Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg führt zusammen mit dem Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen (VSE e.V.) seit 2016 erfolgreich das Projekt „Selbstverständlich Miteinander“ durch:
Selbstverständlich Miteinander I: 2016-2018 Selbstverständlich Miteinander II: 2018-2020 Selbstverständlich Miteinander III: 2020-2022 Selbstverständlich Miteinander IV: 01.10.2022-30.09.2024
Die einzelnen Projekte beruhen jeweils auf den Strukturen des Vorgängerprojektes. Das aktuell laufende Projekt „Selbstverständlich Miteinander IV“ unter dem Titel „Gute Ganztagsbildung aus Sicht des Kindes“ soll die Lüneburger Ganztagsentwicklung durch Prozessbegleitung und Qualifizierungsangebote unterstützen.
Inhaltlich hat das Projekt als Schwerpunkte die Inklusion, Transitionsgestaltung, Förderung der Resilienz, Stärkung der Kooperation und Unterstützung der Partizipation. Das Projekt setzt auf folgende Bausteine:
Primäre Zielgruppe sind Pädagogische Mitarbeiter*innen, Fachkräfte im Nachmittag, Ganztagskoordinatorinnen, Schulleitungen und Lehrkräfte der kooperierenden Grundschulen und Horte, sowie Eltern und im Rahmen der Netzwerktätigkeit weitere Akteure in den Sozialräumen.
Das Projekt wird durch das ESF-Förderprogramm des Niedersächsischen Kultusministeriums „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ gefördert. Über die Fördermittel können maximal 60 Prozent der Gesamtkosten des Projekts finanziert werden. Die Eigenmittel der Hansestadt Lüneburg lassen sich unter anderem durch Mitarbeit von Personal in Arbeitsgruppen, Beratung, Projektorganisation und Projektleitung abbilden.
Nachdem die Projekte inhaltlich zunächst einen Bezug zum Kita-Bereich aufgewiesen haben, erfolgte die Vorstellung der Projekte und die Beauftragung der Antragstellung bis dato im Jugendhilfeausschuss. Nachdem der Fokus nunmehr ausschließlich auf dem schulischen Bereich liegt, erfolgt eine erstmalige Befassung mit der Thematik im Schulausschuss.
Um das Projekt fortsetzen zu können, möchte die Hansestadt Lüneburg im ESF-Förderprogramm einen Folgeantrag für ein Projekt „Selbstverständlich Miteinander V“ stellen. Das Projekt soll den Titel „Gemeinsam (Bildungs-) Übergänge erfolgreich gestalten“ erhalten.
Bezüglich der Inhalte, der Projektziele, der Schwerpunkte und der Bausteine wird auf das beigefügte Kurzkonzept des VSE e. V. verwiesen, welches in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet wurde. Für die Verwaltung ist in der Zusammenarbeit mit dem VSE e. V., der Antragstellung, dem Berichtswesen, der Projektabwicklung und der Öffentlichkeitsarbeit eine Projektkoordination mit 19,5 Wochenstunden tätig; die Stelle wird zu 60 Prozent durch das ESF-Förderprogramm refinanziert.
Das beigefügte Kurzkonzept soll nunmehr im Austausch zwischen Verwaltung und Kooperationspartner verfeinert und konkretisiert werden, um dieses im Anschluss gemeinsam mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und der NBank als Fördermittelgeber zu besprechen und zu beraten.
Wie bereits ausgeführt, lassen sich die Eigenmittel der Hansestadt Lüneburg unter anderem durch Mitarbeit von Personal in Arbeitsgruppen, Beratung, Projektorganisation und Projektleitung abbilden. Für die beabsichtigte Projektfortsetzung liegt noch keine finanzielle Planung vor, da insbesondere das beigefügte Kurzkonzept inhaltlich noch konkretisiert werden muss und erst dann seitens des VSE e. V. eine Finanzübersicht dargelegt werden kann. Da der Eigenanteil der Hansestadt Lüneburg, wie in den Vorgängerprojekten, durch eine Verrechnung von Arbeitsstunden abgebildet wird, entstehen für die Hansestadt Lüneburg hieraus keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im ESF-Förderprogramm des Niedersächsischen Kultusministeriums „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ einen Folgeantrag für das Projekt „Selbstverständlich Miteinander V“ zu stellen und im Falle einer Bewilligung entsprechend der oben genannten Ziele zur Umsetzung zu bringen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||