Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In der „Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof“ heißt es unter anderem: „Neben der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden gewähren die Stiftungen auch Zuwendungen für soziale, mildtätige und gemeinnützige Zwecke für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe, in der Hansestadt Lüneburg. Die Stiftungen verwenden dazu die aus laufenden Erträgen erwirtschafteten Überschüsse. Ziel der Förderung ist es, sozial bedürftigen und benachteiligten Personen eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere auch die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur. Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und lokale Solidarität sind darin zu verwirklichende Werte. Praktische Hilfe durch Begegnung, Beratung und Unterstützung im Alltagsleben verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.“
Bislang haben die Stiftungsverwaltung die im Folgenden genannten und als Anlage angefügten Förderanträge fristgerecht erreicht. Gemäß §6 Abs. 1 der Förderrichtlinie hat die Stiftungsverwaltung die Fördervoraussetzungen jeweils geprüft. Unter den drei Hospitalstiftungen zum Graal, St. Nikolaihof und zum Großen Heiligen Geist steht letztere am wirtschaftlich stärksten dar und kann nach §4 der Stiftungssatzung zusätzlich zum originären Stiftungszweck, vorrangige Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden, Projekte Dritter im Bereich der Altenhilfe unterstützen. Die entsprechenden Mittel für die Unterstützung der eingereichten Förderanträge wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 für das Jahr 2024 veranschlagt. Eine vollständige Dotierung der vorgestellten Maßnahmen wäre demnach möglich.
Nach § 4 der Stiftungssatzungen dürfen Zuwendungen an die Hansestadt Lüneburg oder an andere gemeinnützige Stiftungen geleistet werden, soweit damit Zwecke erfüllt werden, die denen der Stiftungen vergleichbar sind. Der Antrag auf Erstattung von Personal- und Sachaufwendungen des Dezernats V und weiterer Antragsteller*innen aus den Stiftungshaushalten der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2024 ist als Anlage angefügt. Eine Vorabinformation durch Stadtrat Forster zu den voraussichtlichen Förderprojekten und deren Volumen erfolgte in der Sitzung des Stiftungsrates am 25.09.2023. Es handelt sich um folgende Projekte:
Die Stiftungsverwaltung sieht die Fördervoraussetzungen bei den vorgenannten Maßnahmen als gegeben an. Es handelt sich durchweg um Projekte die bereits aus den Vorjahren bekannt sind und in ähnlicher Größenordnung gefördert wurden. Die Förderungen haben alle das Potenzial, die Lebensqualität insbesondere älterer Personen in der Hansestadt Lüneburg zu verbessern und damit die wesentlichen Förderzwecke zu verwirklichen. Nach entsprechenden Gremienbeschlüssen wird die Stiftungsverwaltung einen Zuwendungsbescheid erstellen. Der Mittelabruf erfolgt durch den Antragsteller durch Vorlage zweckdienlicher Belege. Die Verwendung der gewährten Mittel wird durch die Stiftungsverwaltung in geeigneter Weise durch zahlenmäßigen Nachweis und Sachbericht geprüft, um die Verwendung für den Stiftungszweck sicherzustellen.
Die Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor stellt für die anliegend beschriebenen Projektideen einen Antrag auf Erstattung von Personal- und Sachaufwendungen aus den Stiftungshaushalten der Hansestadt Lüneburg für das Jahr 2024. Gemäß eigenem Leitsatz „Miteinander-Füreinander“ möchte die Ratsbücherei Kaltenmoor einen Beitrag dazu leisten, für alle Generationen gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten im Stadtteil zu schaffen. Verschiedene Projekte speziell in der Mehrgenerationenarbeit sollen die Attraktivität des Lebensumfeldes fördern und die erwachsenen LeserInnen sollen sich wohl- und unterstützt fühlen. Damit entsteht Teilhabe und auch die Möglichkeit, sich selbst zu engagieren und mitzugestalten, was explizit über Generationengrenzen hinweg gefördert werden soll. Bereits im Vorjahr wurden die Initiativen der Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor durch die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist unterstützt. Die Stiftungsverwaltung sieht vor allem den Förderschwerpunkt „Teilhabe am öffentlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur“ in besonderer Weise unterstützt. Der Förderantrag beläuft sich auf ein Volumen von insgesamt €25.584,11 (davon €25.184,11 Personalkosten und €400,-- Materialkosten).
