Betreff: |
3. Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK) ab 2024 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Frau Bauer |
Federführend: | Fachbereich 5-3 - Familie und Bildung |
Beteiligt: | Bereich 55 - Schulen |
Bearbeiter/-in: | Bauer, Jutta |
| Bereich 50 - Service und Finanzen |
| | | Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen |
Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: Eine Arbeitsgruppe Kreisschulbaukasse, bestehend aus Hauptverwaltungsbeamten der Mitgliedsgemeinden und Verwaltung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg, hat eine Änderungsvereinbarung zur Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK) erarbeitet. Die ersten Gespräche hierzu sind in 2021 gestartet. Aufgrund von Corona und Personalvakanzen hat sich der Abstimmungsprozess zu einer Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK) hingezogen. Der finale Entwurf liegt nun zur Beschlussfassung vor. Der Kreisausschuss hat der 3. Änderungsvereinbarung bereits am 27.11.23 zugestimmt. Nunmehr sind die Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden einzuholen. Die 3. Änderungsvereinbarung soll mit Wirkung vom 01.01.24 in Kraft treten und gilt (wegen des langen Abstimmungszeitraums) für Maßnahmen, die ab 01.01.2021 beantragt wurden, sowie für den Um- und Erweiterungsbau an der Heiligengeistschule und die Mensa der GS Bardowick (diese beiden Maßnahmen wurden schon vor 2021 beantragt). Mit der neuen Änderungsvereinbarung wurde auf die aktuellen Anforderungen an Schulen eingegangen. Das betrifft insbesondere räumliche Anforderungen an Ganztag und Inklusion. Zusammengefasst wurden folgende Änderungen im Vergleich zur Vereinbarung aus 2016 vorgenommen: - Mit der 3. Änderungsvereinbarung wird ein Anteil an den tatsächlichen Kosten statt der Aufstellung und Abrechnung von Obergrenzen je m² für einzelne Gebäudebereiche zugrunde gelegt. Antragstellung und Abrechnung werden dadurch erleichtert.
- Die Größenangaben für Räume gemäß Anlage 1 zur Änderungsvereinbarung sind als Richtwerte definiert; in Zweifelsfällen kann die „AG KSBK“ einberufen werden und entscheiden.
- Baumaßnahmen des Landkreises werden ebenso wie die der Mitgliedsgemeinden zu ½ von 55 % (Skundarbereich) bezuschusst. Nach der Vereinbarung von 2016 hat der Landkreis seine Baumaßnahmen im Sekundarbereich noch zu 100 % aus der Kreisschulbaukasse bezuschusst. Der Landkreis hat die Angleichung seines Zuschussbetrages an die der Mitgliedsgemeinden allerdings erst mit der Rückwirkung ab 2023 akzeptiert.
- Für Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion werden bis zur Höhe von 10.000 € 100 % auf ein Drittel (Primarbereich) bzw. 100 % auf die Hälfte (Sekundarbereich) der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Maßnahmen bis zu einer Bagatellhöhe von 1.000 € werden nicht berücksichtigt.
- Die Zuschussbeträge der Mitgliedsgemeinden je Grundschülerin/ Grundschüler sollten zunächst von bisher 179 € auf 350 € angehoben werden, da sich die prozentualen Zuschussanteile nun nicht mehr an Obergrenzen orientieren, sondern an tatsächlichen Kosten. Da der Landkreis rückwirkend ab 2023 ebenfalls im Sekundarbereich nur noch wie die Mitgliedsgemeinden bezuschusst wird, konnte der Zuschussbetrag je Grundschülerin/ Grundschüler wieder reduziert werden. Verständigt wurde sich in der Arbeitsgruppe nunmehr auf einen Betrag i.H.v. von 200 € je Grundschülerin/ Grundschüler.
Folgenabschätzung: A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | | | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Die KSBK regelt zwar nur die Abrechnungsmodalitäten von Schulbaumaßnahmen. Bessere Finanzierungsmodalitäten sichern aber auch eine hochwertigere Umsetzung der Anforderungen und Qualitäten von Schulbaumaßnahmen. Schulbaunahmen, die den Bedarfen der Schüler:innen gerechter werden, leisten auch einen Beitrag zur Erlangung hochwertiger Bildung. | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | | | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Inv.-Nr. 01-244-001 Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2024 ff e) mögliche Einnahmen: Anlagen: - Entwurf 3. Änderungsvereinbarung KSBK
Beschlussvorschlag: Der Neuregelung der Abrechnung der Kreisschulkasse in Form der als Anlage beigefügten 3. Änderungsvereinbarung wird zugestimmt.
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