Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) benötigt zur Besicherung einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokorrentkreditgewährung in Höhe von 10.000.000 € eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 8.000.000 €.
Es besteht bereits eine Bürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 6.000.000 €. Um diese Bürgschaft nun an geltendes EU-Rechtsprechung anzupassen, wonach Bürgschaften nur bis zu einer Höhe von 80% des Darlehensbetrages zulässig sind, hat der Rat der Hansestadt bereits in seiner Sitzung am 24.08.2023 der Anpassung der bestehenden Bürgschaft bis zu einer Höhe von 80% (4.800.000 €) zugestimmt. Das SKL bittet nun darum die Bürgschaft auf 8.000.000 € zu erhöhen. Somit ist ein neuer Beschluss notwendig.
Die Auswirkungen der Pandemie, der Energiekrise, Inflation und anhaltenden kriegerischen Konflikte belasten die Krankenhäuser immer noch stark und führen insbesondere beim Personal zu hohen Ausfallquoten und damit zu Leistungseinbußen. Gleichzeitig ist insbesondere im Krankenhausbereich eine Strukturreform geplant, die zu weiteren großen finanziellen Unsicherheiten führt. Das Klinikum weist in seinem Wirtschaftsplan 2024 ein Defizit in Höhe von -10.931.000 € und die dazugehörige Liquiditätsplanung zum 31.12.2024 einen negativen Bankbestand in Höhe von -6.954.000 € aus. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit ist es notwendig die derzeitige verbürgte Kontokorrentlinie in Höhe von 6.000.000 € auf 10.000.000 € zu erhöhen, um auch über 2024 zahlungsfähig zu bleiben.
Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (8.000.000 €) betragen darf.
Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der SKL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der SKL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.
Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung in Höhe von 10.000.000 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.
Es wird empfohlen, für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 10.000.000 € eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80% zu übernehmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Genehmigung Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die 80%ige Ausfallbürgschaft (8.000.000 €) einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokreditgewährung, zugunsten der Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, i.H.v. 10.000.000 € umzusetzen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||