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Vorlage - VO/11106/24  

 
 
Betreff: Zertifizierung der Hansestadt Lüneburg als Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen - Antragstellung beim Land Niedersachsen und der AGFK
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hagmaier, Bastian
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Vorberatung
14.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Hintergrund:

Beim Zertifizierungsverfahren „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklima und die Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Zertifizierung ist eine gute Möglichkeit, nach außen darzustellen, welche Infrastruktur und Angebote im Radverkehr die Hansestadt Lüneburg bereits bietet. Zum anderen ist die Zertifizierung auch wichtig, um gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e.V. (AGFK) neue Aspekte aufgezeigt zu bekommen, um den Radverkehr in der Hansestadt Lüneburg weiter zu stärken.

 

Verfahren:

Nach Eingang des Antrags beim Land Niedersachsen übergibt dieses die Unterlagen an die AGFK, die das weitere, mehrstufige Verfahren organisiert. Der Antrag setzt einen Gremienbeschluss voraus, mit dem das Antragssverfahren auf lokaler Ebene initiiert wird.

 

In der ersten Stufe werden die formalen Voraussetzungen (Unterschrift, Grundvoraussetzungen wie Mitgliedschaft bei der AGFK etc.) geprüft, anschließend erfolgt eine Vorbewertung. Auf Grundlage der Vorbewertung entscheidet die vom Land berufene Jury, ob sie die Kommune bereist (bei erstmaligen Zertifizierungen) bzw. zur Präsentation nach Hannover einlädt (bei Rezertifizierungen, in Ausnahmefällen auch Bereisungen möglich). Die Jury spricht nach ihrer Bereisung bzw. Präsentation gegenüber dem Land eine Empfehlung aus, ob das Zertifikat verliehen werden soll oder nicht. Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.


 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Radverkehr ist ein wichtiger Baustein für die klimagerechte Mobilität. Dies soll in jeder Form unterstützt und kommuniziert werden. Hierzu kann die Zertifizierung beitragen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Zertifizierung ist auch wichtig, um gemeinsam mit der AGFK neue Aspekte aufgezeigt zu bekommen, um den Radverkehr in der Hansestadt Lüneburg weiter zu stärken.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Mit der Radverkehrsförderung wird das Radfahren attraktiver und bringt mehr Menschen auf das Rad. Dies trägt zur Gesundheit bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Der Titel „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ steigert die Attraktivität für den Radtourismus.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 73,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen (Bewerbung inkl. Ortstermin):

c)  an Folgekosten:

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Lüneburg bewirbt sich beim Land Niedersachsen und der AGFK um eine Zertifizierung als „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“.