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Vorlage - VO/11110/24  

 
 
Betreff: Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine für das Jahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela  Bereich 50 - Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
06.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Haushalt der Hansestadt Lüneburg stehen im Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von

10.000 €r sonstige Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine zur Verfügung.

 

Mit diesen freiwilligen Mitteln sollen gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus

dem Bereich der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden.

 

 

Es liegen der Hansestadt Lüneburg für diesen Zuwendungstopf drei Anträge vor:

 

-          Donum vitae e.V.  6.000 €,

-          Queer in Lüneburg        500 €,

-          Blist e.V.       900 €.

 

 

Alle Anträge können in voller Höhe bewilligt werden.

 

Hinsichtlich der Verwendung der verbleibenden Mittel wird die Verwaltung im Ausschuss einen Vorschlag unterbreiten.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des sozialen Zusammenhaltsereine

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 72

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 

 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Antrag Donum vitae e.V.  

- Antrag Queer in Lüneburg     

- Antrag Blist e.V.  

-     Aufstellung gewährter Zuwendungen 2021-2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Donum vitae Antrag_Zuschuss 2023_Stadt (148 KB)      
Anlage 3 2 2022_11_23_ Queer_Antrag Zuwendung 2023 (205 KB)      
Anlage 1 3 2024_Antrag Sozialfonds Blist eV 2023 (481 KB)      
Anlage 4 4 2024_01_19__Anträge freiwillige Zuwendungen 2023 (38 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorschlag der Verwaltung zur Auszahlung der Zuwendungen für das Jahr 2023 wird zu gestimmt.