Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/11068/23  

 
 
Betreff: Antrag des Kunstvereins Lüneburg e.V. auf institutionelle Förderung 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Kunstverein Lüneburg e.V. hat mit Schreiben vom 26.08.2023 einen zweiten Antrag auf institutionelle Förderung für 2023 bei der Hansestadt Lüneburg gestellt.

Der Kunstverein bittet darum, den institutionellen Zuschuss für 2023 von bisher 4.700 Euro um 3.600 Euro auf insgesamt 8.300 Euro zu erhöhen.

Trotz des ersten Zuschusses in Höhe von 4.700 Euro, der bereits bewilligt und ausgezahlt wurde, ergibt sich für 2023 eine Deckungslücke im Bereich der Betriebskosten in Höhe von 3.600 Euro, die mit diesem zweiten Antrag ausgeglichen werden soll.

 

Krankheitsbedingt war es nicht möglich, den Antrag des Kunstvereins e.V. im Vorfelde im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften zu beraten und dem Rat eine Empfehlung auszusprechen.

Die Verwaltung hat den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften eine Mail zum Sachverhalt zugesendet und um eine Rückmeldung zwecks einer Meinungsbildung bis zum 11.12.2023 gebeten. Einige Ausschussmitglieder haben sich zurückgemeldet und für eine zusätzliche Bewilliung in Höhe von 3.600 Euro für eine institutionelle Förderung in 2023 für den Kunstverein ausgesprochen.

 

Die Haushaltsmittel stehen im Rahmen der Budgetdeckung im Budget 41/Kultur durch Einsparungen/Minderausgaben zur Verfügung.

 

Die Bewilligung eines 2. Zuschusses an den Kunstverein Lüneburg e.V. hat keine Klimaauswirkungen und auch keine Auswirkungen auf die Ziele der Nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  67 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 3.600 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 25200204

 Haushaltsjahr:  2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

 

 

-         2. Antrag des Kunstvereins Lüneburg e.V.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IF2023-009 Kunstverein 2. Antrag (1552 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kunstverein Lüneburg e.V. wird in 2023 ein weiterer institutioneller Zuschuss zur Deckung der Betriebskosten in Höhe von 3.600 Euro bewilligt. Die Haushaltsmittel werden aus dem Budget des Bereiches 41 im Rahmen der Budgetdeckung zur Verfügung gestellt.