Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Hintergrund: Beim Zertifizierungsverfahren „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklima und die Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Zertifizierung ist eine gute Möglichkeit, nach außen darzustellen, welche Infrastruktur und Angebote im Radverkehr die Hansestadt Lüneburg bereits bietet. Zum anderen ist die Zertifizierung auch wichtig, um gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (AGFK) neue Aspekte aufgezeigt zu bekommen, um den Radverkehr in der Hansestadt Lüneburg weiter zu stärken.
Verfahren: Nach Eingang des Antrags beim Land Niedersachsen übergibt dieses die Unterlagen an die AGFK, die das weitere, mehrstufige Verfahren organisiert. Der Antrag setzt einen Gremienbeschluss voraus, mit dem das Antragssverfahren auf lokaler Ebene initiiert wird.
In der ersten Stufe werden die formalen Voraussetzungen (Unterschrift, Grundvoraussetzungen wie Mitgliedschaft bei der AGFK etc.) geprüft, anschließend erfolgt eine Vorbewertung. Auf Grundlage der Vorbewertung entscheidet die vom Land berufene Jury, ob sie die Kommune bereist (bei erstmaligen Zertifizierungen) bzw. zur Präsentation nach Hannover einlädt (bei Rezertifizierungen, in Ausnahmefällen auch Bereisungen möglich). Die Jury spricht nach ihrer Bereisung bzw. Präsentation gegenüber dem Land eine Empfehlung aus, ob das Zertifikat verliehen werden soll oder nicht. Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen (Bewerbung inkl. Ortstermin): c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die Hansestadt Lüneburg bewirbt sich beim Land Niedersachsen und der AGFK um eine Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“.
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