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Vorlage - VO/11120/24  

 
 
Betreff: Sachstandsmitteilung zur Zentralisierung der Vergabe/Abrechnung des Schulessens
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Miekautsch, Marvin
Federführend:Bereich 55 - Schulen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Miekautsch, Marvin   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Kenntnisnahme
08.02.2024 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 beschlossen, dass die Verwaltung bei den Schulleitungen der Grund- und weiterführenden Schulen ein Meinungsbild einzuholen, ob die Vergabe/Abrechnung des Caterings an den Lüneburger Schulen zentral durch die Stadtverwaltung erledigt werden soll.

 

In einem ersten Schritt wurde zunächst bei den Schulleitungen nachgefragt, welche Abrechnungssysteme dort für das Schulessen/Catering genutzt werden. Das Ergebnis dieser Anfrage kann der Vorlage VO/11027/23 entnommen werden, welche in der letzten Schulausschusssitzung am 05.12.2023 vorgestellt wurde.

 

Die Verwaltung hat in einem nächsten Schritt nochmal Kontakt zu den Schulleitungen aufgenommen. Das Meinungsbild ist, entsprechend der folgenden Ausführungen, klar erkennbar.

 

Die Leitungen der Grundschulen haben sich im Rahmen der letzten Sitzung des Netzwerks der Lüneburger Grundschulen (NLGR) am 20.12.2023, bei welcher der Unterzeichner anwesend war, einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Grundschulen von der Abrechnung des Schulessens entlastet werden möchten. Seitens der Schulen ist jedoch weiterhin ausdrücklich gewünscht, dass diese den Caterer selbst aussuchen und damit über das Essensangebot an der Schule entscheiden möchten.

 

Auch die Schulleitungen der weiterführenden Schulen haben die Rückmeldung gegeben, dass diese weiterhin die Caterer aussuchen möchten. Das Meinungsbild zur Zentralisierung der Abrechnung fällt hier jedoch deutlich gemischter aus; einige Schulen wünschen sich die Beibehaltung des status quo. 

 

Der Unterzeichner hat auch diverse Gespräche mit anderen, umliegenden Schulträgern geführt, wobei diese Gespräche aufgezeigt haben, dass in der Schullandschaft derzeit in Bezug auf die Thematik des Schulessens viel in Bewegung ist.

 

Im Ausschuss wird ausführlich über die Thematik berichtet. Entsprechend dem Beschluss vom 14.09.2023 wurde nunmehr ein umfängliches Meinungsbild bei den Schulleitungen der Schulen in Tgerschaft der Hansestadt Lüneburg eingeholt. Die rechtliche Ausgangssituation wurde in der Vorlage VO/11027/23 am 05.12.2023 dargelegt. Die Verwaltung wird nunmehr entsprechend einem etwaigen Beschlusses des Schulausschusses weiter verfahren.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Zur Qualität des guten schulischen Ganztags gehört auch die Bereitstellung von Mittagessen. Die Organisation hierfür obliegt dem Schulträger.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 36 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Stammbaum:
VO/11120/24   Sachstandsmitteilung zur Zentralisierung der Vergabe/Abrechnung des Schulessens   Bereich 55 - Schulen   Mitteilungsvorlage
VO/11120/24-1   Zentralisierung der Vergabe/Abrechnung des Schulessens   Bereich 55 - Schulen   Beschlussvorlage