Die Museumsstiftung Lüneburg stellt einen Antrag zur Unterstützung des Projekts „Teilhabe am kulturellen Leben für Senior*Innen – Förderung geringfügig Beschäftigte“ über €34.100,- und einen Förderantrag über €31.000,- für die Initiative „Teilhabe am kulturellen Leben für Senior*Innen – Museum hält jung!“ Auch die beiden Projekte der Museumsstiftung Lüneburg sind aus den Vorjahren gut bekannt. Darüber hinaus konnte sich die Stiftungsverwaltung im laufenden Jahr persönlich vor Ort einen Einblick in die Projektverwirklichung verschaffen. Es werden hier die Förderzwecke der Fördermittelvergaberichtlinie der Hospitalstiftungen „Überwindung von Schwierigkeiten insbesondere älterer Personen, am Leben in der Gemeinschaft in angemessener Weise teilzunehmen“ sowie „die Teilhabe am öffentlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur insbesondere älterer Personen“ deutlich betont. Die Fördermittel für die Museumsstiftung Lüneburg belaufen sich auf insgesamt €65.100,--.
Die Stiftung Hospital zum Graal ist die wirtschaftlich schwächste der drei Hospitalstiftungen. Die Stiftungsverwaltung begleitet die betriebswirtschaftliche Entwicklung sehr eng und ist dabei, mittel- bis langfristig die Ertragsseite zu verbessern. Trotzdem ist es nicht vollkommen ausgeschlossen, dass die Stiftung Hospital zum Graal auch einmal ein negatives Jahresergebnis ausweist. Die Stiftungsverwaltung regt an, dass die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist mit bis zu €70.000,- im Haushaltsjahr 2024 im Bedarfsfall unterstützen würde.
Die zu überarbeitende Förderrichtlinie sieht für das Förderjahr 2024 noch vor, dass Förderanträge bis zum 31.01.2024 eingereicht werden können. Die Haushaltsplanung 2024 lässt es zu, noch Mittel bis zu €100.000,-- für den Zweck „Altenhilfe“ auszuschütten. Die Stiftungsverwaltung empfiehlt diesen Betrag für Anträge, die noch zwischen Stiftungsratssitzung und dem 31.01.2024 eingehen, bereitzuhalten.
Alle Antragsteller wurden darauf hingewiesen, dass eine mehrjährige Förderung bei der Stiftungsaufsicht auf Vorbehalte stößt. Es könne grundsätzlich nicht über künftige, noch nicht bereitstehenden Haushaltsmittel verfügt werden. Gleichwohl sind Informationen zur mittelfristigen Finanzierung und Mittelbeschaffung bzgl. der Projekte der Antragsteller elementar für die Stiftungsverwaltung zur Realisierung eines nachhaltigen Förderengagements.
Ausblick zur künftigen Fördermittelpraxis: Die angefügte aktuelle Förderrichtlinie ist seit dem 01.01.2019 in Kraft und fand folglich für die Haushaltsplanung 2020 zum ersten Mal Anwendung. Eine Überprüfung soll alle fünf Jahre erfolgen. Die Stiftungsverwaltung wird für die Haushaltsplanung 2025 die Richtlinie überarbeiten. Oberstes Ziel von Stiftungszivil- und Stiftungssteuerrecht i.V.m. der einschlägigen kommunalen Gesetzgebung für die drei historischen öffentlich-rechtlichen Hospitalstiftungen ist die Realisierung von Maßnahmen zur regelmäßigen Verfolgung des Stiftungszwecks „Altenhilfe“ gemäß den individuellen Vorgaben von Satzungen und weiteren internen Richtlinien. Nach §4 der Stiftungssatzung - zusätzlich zum originären Stiftungszweck, vorrangige Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden – werden Projekte Dritter im Bereich der Altenhilfe gefördert. Die Stiftungsverwaltung erarbeitet bis zur nächsten Stiftungsratssitzung, voraussichtlich im Frühjahr 2024, eine neue Förderrichtlinie mit der Prämisse, jeden erwirtschafteten Förder-Euro mit der größtmöglichen Wirkung („Impact“) zu verwenden. Hierzu sollte der „Wettbewerb“ unter den potenziellen Fördermittelempfängern um die Stiftungsmittel intensiviert werden, um jährlich sicherzustellen, stets die herausragendsten Projekte und Initiativen in der Hansestadt Lüneburg aus Stiftungsmitteln zu unterstützen. Differenzierungen könnten hierbei beispielsweise anhand der Nähe zum Stiftungszweck, der Breitenwirkung des Projekts, der Beteiligung weiterer Drittmittelgeber erfolgen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: €198,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: €1.071.339,11 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 Produkt / Kostenträger: 315011, 315111 Haushaltsjahr: Haushaltsplanung 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Satzung der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist - Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof - Förderantrag Dezernat V (Bildung, Jugend, Soziales und Kultur) - Förderantrag Ratsbücherei Lüneburg / Kaltenmoor - Förderantrag Museumsstiftung Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die Förderung der Hansestadt Lüneburg für folgende Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2024 wird wie folgt beschlossen:
Zusatz: Außerdem wird die Stiftungsverwaltung beauftrag die „Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof“ mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2025 zu überarbeiten und dem Stiftungsrat zur Beratung vorzulegen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||