Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 beschlossen, dass die Verwaltung bei den Schulleitungen der Grund- und weiterführenden Schulen ein Meinungsbild einzuholen, ob die Vergabe/Abrechnung des Caterings an den Lüneburger Schulen zentral durch die Stadtverwaltung erledigt werden soll.
In einem ersten Schritt wurde zunächst bei den Schulleitungen nachgefragt, welche Abrechnungssysteme dort für das Schulessen/Catering genutzt werden. Das Ergebnis dieser Anfrage kann der Vorlage VO/11027/23 entnommen werden, welche in der letzten Schulausschusssitzung am 05.12.2023 vorgestellt wurde.
Die Verwaltung hat in einem nächsten Schritt nochmal Kontakt zu den Schulleitungen aufgenommen. Das Meinungsbild ist, entsprechend der folgenden Ausführungen, klar erkennbar.
Die Leitungen der Grundschulen haben sich im Rahmen der letzten Sitzung des Netzwerks der Lüneburger Grundschulen (NLGR) am 20.12.2023, bei welcher der Unterzeichner anwesend war, einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Grundschulen von der Abrechnung des Schulessens entlastet werden möchten. Seitens der Schulen ist jedoch weiterhin ausdrücklich gewünscht, dass diese den Caterer selbst aussuchen und damit über das Essensangebot an der Schule entscheiden möchten.
Auch die Schulleitungen der weiterführenden Schulen haben die Rückmeldung gegeben, dass diese weiterhin die Caterer aussuchen möchten. Das Meinungsbild zur Zentralisierung der Abrechnung fällt hier jedoch deutlich gemischter aus; einige Schulen wünschen sich die Beibehaltung des status quo.
Der Unterzeichner hat auch diverse Gespräche mit anderen, umliegenden Schulträgern geführt, wobei diese Gespräche aufgezeigt haben, dass in der Schullandschaft derzeit in Bezug auf die Thematik des Schulessens viel in Bewegung ist.
Im Ausschuss wird ausführlich über die Thematik berichtet. Entsprechend dem Beschluss vom 14.09.2023 wurde nunmehr ein umfängliches Meinungsbild bei den Schulleitungen der Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg eingeholt. Die rechtliche Ausgangssituation wurde in der Vorlage VO/11027/23 am 05.12.2023 dargelegt. Die Verwaltung wird nunmehr entsprechend einem etwaigen Beschlusses des Schulausschusses weiter verfahren.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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