennungen in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Gruppenführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Richter und Herrn Dietschmann vorliegen, können sie zum 01.03.2024 als erster und zweiter stellvertretende Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Oedeme ernannt werden.
Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die in § 20 Absatz 3 NBrandSchG genannten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Der Kreisbrandmeister wurde angehört.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 56,00 a) für die Erarbeitung der Vorlage: 56,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG
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