Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11121/24  

 
 
Betreff: Folgeantrag für das Projekt "Selbstverständlich Miteinander" im Förderprogramm "Inklusion durch Bildung und Teilhabe"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Miekautsch, Marvin
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Bereich 50 - Service und Finanzen
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Fachbereich 5b - Familie und Bildung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Schulausschuss Kenntnisnahme
08.02.2024 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg führt zusammen mit dem Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.) seit 2016 erfolgreich das Projekt „Selbstverständlich Miteinander“ durch:

 

Selbstverständlich Miteinander I: 2016-2018

Selbstverständlich Miteinander II: 2018-2020

Selbstverständlich Miteinander III: 2020-2022

Selbstverständlich Miteinander IV: 01.10.2022-30.09.2024

 

Die einzelnen Projekte beruhen jeweils auf den Strukturen des Vorgängerprojektes. Das aktuell laufende Projekt „Selbstverständlich Miteinander IV“ unter dem Titel „Gute Ganztagsbildung aus Sicht des Kindes“ soll die Lüneburger Ganztagsentwicklung durch Prozessbegleitung und Qualifizierungsangebote unterstützen.

 

Inhaltlich hat das Projekt als Schwerpunkte die Inklusion, Transitionsgestaltung, Förderung der Resilienz, Stärkung der Kooperation und Unterstützung der Partizipation. Das Projekt setzt auf folgende Bausteine:

 

  • Qualifizieren & Reflektieren

 

  • Beteiligung & Evaluation

 

  • Prozesse begleiten

 

  • Netzwerke weiterentwickeln

 

Primäre Zielgruppe sind Pädagogische Mitarbeiter*innen, Fachkräfte im Nachmittag, Ganztagskoordinatorinnen, Schulleitungen und Lehrkräfte der kooperierenden Grundschulen und Horte, sowie Eltern und im Rahmen der Netzwerktätigkeit weitere Akteure in den Sozialräumen.

 

Das Projekt wird durch das ESF-Förderprogramm des Niedersächsischen Kultusministeriums „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ gefördert. Über die Fördermittel können maximal 60 Prozent der Gesamtkosten des Projekts finanziert werden. Die Eigenmittel der Hansestadt Lüneburg lassen sich unter anderem durch Mitarbeit von Personal in Arbeitsgruppen, Beratung, Projektorganisation und Projektleitung abbilden.

 

Nachdem die Projekte inhaltlich zunächst einen Bezug zum Kita-Bereich aufgewiesen haben, erfolgte die Vorstellung der Projekte und die Beauftragung der Antragstellung bis dato im Jugendhilfeausschuss. Nachdem der Fokus nunmehr ausschließlich auf dem schulischen Bereich liegt, erfolgt eine erstmalige Befassung mit der Thematik im Schulausschuss.

 

Um das Projekt fortsetzen zu können, möchte die Hansestadt Lüneburg im ESF-Förderprogramm einen Folgeantrag für ein Projekt „Selbstverständlich Miteinander V“ stellen. Das Projekt soll den Titel „Gemeinsam (Bildungs-) Übergänge erfolgreich gestalten erhalten.

 

Bezüglich der Inhalte, der Projektziele, der Schwerpunkte und der Bausteine wird auf das beigefügte Kurzkonzept des VSE e. V. verwiesen, welches in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet wurde. Für die Verwaltung ist in der Zusammenarbeit mit dem VSE e. V., der Antragstellung, dem Berichtswesen, der Projektabwicklung und der Öffentlichkeitsarbeit eine Projektkoordination mit 19,5 Wochenstunden tätig; die Stelle wird zu 60 Prozent durch das ESF-Förderprogramm refinanziert.

 

Das beigefügte Kurzkonzept soll nunmehr im Austausch zwischen Verwaltung und Kooperationspartner verfeinert und konkretisiert werden, um dieses im Anschluss gemeinsam mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der NBank als Fördermittelgeber zu besprechen und zu beraten.

 

Wie bereits ausgeführt, lassen sich die Eigenmittel der Hansestadt Lüneburg unter anderem durch Mitarbeit von Personal in Arbeitsgruppen, Beratung, Projektorganisation und Projektleitung abbilden. Für die beabsichtigte Projektfortsetzung liegt noch keine finanzielle Planung vor, da insbesondere das beigefügte Kurzkonzept inhaltlich noch konkretisiert werden muss und erst dann seitens des VSE e. V. eine Finanzübersicht dargelegt werden kann. Da der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg, wie in den Vorgängerprojekten, durch eine Verrechnung von Arbeitsstunden abgebildet wird, entstehen für die Hansestadt Lüneburg hieraus keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.

 

 


 

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Umsetzung des Förderprogramms soll die Übergänge von Grund- auf weiterführenden Schulen für Eltern, Kinder und Schulen besser gestalten.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 73 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektskizze SeM V (259 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im ESF-Förderprogramm des Niedersächsischen Kultusministeriums „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ einen Folgeantrag für das Projekt Selbstverständlich Miteinander  V“ zu stellen und im Falle einer Bewilligung entsprechend der oben genannten Ziele zur Umsetzung zu bringen.